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Eingruppierung - Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln

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Inspektor:

--- Zitat von: clarion am 05.07.2024 22:13 ---Du bist in E6 mit Baustellenaufsicht und nun auch Aufstellungvon Leistungverzeichnissen für die Vergabe???

--- End quote ---
Ja genau, ich bin gerade mit der Erstellung eines Leitungsfahrzeugs beschäftigt und das liegt vor allem daran, dass ich das kann und weil es mir Spaß macht, weil ich aktuell keine Baumaßnahme vor Ort betreue und weil einfach der Bedarf bei uns im Fachbereich von anderen Mitarbeitern nicht gedeckt werden kann.

Inspektor:

--- Zitat von: Tagelöhner am 05.07.2024 20:35 ---Willkommen im Öffentlichen Dienst als Angestellter, wo sich überdurchschnittliche Leistung in aller Regel nicht lohnt, und auch zumeist kein Wille des Arbeitgebers vorhanden ist, Leistungsträger zu fördern.

Versuch dein Glück, vielleicht läuft es bei dir ja ausnahmsweise mal anders. Ansonsten in den Modus Dienst nach Vorschrift wechseln und nur noch genau das machen, wofür du auch bezahlt wirst, also genau das, was in deiner Stellenbeschreibung steht.

Genau vor diesen Präzedenzfällen haben Personaler meistens Angst. Auf diese Fälle werden sich dann immer mehr Mitarbeiter beziehen, die sich ebenfalls unterbezahlt fühlen oder sogar unterbezahlt werden und auch mehr Geld fordern, bei dir hätte es ja schließlich auch geklappt.

--- End quote ---
Ja, du beschreibst das sehr, sehr gut. Ich hoffe, bei mir läuft es anders. Und mich dann damit abfinden, ich denke, dass ich das nicht kann. Ich habe noch ca. 25 Jahre Beruf vor mir und ich weiß nicht, ob ich mich später ärgere, dass ich mich damit zufrieden gebe, wenn ich doch spüre, dass ich woanders einen anderen Wert habe. Nichtsdestotrotz gibt es auch viele Dinge, die ich sehr, sehr zu schätzen weiß an meiner jetzigen Arbeitsstelle. Und das ist das, was mich halt noch dort hält.

Inspektor:
Ich habe schon das Gefühl, dass bei uns grundsätzlich jeder nach Tarif eingruppiert ist. Und ich bin nun mal als Baustellenaufseher in meine richtigen Entgeltgruppe eingruppiert. Nichtsdestotrotz gibt es bei mir eine Weiterentwicklung und eine Änderung der Tätigkeiten. Und irgendwie möchte ich mich auch weiterentwickeln. Aber man kommt in meiner Behörde nicht so richtig auf den Knick. Wir sind ca. 1400 Mitarbeiter.
Was ist eigentlich mit den ganzen Paragraphen? es steht immer alles so schön im Tarifvertrag, aber ob es angewendet wird und wie es dazu kommt, frage ich mich halt
§ 12 Eingruppierung
- Eingruppierung richtet sich nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit
- Mindestens 50% der Arbeitszeit muss höherwertigen Tätigkeiten entsprechen

 § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen
- Bei Ausübung höherwertiger Tätigkeit für mindestens 6 Monate: Anspruch auf Höhergruppierung

 § 14 Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit
- Zulage bei vorübergehender Übertragung (ab 1 Monat)
- Argument: Dauerhafte Ausübung rechtfertigt Höhergruppierung

 § 16 Stufen der Entgelttabelle
- Möglichkeit zur Gewährung höherer Stufen zur Personalbindung (Abs. 5)

Inspektor:

--- Zitat von: Tiffy am 06.07.2024 16:41 ---...und der Hausmeister hat wahrscheinlich auch EG 6 oder vielleicht sogar 7, weil er mit dem Chef vom Gebäudemanagement kegeln geht, richtig?

--- End quote ---
Das Gefühl, dass irgendwas unter der Hand passiert, habe ich bisher nicht gehabt.

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