Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Entgeltgruppe 10/5 zu 11/5, geht das überhaupt?
cyrix42:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.07.2024 14:26 ---Menschen werden nicht in Fallgruppen eingeordnet. Die Tätigkeiten jedoch schon
--- End quote ---
Prinzipiell ging ich auch davon aus -- aber die Formulierungen in der EGO deuten auf etwas anderes, da dort von den Personen, die die Tätigkeiten ausüben, gesprochen wird, nicht von den Tätigkeiten selbst. Aber ja, inhaltlich bezüglich der Zuordnung zu den Fallgruppen haben wir die gleiche Meinung (zumal im Folgenden kein Unterschied zwischen EG 10 Fg 1 und 2 gemacht wird).
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