Autor Thema: Dringende Frage zum Familienzuschlag Kind und Sorgerecht  (Read 3809 times)

Boba

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, seit Jahren war ich ein stiller Mitleser hier im Forum. Aber heute erbitte ich einmal euren Rat und eure Fachkenntnisse. Aufgrund der ernsthaftigkeit des Themas für mich, würde ich bitten mich nicht vorzuverurteilen oder ähnliches.

Ich habe ein Kind aus einer vorherigen Beziehung (gemeinsames Sorgerecht) daher habe ich bisher den Familienzuschlag erhalten.
Leider hat sich die Mutter am Montag versucht das Leben zu nehmen und sie liegt seitdem im Koma. Derzeit ist nicht abzusehen wann oder ob sich dieser Zustand ändert.
Da ich dienstlich viel Reise und teils auch Schichten habe, ist das Kind gerade bei meinen Eltern (etwas schwieriges Verhältnis) jetzt hat mir mein Vater eine vorgefertigte Sorgerechtsvollmacht gegeben und bittet dass ich diese unterschreibe. Derzeit verarbeite ich noch die ganze Situation allerdings durch die Dienstreisen ist es natürlich sinnvoll dass mein Kind erstmal dort wohnt.
Jetzt würde ich gerne wissen ob ich dadurch zum einen mein Sorgerecht abtrete ? Was ich nicht möchte und zum zweiten, ob mir dann weiterhin der Familienzuschlag zu steht ?
Das Kindergeld bekam bisher meine ex ausgezahlt. Wie das jetzt solange läuft weiß ich noch gar nicht. Bis/ob sie wieder erwacht. Nur würde ich gerne wissen ob ich mich damit benachteilige diese Vollmacht zu Unterschreiben.
Ich möchte weder das Sorgerecht aufgeben noch unnötig auf den Familienzuschlag verzichten.

Vielleicht kennt sich ja jemand in dem Bereich aus und kann helfen.

Vielen Dank im voraus.


Candyman

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solange die Vaterschaft nicht abgetreten wird sollte der Familienzuschlag weiterbezahlt werden (ich hab selbst nicht bei 2 Kindern das Sorgerecht...)

Generell kann man ohne weiteres den Empfänger 1 mal im Jahr was das Kindergeld angeht wechseln über die zuständige Kasse.

das Problem was deine Eltern aber ohne die Abtretung haben ist das sie nicht über das Kind bestimmen dürfen ohne dein oder das Einverständnis der Mutter. Angefangen bei Impfungen bis zu Klassenfahrten etc.

Im ganz großen Zweifel einfach das zuständige BVA fragen

clarion

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Hallo,

Was sind denn die Beweggründe Deiner Eltern? Das Geld wie Familienzuschlag, das kannst Du ja direkt zu deinen Eltern durchleiten.

Aber ich würde sowohl von Deinen Eltern wie auch Dir selbst eine Schamfrist abverlangen, bevor ihr solche rechtlichen Dinge wie Sorgerecht und Kindergeld regelt. Ihr wisst ja noch gar nicht, wie sich die Situation entwickeln wird.

Ist es Dir nicht möglich, Deine Dienstgeschäfte  über Kindkrankentage so zu regeln, dass Du mit dem Kind zum Arzt gehen kannst? Gerade Arbeitgeber im ÖD stellen ja die  Familienfreundlichkeit heraus. Bei Notfall-Arztbesuchen wird jeder Arzt das Kind behandeln, auch wenn die Großeltern mit dem Kind in der Praxis auftauchen. Ich bin schon mal mit einem Nachbarskind los, um eine Platzwunde versorgen zu lassen, weil dessen Eltern nicht da waren. Das Kind wurde natürlich behandelt.

