Erstmal Danke für die bisherigen Rückmeldungen.
@Casa:
Die große Frage ist, wie sich Nr. 3 "Aufwendungen für Wahlleistungen" lesen lässt.
Absatz 1: stationäre Behandlung => liegt nicht vor, da alles ambulant ist.
Absatz 2: Wahlleistungen bzgl. Zimmerbelegungen im Krankenhaus => nicht relevant
Absatz 3: "Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten ärztliche Leistungen sowie Leistungen durch (...), wenn sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (...) berechnet werden. Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung gezahlt. (...)
Interpretationsmöglichkeit A von Nr. 3 Absatz 3: Der ganze Passus Nr. 3 bezieht sich nur auf stationäre Behandlungen => das wäre aber ja wahnwitzig, da in Nr. 7 Ambulante Aufwendungen "weitere Leistungen", die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können aufgeführt sind. Also Leistungen, die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können, sprich Zusatzleistungen darüber hinaus.
Interpretationsmöglichkeit B von Nr. 3 Absatz 3:
Der Passus bezieht sich allgemein auf ärztlichen Leistungen, die nach GOÄ abgerechnet werden. Dies ist bei uns der Fall: Alle Leistungen der KiWu wurden in den Rechnungen gemäß GOÄ abgerechnet.
Ich werde einfach mal eine schriftliche Anfrage/Antrag stellen und sehen, welche Rückmeldung ich erhalte.