Hallo,
Es geht mir im Prinzip um die Frage, ob es Einschätzungen gibt, ob es für mich ein Problem darstellt, wenn ich Gebrauch von §10b Abs. 4 VAP2.1 NRW mache, und bei meinem aktuell laufenden Dualen Studium des Bachelor of Laws meinen Dienstherren darauf anspreche, ob es mir ermöglicht werden kann meine Arbeitszeit in den Praxisabschnitten von 41 auf 32-34 Stunden zu reduzieren. Die Studienabschnitte würde ich weiterhin in Vollzeit absolvieren und mit einer Reduzierung der Besoldung oder einer möglichen leichten Verlängerung der Studienzeit um bis zu ein halbes Jahr habe ich kein Problem.
Meine Sorge ist allerdings, dass es "schlecht ankommt" oder es als absoluter Sonderfall dargestellt und mir daher "angelastet" wird.
Meinungen zu dem Thema würden mir sehr weiterhelfen.