Late to the party...
Aaalso Sirgerechtsvollmacht:
Deine Eltern haben über ein Wochenende eine konkludente Vollmacht - aber nur mündlich. Sie dürfen dein Kind beherbergen, mit Essen versorgen und mit ihm ins Kino gehen.
Soweit, so schlecht. Wenn deinem Kind - Gott bewahre- nun etwas passiert, dann dürfen sie mit dem Arzt, der Ärztin nicht reden, dürfen nichts erfahren und auch nichts entscheiden. Keine Spritze, kein Medikament, kein Pflaster. Also Gesundheitssorge solltest du Ihnen zugestehen.
Gibt es Entscheidungen die die Schule betreffen? Wahrscheinlich nichts, was nicht auch auf ein Telefonat mit dir nicht warten kann. Also den Bereich der Personensorge im Unterbereich Schule kann man aussen vor lassen.
Gibt es Entscheidungen zu Vertretung in Angelegenheiten gegenüber Behörden? Wohl auch nichts, was nicht warten kann, bis du wieder da bist.
Bereich gesetzliche Vertretung: steht demnächst ein Rechtsverfahren an, in welches dein Kind involviert ist?
Bereich Vermögenssorge: sollen deine Eltern das Vermögen deines Kindes in deiner Abwesenheit verwalten, ein Konto für es eröffnen?
Desweiteren wäre zu klären, dass du deinen Eltern temporär das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestehst - schließlich soll es ja bri Ihnen wohnen.
Im Übrigen sollten Sie im.Beteich der Personensorge die Entscheifungen von nicht erheblicher Bedeutung zugestanden bekommen, damit die handlungsfähig sind.
Jede Vollmacht sollte sowieso nur temporär ausgesprochen werden. (Die Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf. )
Im Übrigen kommt es auf den Wortlaut der Vollmacht an. Generell abzulehnen wäre meines Erachtens aber falsch.
Finanziell hat dies doweit nur Auswirkungen, als dass du deinen Elter sufficient jeden Fall die anfallenden Kosten erstatten solltest und du dir dies ggf. bei deinem Dienstherrn wiederholen solltest (Kinderbetreuung während Dienstreisen) . Ist nicht die Welt, aber wenigstens was.
Ich wünsche dir viel Kraft. Ist ne schwierige Situation.