Autor Thema: Neue Stelle mit höherer EG begonnen aber ....  (Read 2637 times)

Toni2000

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Hallo,

vorab muß ich sagen, es passiert nix.
bin jetzt schon im 3. Monat auf der neuen Stelle.
Nach meiner Ablehnung, die Änderung zu meinem AV bin ich auf Unverständnis gestoßen.
Wobei ich das auch ausführlich erklärt hatte.
Ich möchte ,dass in dem Änderungsvertrag als Ergänzung die EG Erhöhung in Mai 2025 nach meinem Stufenaufstieg erfolgt.
Oder, ich Stelle einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung.
Könnte ich eventuell auch eine Zulage beantragen von EG 5 auf EG 8
Ich bin hier auf Fachwissen angewiesen und bekanke mich schon mal.

Schokobon

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG begonnen aber ....
« Antwort #1 am: 14.07.2024 12:01 »
Was?

Eingruppierungen erfolgen aufgrund der nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten ab dem Zeitpunkt der wirksamen Übertragung. Die Regelungen zur Stufenlaufzeit finden sich in §§ 16 und 17 TVÖD VKA.

Die Stufenlaufzeitverkürzung aufgrund überdurchschnittlicher Leistung (§ 17 Abs. 2 TVÖD) ist ein "Kann-Instrument", das der AG anwenden kann oder eben auch nicht.

Toni2000

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG begonnen aber ....
« Antwort #2 am: 14.07.2024 12:14 »
Vielen Dank.
Aber wie sieht den eine rechtsichere wirksame Übertragung höherwertiger Tätigkeiten aus, und wer ist dazu berechtigt?
Muss das zwingend schriftlich erfolgen?
Welche Konsequenz hätte es, wenn nichts davon vorliegt?

FearOfTheDuck

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG begonnen aber ....
« Antwort #3 am: 14.07.2024 18:55 »
Wirksam ist es, wenn die Aufgabe durch dazu befugtes Personal übertragen wurde. Wer das ist, legt der AG organisatorisch fest, in der Regel diejenigen, die auch befugt sind, AV zu schließen. Meist also jemand aus der Personalabteilung.

Der AG muss zumindest die Tätigkeit kurz beschreiben nach § 2 NachwG. Im Sinne aller ist es aber, die Aufgaben en detail festzuhalten, damit Sicherheit besteht, wer was macht und auch, was tatsächlich übertragen wurde.

Sonst kann der AG sagen, dass er dir keine anderen Aufgaben übertragen hat und du hättest nur die alten Aufgaben zu verrichten. Mit der Konsequenz, dass ggf auch nie eine HG stattgefunden hat. Zumindest wäre das Gegenteil schwer zu beweisen.

Ansonsten: Kontext zu deinem Fall wäre hilfreich. ;)

Johann

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Antw:Neue Stelle mit höherer EG begonnen aber ....
« Antwort #4 am: 15.07.2024 11:11 »
Im TV-L wäre es möglich, dir die höherwertigen Aufgaben zunächst vorübergehend zu übertragen, bis du in der höheren Stufe bist und sie dir erst dann nicht nur vorübergehend zu übertragen, womit du erst später höhergruppiert werden könntest. Das ist aber auch dringend notwendig, da es im TV-L keine stufengleiche Höhergruppierung gibt.

Eventuell kann man das im TVöD VKA auch so gestalten, aber genau kann ich es dir nicht sagen.