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[HB] PKV zahlt, aber Beihilfe nicht
yogiii:
Erstmal Danke für die bisherigen Rückmeldungen.
@Casa:
Die große Frage ist, wie sich Nr. 3 "Aufwendungen für Wahlleistungen" lesen lässt.
Absatz 1: stationäre Behandlung => liegt nicht vor, da alles ambulant ist.
Absatz 2: Wahlleistungen bzgl. Zimmerbelegungen im Krankenhaus => nicht relevant
Absatz 3: "Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten ärztliche Leistungen sowie Leistungen durch (...), wenn sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (...) berechnet werden. Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung gezahlt. (...)
Interpretationsmöglichkeit A von Nr. 3 Absatz 3: Der ganze Passus Nr. 3 bezieht sich nur auf stationäre Behandlungen => das wäre aber ja wahnwitzig, da in Nr. 7 Ambulante Aufwendungen "weitere Leistungen", die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können aufgeführt sind. Also Leistungen, die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können, sprich Zusatzleistungen darüber hinaus.
Interpretationsmöglichkeit B von Nr. 3 Absatz 3:
Der Passus bezieht sich allgemein auf ärztlichen Leistungen, die nach GOÄ abgerechnet werden. Dies ist bei uns der Fall: Alle Leistungen der KiWu wurden in den Rechnungen gemäß GOÄ abgerechnet.
Ich werde einfach mal eine schriftliche Anfrage/Antrag stellen und sehen, welche Rückmeldung ich erhalte.
ich1974:
Auch die GKV zahlt in der Regel nur 50 % der KIWU Leistungen, hier ist immer ein Eigenanteil zu tragen. Ist sehr teuer, spreche aus Erfahrung. Die Altersgrenzen sind in der Regel bei Männern 50 Jahre und bei Frauen 40 Jahre.
Casa:
--- Zitat von: yogiii am 04.07.2024 14:06 ---Erstmal Danke für die bisherigen Rückmeldungen.
@Casa:
Die große Frage ist, wie sich Nr. 3 "Aufwendungen für Wahlleistungen" lesen lässt.
Absatz 1: stationäre Behandlung => liegt nicht vor, da alles ambulant ist.
Absatz 2: Wahlleistungen bzgl. Zimmerbelegungen im Krankenhaus => nicht relevant
Absatz 3: "Als erstattungsfähige Aufwendungen gelten ärztliche Leistungen sowie Leistungen durch (...), wenn sie gemäß der jeweils gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (...) berechnet werden. Die Leistungen werden bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung gezahlt. (...)
Interpretationsmöglichkeit A von Nr. 3 Absatz 3: Der ganze Passus Nr. 3 bezieht sich nur auf stationäre Behandlungen => das wäre aber ja wahnwitzig, da in Nr. 7 Ambulante Aufwendungen "weitere Leistungen", die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können aufgeführt sind. Also Leistungen, die nicht nach GOÄ abgerechnet werden können, sprich Zusatzleistungen darüber hinaus.
Interpretationsmöglichkeit B von Nr. 3 Absatz 3:
Der Passus bezieht sich allgemein auf ärztlichen Leistungen, die nach GOÄ abgerechnet werden. Dies ist bei uns der Fall: Alle Leistungen der KiWu wurden in den Rechnungen gemäß GOÄ abgerechnet.
Ich werde einfach mal eine schriftliche Anfrage/Antrag stellen und sehen, welche Rückmeldung ich erhalte.
--- End quote ---
Die Wahlleistungen beziehen sich einzig auf die in Abs. 1 genannte stationäre Behandlungen.
Abs. 1 regelt was erstattet wird. Wahlleistungen bei stationären Behandlungen.
Abs. 2 regelt was eine Wahlleistung ist.
Abs. 3 regelt den Umfang der Erstattung der Wahlleistung.
In den weiteren Absätzen 4-6 geht es auch allein um stationäre Behandlungen.
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