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[Allg] Debeka - Wann ist früheste Kündigung möglich?

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JohZi:
Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.05.2024 bei der Debeka krankenversichert. Die Debeka war nicht meine erste Wahl, da ich aber Anfang 2022 ein paar ungünstige gesundheitliche Probleme hatte, hätten mich andere gute PKVs nur mit einem Risikozuschlag von 30 % aufgenommen. Das war mir dann doch zu viel... Und die pauschale Beihilfe gibt es in meinem Bundesland leider nicht.

In der Hoffnung, dass in den nächsten Monaten nicht schlimm erkranke, bin ich also zunächst zur Debeka und möchte wechseln, sobald ich kündigen kann und die gesundheitliche Probleme von 2022 nicht mehr bei den Gesundheitsfragen angeben muss.

Die Mindestvertragslaufzeit bei der Debeka beträgt 18 Monate. Man kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Da ich seit dem 01.05.2024 versichert bin, müsste meine Mindestvertragslaufzeit also zum 31.10.2025 enden. Das Ende des Versicherungsjahres müsste ja der 31.12.2025 sein. Verstehe ich das richtig, dass ich frühestens im September 2025 eine Kündigung zum 31.12.2025 einreichen kann?

Vielen Dank im Voraus :)

qou:
Kündige doch einfach ohne der Angabe eines Datums zum frühestmöglichen Zeitpunktes mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Dann siehst du wann du aus dem Vertrag bist.

Muenchner82:
Ich bin nicht sicher ob Dein Plan wie angedacht funktioniert. Soweit mir bekannt musst Du bei einer neuen Versicherung die Vorversicherung angeben. Je nach Kommunikation mit dem Vorversicherer, könnten da einige Ausschluss-/Zuschlagsgründe zu Tage treten.

Fragmon:

--- Zitat von: JohZi am 05.07.2024 11:23 ---Hallo zusammen,

ich bin seit dem 01.05.2024 bei der Debeka krankenversichert. Die Debeka war nicht meine erste Wahl, da ich aber Anfang 2022 ein paar ungünstige gesundheitliche Probleme hatte, hätten mich andere gute PKVs nur mit einem Risikozuschlag von 30 % aufgenommen. Das war mir dann doch zu viel... Und die pauschale Beihilfe gibt es in meinem Bundesland leider nicht.

In der Hoffnung, dass in den nächsten Monaten nicht schlimm erkranke, bin ich also zunächst zur Debeka und möchte wechseln, sobald ich kündigen kann und die gesundheitliche Probleme von 2022 nicht mehr bei den Gesundheitsfragen angeben muss.

Die Mindestvertragslaufzeit bei der Debeka beträgt 18 Monate. Man kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.

Da ich seit dem 01.05.2024 versichert bin, müsste meine Mindestvertragslaufzeit also zum 31.10.2025 enden. Das Ende des Versicherungsjahres müsste ja der 31.12.2025 sein. Verstehe ich das richtig, dass ich frühestens im September 2025 eine Kündigung zum 31.12.2025 einreichen kann?

Vielen Dank im Voraus :)

--- End quote ---

Neben dem von Muenchner82 gesagten, müsstest du ggf. auch 2040 noch deine gesundheitlichen Probleme von 2022 angeben, außer die künftige Versicherung begrenzt dies in seinen Bedingungen.

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gibt es die vorvertragliche Anzeigepflicht. Man ist gesetzlich (§ 19 VVG) und vertraglich verpflichtet, dem Versicherer alle gestellten Fragen vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.


--- Zitat von: qou am 05.07.2024 12:06 ---Kündige doch einfach ohne der Angabe eines Datums zum frühestmöglichen Zeitpunktes mit der Bitte um schriftliche Bestätigung. Dann siehst du wann du aus dem Vertrag bist.

--- End quote ---

Man darf m.E. nur kündigen wenn man der Versicherung einen Nachfolgevertrag nachweisen kann, da keine versicherungslose Zeit zulässig ist.

Magda:

--- Zitat von: Fragmon am 05.07.2024 12:41 ---Neben dem von Muenchner82 gesagten, müsstest du ggf. auch 2040 noch deine gesundheitlichen Probleme von 2022 angeben, außer die künftige Versicherung begrenzt dies in seinen Bedingungen.

Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer gibt es die vorvertragliche Anzeigepflicht. Man ist gesetzlich (§ 19 VVG) und vertraglich verpflichtet, dem Versicherer alle gestellten Fragen vollständig, wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten.

--- End quote ---
Die Versicherer fragen in der Regel allerdings nur einen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren ab.

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