Je nachdem wie es mit der Kindsmutter weitergeht,  wird man sich dann beizeiten mal mit der Mutter oder deren Betreuung zusammensetzen müssen und das Rechtliche und Finanzielle regeln.
« Last Edit: 05.07.2024 09:07 von clarion »

Stempelritter

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Da ich dienstlich viel Reise und teils auch Schichten habe, ist das Kind gerade bei meinen Eltern (etwas schwieriges Verhältnis) jetzt hat mir mein Vater eine vorgefertigte Sorgerechtsvollmacht gegeben und bittet dass ich diese unterschreibe. Derzeit verarbeite ich noch die ganze Situation allerdings durch die Dienstreisen ist es natürlich sinnvoll dass mein Kind erstmal dort wohnt.
Jetzt würde ich gerne wissen ob ich dadurch zum einen mein Sorgerecht abtrete ? Was ich nicht möchte und zum zweiten, ob mir dann weiterhin der Familienzuschlag zu steht ?
Würde sagen, kommt drauf an was in der "Sorgerechtsvollmacht" so alles drin steht...
Da eine komatöse Person ihren Teil des gemeinsamen Sorgerechts de facto nicht ausüben kann, stellt sich auch die Frage, ob bzw. welche Vorkehrungen die Mutter ihrerseits für diesen Fall getroffen hat. Da du darüber offenbar (noch) nichts weißt, du das Verhältnis zu deinen eigenen (!) Eltern als schwierig bezeichnest und diese jetzt aktiv damit auf dich zukommen, würde ich an deiner Stelle anwaltlichen Rat einholen - vorzugsweise schriftlich. So wirst du schnell handlungsfähig.

Thoth

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Kommt darauf an, redest du vom Familienzuschlag/Verheiratetenzuschlag, den man auch bei Haushaltsaufnahme oder sog. anderer Unterbringung des Kindes beziehen kann oder vom Kinderbestandteil im Familienzuschlag (FZ2)?

- Bist du zurzeit verheiratet?
- Wer bezieht das Kindergeld für das besagte Kind?
- Wird der Familienzuschlag Stufe 1 voll an die Mutter gezahlt oder gehälftelt aufgrund von Wechselmodell?

Cassio

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Late to the party...

Aaalso Sirgerechtsvollmacht:

Deine Eltern haben über ein Wochenende eine konkludente Vollmacht - aber nur mündlich. Sie dürfen dein Kind beherbergen, mit Essen versorgen und mit ihm ins Kino gehen.
Soweit, so schlecht. Wenn deinem Kind - Gott bewahre- nun etwas passiert, dann dürfen sie mit dem Arzt, der Ärztin nicht reden, dürfen nichts erfahren und auch nichts entscheiden. Keine Spritze, kein Medikament,  kein Pflaster.  Also Gesundheitssorge solltest du Ihnen zugestehen.

Gibt es Entscheidungen die die Schule betreffen? Wahrscheinlich nichts, was nicht auch auf ein Telefonat mit dir nicht warten kann. Also den Bereich der Personensorge im Unterbereich Schule kann man aussen vor lassen. 

Gibt es Entscheidungen zu Vertretung in Angelegenheiten gegenüber Behörden? Wohl auch nichts, was nicht warten kann, bis du wieder da bist.

Bereich gesetzliche Vertretung: steht demnächst ein Rechtsverfahren an, in welches dein Kind involviert ist?

Bereich Vermögenssorge: sollen deine Eltern das Vermögen deines Kindes in deiner Abwesenheit verwalten, ein Konto für es eröffnen?

Desweiteren wäre zu klären, dass du deinen Eltern temporär das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugestehst - schließlich soll es ja bri Ihnen wohnen. 
Im Übrigen sollten Sie im.Beteich der Personensorge die Entscheifungen von nicht erheblicher Bedeutung zugestanden bekommen, damit die handlungsfähig sind. 

Jede Vollmacht sollte sowieso nur temporär ausgesprochen werden. (Die Vollmacht gilt bis zu ihrem schriftlichen Widerruf. )

Im Übrigen kommt es auf den Wortlaut der Vollmacht an. Generell abzulehnen wäre meines Erachtens aber falsch.

Finanziell hat dies doweit nur Auswirkungen, als dass du deinen Elter sufficient jeden Fall die anfallenden Kosten erstatten solltest und du dir dies ggf. bei deinem Dienstherrn wiederholen solltest (Kinderbetreuung während Dienstreisen) . Ist nicht die Welt, aber wenigstens was.

Ich wünsche dir viel Kraft. Ist ne schwierige Situation.




pommes

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Wie alt ist Dein Kind?