Es ist also deutlich, dass er sich klar an geltendes Recht gehalten hat und du mit deiner Bewerbung dich eher nicht an geltendes Recht gehalten hattest.
Sag mal, gehts noch? Willst du mir ernsthaft vorwerfen, dass ich mit meiner Bewerbung einen Rechtsverstoß begangen habe?
Noch mal:
1. Bestenauslese gilt natürlich.
2. Wenn man aber vorher schon zu wissen glaubt, wer der Beste ist, macht ein Auswahlverfahren keinen Sinn mehr.
3. Schwerbehinderte AN sind einzuladen, wenn nicht OFFENSICHTLICH fachlich ungeeignet. An dieses OFFENSICHTLICH stellt die Rechtsprechung hohe Hürden. Sie sind sogar dann einzuladen, wenn rein nach Aktenlage bessere Kandidaten vorhanden sind. --> Nachteilsausgleich, sie sollen die Möglichkeit haben, im VG zu überzeugen. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir hier nicht zu diskutieren, es ist nun mal so. Wer im Auswahlprozess gewinnt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es geht hier um die Einladung.
4. Zumindest fraglich ist, ob bei einer Position ohne Leitungsfunktion so umfassende Erfahrungen überhaupt verlangt werden dürfen. Es ist eine E13-Stelle, also nach der Tariflogik eigentlich für auch für Anfänger geeignet. Man kann auch nicht sagen, dass ich ein völlig unbeschriebenes Blatt bin, Berufseinsteiger oder so etwas. Ich arbeite seit 20 Jahren in dem Laden und habe natürlich Erfahrung, wenn auch nicht ganz speziell in diesem Bereich. Was die Kollegen so treiben, ist aber nicht an mir vorüber gegangen.
5. Wie ich nun erfahren habe, war auch die SBV an der Ausladung - wie eigentlich vorgeschrieben - nicht beteiligt.
Und jetzt bin ich halt so nett, meinen AG auf diese Probleme hinzuweisen, da ich davon ausgehe, dass er sich eigentlich korrekt verhalten will, aber es manchmal nicht besser weiß. Der Nächste macht das nicht mehr, und dann gibt es richtig Ärger.