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Höhergruppiert bei Änderung Aufgaben - Stufenlaufzeit

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esabgelb:
Guten Tag,
meine Stelle war bislang in EG 9c bewertet.
Zum 01.07. bekam ich 10 % höherwertige Aufgaben übertragen, so dass sich jetzt eine Bewertung der Stelle in EG 10 ergibt.

Aktuell bin ich Stufe 5 und käme am 01.10.2026 in Stufe 6.

Verliere ich tatsächlich die bereits zurückgelegte Zeit in der Stufe 5?

Im Voraus schon vielen Dank für eure Antworten und Tipps.

MoinMoin:
Ja, da du der Zuweisung zugestimmt hast, hast du dich leider selbst um diese Zeit gebracht.
Eine Übertragung höherwertiger Tätigkeiten, die zu eine Eingruppierungsänderung führen, muss stets einvernehmlich erfolgen.

esabgelb:
Danke für die Antwort.

Wäre eine vorübergehende Übertragung der Aufgaben ein Ausweg?

Oder wenn ich 2,5 Jahre wieder in Stufe 5 war ein „Zwischenzeugnis“ anfordern und dann, wenn es überdurchschnittlich wäre, einen Antrag auf Verkürzung Stufenlaufzeit stellen?

Pätsch:
Eine vorübergehende Übertragung wäre keine Lösung, da bei einer dann späteren, dauerhaften Übertragung die Berechnung der Stufenlaufzeit so erfolgt, als ob die Höhergruppiering bereits zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgte.

MoinMoin:

--- Zitat von: Pätsch am 07.07.2024 13:48 ---Eine vorübergehende Übertragung wäre keine Lösung, da bei einer dann späteren, dauerhaften Übertragung die Berechnung der Stufenlaufzeit so erfolgt, als ob die Höhergruppiering bereits zum Zeitpunkt der vorübergehenden Übertragung erfolgte.

--- End quote ---
Sofern man nicht eine Unterbrechung zwischen auslaufen und dauerhaften Übertragung hat. Einfach einen Monat Urlaub ohne vÜ dazwischen schieben und alles fein.😏
Muss der AG nur wollen.

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