Egal wo man hinhört, die Unfähigkeit der Beamten in den Personalabteilungen hat zugenommen. Statt HR-Manager zu sein, ist man immer noch Sachwalter, die Probleme finden, statt Lösungen zu suchen.
Hier die Lösung:
§ 10 LBG NRW. Die Behörde kann die Laufbahnbefähigung in dem Fall in eigener Zuständigkeit feststellen.