Autor Thema: Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung  (Read 11782 times)

Hanno

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Moin zusammen,

nach dem ich die Probezeit erfolgreich beendet habe, möchte ich demnächst einen Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung stellen, da die Stelle neu geschaffen wurde und  ich derzeit noch in der EG 5 eingestuft bin.
Von meinem früheren Arbeitgeber wurden die Arbeitszeiten anerkannt, so dass ich im August in die Stufe 3 aufsteigen würde.

Meine Frage nun, ist es richtig, dass ich auf dem Antrag angebe dass ich ab Anfang August die Stelle und mir übertragenen Aufgaben ausführe oder trage ich dort ein, wie lange ich generell schon in der Gemeinde tätig bin und die Aufgaben erledige und nur unten bei Datum u. Unterschrift dann das Datum von August?

Hier kann mir leider niemand genau sagen was richtig ist.

Schon mal besten Dank für eure Antworten und allen eine schöne Woche
Hanno

Sjuda

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 02.07.2024 09:17 »
Es gibt keine Anträge auf Höherguppierung, da sich die Eingruppierung unmittelbar aus den tariflichen Vorschriften ergibt.  Ebenso sind Stellen für die Eingruppierung unbeachtlich.

Aus diesen Gründen wird dir niemand sagen können, was du wo eintragen musst.

Die Eingrupperung ergibt sich aus den dir übertragenen Tätigkeiten.  Du übst nur und exakt die Tätigkeiten aus, die dir wirksam übertragen worden sind. Übertragen nicht durch irgendwen, sondern nur durch Stellen, die befugt sind, Arbeitsverträge zu unterzeichen (Behördenleiter, ggf. Personalabteilung).

Zu klären wäre deshalb, was aktuell deine auszuübenden Tätigkeiten sind. Sind dir seit der Einstellung neue Tätigkeiten übertragen worden ("dass ich ab Anfang August die Stelle (...)"? Falls nicht: Hast du Grund zu der Annahme, dass die Bezahlung nach EG 5 nicht zur korrekten Eingruppierung passt? Falls dem so ist, solltest du deine Ansprüche wirksam geltend machen und den AG auffordern, seinen Irrtum zu korrigieren. Dabei an die tarifliche Ausschlussfrist denken. Sollte sich der AG weigern, steht dir der Klageweg offen (Eingruppierungsfeststellungs-/Leistungsklage).

Casa

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 02.07.2024 09:18 »
Da wir nicht wissen was gefragt ist, können wir dir auch nicht sagen, was du eintragen sollst.

Sinnvoll erscheint es aber, dass an irgendeiner Stelle steht, seit wann du die aktuellen Aufgaben ausführst.

Edit:
Abgesehen davon gibt es einen solchen förmlichen Antrag nicht. Man kann den Wunsch der tarifgerechten Bewertung der Stelle aber durchaus als Antrag bezeichnen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Hanno

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 02.07.2024 10:53 »
Schon mal Danke für eure Nachrichten.

Bei uns gibt es ein spezielles Formular, daher dachte ich, dass das ein Antrag auf Höhergruppierung u.  Stellenbewertung ist.

Seit ich eingestellt wurde übernehme ich einiges mehr an Aufgaben als in der Stellenausschreibung angegeben oder im Vorstellungsgespräch besprochen wurde. Dazu kommt, dass ich seit 2 Monaten auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einleite und bearbeite.
Bisher gab und gibt es noch keine Stellenbeschreibung. Diese bin ich gerade am erstellen und werde alles Ende Juli/Anfang August mit meiner Vorgesetzten besprechen, wenn diese wieder im Haus ist.

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 02.07.2024 11:34 »
Klingt ja lustig
Du wurdest eingestellt und der AG weiß nicht was du machen sollst.
Wer sagt dir denn was zu machen ist, oder woher weißt du als "Neuling" es besser als die anderen, die die Stelle organisiert haben.
Wer hat dich dazu befugt Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten und zu bearbeite?
weiß die Personalstelle (als Vertretung von deinem AG) davon?

(btw ist es eine Neueinstellung oder Versetzung?)

