Autor Thema: Möglichkeit höhere Stufe zu erlangen etc. nach Anstellung in TVöD-VKA  (Read 2341 times)

Margegum

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Hallo zusammen,

Ich war 1,5 Jahre mit Bachelorabschluss im TVöD-VKA in Entgeltgruppe 9c beschäftigt, war also bereits auf Stufe 2.
Jetzt habe ich, nach Elternzeit und nach dem Mutterschutz auslaufen der anderen befristeten Arbeitsstelle, eine Zusage im TV-L Entgeltgruppe 9b bekommen. Sie wollen mich jetzt wieder in Stufe 1 einstellen.
Kann ich nun auf eine höhere Erfahrungsstufe verhandeln, da ich auch zuvor schon ein paar Monate Berufserfahrung habe und die vorherigen Tätigkeiten mich, meiner Meinung nach, dazu weiter qualifiziert haben?
Oder könnte ich beim Personal sogar nach einer höheren Entgeltgruppe 10 oder einer Zulage fragen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

MoinMoin

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Anspruch auf mehr als Stufe 1 hat man wenn man einschlägige Berufserfahrung hat.
Ansonsten hat der AG hat die Möglichkeit förderliche Zeiten anzuerkennen, muss er aber nicht.
Bedingung dafür ist, dass er ein Personalproblem hat und sonst keinen finden würde.

Wenn der AG höherwertige Tätigkeiten hätte, dann würde er die sicherlich auch ausschreiben.
Insofern, kannst du den Ag natürlich fragen, ob er nicht höherwertige Tätigkeiten für dich hätte.

Zulage gleiche Problem wie bei förderliche Zeiten.

Bist du der einzige geeignete Bewerber?

Margegum

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Ok, danke für die Info...

Das weiß ich nicht, ob oder wen sie nachrangig zu mir hätten.
Allerdings warte ich auch noch auf Rückmeldung aus einem anderen Gespräch, bei dem ich E 10 und wahrscheinlich Stufe 2 des TVöD-VKA bekommen würde.

Vielleicht kann ich das als Argument mitanführen?

MoinMoin

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Wenn du nicht mehr als Stufe 1 forderst werden sie keine Kann Regelung anwenden können.

FearOfTheDuck

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Alles über Stufe 1 (ohne einschlägige BE) ist Verhandlungssache. Insofern liegt es bei dir, welche Argumente du vorträgst.

Ob man dir zukünftig höherwertige Aufgaben übertragen möchte, die dann auch eingruppierungsrelevant sind, musst du tatsächlich vor Ort erfragen. Zunächst dürfte man dich wohl für genau die Tätigkeit vorsehen, für die du dich auch beworben hast.

"Erfahrungsstufen" gibt es nicht, bei Einstellung wird einschlägige Berufserfahrung anerkannt und darüber hinaus können förderliche Zeiten anerkannt werden.