Hanno

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #5 am: 02.07.2024 12:22 »
Die Stelle wurde neu gegründet und ich habe dort als Neueinstellung angefangen. Beim Vorstellungsgespräch war noch nicht klar, was ich alles an Aufgaben übernehmen werde. Meine Abteilungsleiterin hat mir die Aufgaben nach der Einarbeitung übertragen. Ob die Personalabteilung davon weiß entzieht sich meiner Kenntnis.

brian

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #6 am: 02.07.2024 14:03 »
Abteilungsleiter*innen sind für gewöhnlich nicht befugt, irgendwelche Aufgaben dauerhaft zu übertragen.

FearOfTheDuck

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #7 am: 02.07.2024 17:10 »
Das sind ja dolle Zustände. Da werden Stellen ausgeschrieben, denen keine Aufgaben zuordnet sind?

Nun gut. Der erste Schritt ist also zu klären, was tatsächlich deine auszuübende Tätigkeit ist. Und zwar dort, wo man befugt ist, Aufgaben zu übertragen. Nach dieser auszuübenden Tätigkeit richtet sich deine EG. Wenn du also nicht weißt, was deine auszuübende Tätigkeit ist, kannst du dir auch keine Rechtsmeinung zur EG bilden. Wenn es der AG nicht weiß, dann frage ich mich, worauf er seine eigene Rechtsmeinung stützt.




derneue

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #8 am: 15.08.2024 10:53 »
Die Eingrupperung ergibt sich aus den dir übertragenen Tätigkeiten.  Du übst nur und exakt die Tätigkeiten aus, die dir wirksam übertragen worden sind. Übertragen nicht durch irgendwen, sondern nur durch Stellen, die befugt sind, Arbeitsverträge zu unterzeichen (Behördenleiter, ggf. Personalabteilung).

Ich dachte immer, dass der Vorgesetzte (Abteilungsleiter) auch einfach Aufgaben übertragen kann/ darf?

In meinem Fall war es so. Nun bin ich zwischendurch Projektleiter. Finde zwar, dass 9a mit Zulage nach 9c dafür nicht in Ordnung ist, interessieren tut es ihn aber auch nicht...

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #9 am: 15.08.2024 11:16 »
Natürlich darf ein jeder Vorgesetzte einfach Aufgaben übertragen!
Solange sie nicht die Eingruppierung berühren.
Wenn sie diese berühren, dann darf er das nur, wenn er auch Arbeitsverträge unterschreiben darf.

derneue

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #10 am: 15.08.2024 11:19 »
Ja gut. Ich denke schon, dass das Thema Projektleitung die Eingruppierung berührt. Oder verstehe ich hier was falsch?

Ich meine, das ist nciht dauerhaft und kommt nur hin und wieder vor. Dann hat man aber jeder Menge zu tun und zu koordinieren. Dies schließt auch häher bezahlte Kollegen ein.

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #11 am: 15.08.2024 11:24 »
Keien Ahnung was du damit sagen willst?
Aber wenn der Pförtner zu 48% wissenschaftliche Projekte leitet, dann bekommt er nur seine EG3 und nicht die EG13.

derneue

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #12 am: 15.08.2024 11:28 »
Ich frage mich nur, warum ich es sein muss mit Mindestlohn gD, wenn in diesem Projekten Leute mitarbeiten, die wesentlich mehr Geld bekommen...

Kann man einen Antrag auf höherwertige Tätigkeit für diese Zeiträume stellen?

MoinMoin

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #13 am: 15.08.2024 11:36 »
Bei vorübergehende Übertragung hT von länger als einem Monat bekommt man eine Zulage. (So steht es in deinem TV)

Dafür sind kein Anträge notwendig (theoretisch), aber dafür muss natürlich das Personalamt wissen, dass du diese Tätigkeiten ausüben sollst, damit sie dir auch übertragen werden können.

Einfach mal dem PA schreiben, dass du laut VG dieses und jenes in dem Umfang X ausüben sollst und ob sie dir dies bestätigen können, dass dies der Wille des Ags ist und ob damit verbunden nicht eine Zulage zu zahlen sei.

Organisator

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Antw:Antrag auf Stellenbewertung und Höhergruppierung
« Antwort #14 am: 15.08.2024 11:40 »
Ich frage mich nur, warum ich es sein muss mit Mindestlohn gD, wenn in diesem Projekten Leute mitarbeiten, die wesentlich mehr Geld bekommen...

Die Projektleitung muss nicht unbedingt besser bezahlt werden, als die Projektmitglieder