Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
(Nicht-)Einladung schwerbehinderter interner Bewerber
FearOfTheDuck:
Die zu klärende Frage wäre doch, ob gegen geltendes Recht verstoßen wurde. Da du gnädig deinem AG gegenüber bist, fehlt letztendlich die juristische Abklärung. Die foristische Meinung tendierte ja eher in Richtung "rechtskonform".
MoinMoin:
--- Zitat von: ike am 09.07.2024 21:30 ---
--- Zitat von: clarion am 09.07.2024 19:50 ---Auf jeden Fall will der AG jemand anderen lieber auf der Position
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Alleine deshalb ist es schon ein Grund für eine Klage!
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Wirklich? Ist doch nur falsch geschrieben:
Auf alle Fälle will der AG jemanden mit einem perfekt passenden Profil auf die Position,
dass er das Profil auf eine schon ausgeguckte Person zuschneidet ist natürlich angreifbar, wenn es nicht sachgerechte Kriterien sind.
Wenn er aber fordert, dass die Person schon langjährige Erfahrung in einem bestimmten (zukünftig zu bearbeitenden) Bereich haben muss, damit er für den Posten geeignet ist, das dürfte sachgerecht sein.
Und wogegen will man da Klagen?
MoinMoin:
--- Zitat von: dmmx am 10.07.2024 07:20 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 09.07.2024 21:45 ---
--- Zitat von: ike am 09.07.2024 21:30 ---
--- Zitat von: clarion am 09.07.2024 19:50 ---Auf jeden Fall will der AG jemand anderen lieber auf der Position
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Alleine deshalb ist es schon ein Grund für eine Klage!
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Wieso? Der öD ist zur Bestenauslese verpflichtet. Wenn jemand offensichtlich besser ist, muss dieser genommen werden. Schwerbehinderung hin oder her.
Dass der Threadersteller eine notwendige Bedingung nicht erfüllt und dies damit ein KO-Kriterium ist, will dieser aber offenbar nicht einsehen. Drum ist es müßig, hier weiter zu diskutieren.
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Der Arbeitgeber darf wollen was auch immer, aber er hat sich dabei an geltendes Recht zu halten. Punkt.
Ich habe gestern unseren Verwaltungschef angerufen und ihm gesagt, dass ich das noch mal auf sich beruhen lasse. Beim nächsten Mal aber nicht mehr. Und ihn gebeten, in Zukunft mehr auf rechtskonforme Auswahlverfahren zu achten. War ja nicht das erste Mal. Im Prinzip hat er zugegeben, dass die Ausschreibung auf genau eine Person zugeschnitten war, und man die Besetzung auch einfach per Ver-setzung hätte lösen können. Es macht einfach keinen Sinn, ein Auswahlverfahren zu beginnen, nur damit man es dann still und heimlich wieder beerdigen kann. Diese Form von Pseudo-Transparenz (oder Gemauschel) kostet die Beteiligten Arbeit, Nerven - und uns alle Steuergelder.
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Natürlich kann man es auch einfach per Versetzung lösen.
Aber hier wurde Transparenz geschaffen und nichts still und heimlich aufgelöst.
Der einzige der hier Arbeit verursacht bist du, der nicht akzeptieren will, dass er die sachgerecht geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt und daher nichts im Auswahlverfahren zu suchen hat, SB hin oder her.
Es ist also deutlich, dass er sich klar an geltendes Recht gehalten hat und du mit deiner Bewerbung dich eher nicht an geltendes Recht gehalten hattest.
Das man sowas macht ist löblich, denn es birgt ein Risiko, denn es kann immer plötzlich jemand um die Ecke kommen, der dem Wunschkandidaten vor geht, alles schon erlebt.
Und als nächstes klagst du gegen eine Versetzung, weil du der Meinung bist, dass die stelle hätte ausgeschrieben erden müssen?
NelsonMuntz:
--- Zitat von: dmmx am 10.07.2024 07:25 ---
Also, intern kann natürlich durch einfache Versetzung besetzt werden. Extern ist die Ausschreibungspflicht im ÖD umstritten. https://www.gloistein-partner.de/ausschreibung-im-oeffentlichen-dienst-wann-besteht-die-pflicht-des-arbeitgebersder-dienststelle-zur-stellenausschreibung
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Ohne hier eine eigene Rechtsmeinung zu vertreten: Bei uns wird immer(!) jede Vakanz intern veröffentlicht. Dabei sind tatsächlich nicht wenige darunter, bei denen die Besetzung im Prinzip bereits geregelt ist. Das Vorgehen ist bekannt und in der Regel hilft ein kurzer Anruf, um zu klären, ob die Stelle wirklich "offen" ausgeschrieben ist.
Zum Thema Qualifikation oder besonderen Status über SB: Die Bestenauslese kann auch scheitern, wenn sie sich nur an den "technischen" Daten eines Bewerbers orientiert. Letztlich muss ein neuer Mitarbeiter in ein bestehendes Team passen manchmal bringen Bewerber auch hochspezifische Expertise mit ins Boot, ohne diese formal durch ein Qualifikations-Papierchen belegen zu können.
Also: Vor der Bewerbung erst einmal anrufen, um die eigenen Chancen einschätzen zu können - und um viel nachfolgenden Ärger zu vermeiden.
dmmx:
Es ist also deutlich, dass er sich klar an geltendes Recht gehalten hat und du mit deiner Bewerbung dich eher nicht an geltendes Recht gehalten hattest.
Sag mal, gehts noch? Willst du mir ernsthaft vorwerfen, dass ich mit meiner Bewerbung einen Rechtsverstoß begangen habe?
Noch mal:
1. Bestenauslese gilt natürlich.
2. Wenn man aber vorher schon zu wissen glaubt, wer der Beste ist, macht ein Auswahlverfahren keinen Sinn mehr.
3. Schwerbehinderte AN sind einzuladen, wenn nicht OFFENSICHTLICH fachlich ungeeignet. An dieses OFFENSICHTLICH stellt die Rechtsprechung hohe Hürden. Sie sind sogar dann einzuladen, wenn rein nach Aktenlage bessere Kandidaten vorhanden sind. --> Nachteilsausgleich, sie sollen die Möglichkeit haben, im VG zu überzeugen. Über Sinn oder Unsinn brauchen wir hier nicht zu diskutieren, es ist nun mal so. Wer im Auswahlprozess gewinnt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Es geht hier um die Einladung.
4. Zumindest fraglich ist, ob bei einer Position ohne Leitungsfunktion so umfassende Erfahrungen überhaupt verlangt werden dürfen. Es ist eine E13-Stelle, also nach der Tariflogik eigentlich für auch für Anfänger geeignet. Man kann auch nicht sagen, dass ich ein völlig unbeschriebenes Blatt bin, Berufseinsteiger oder so etwas. Ich arbeite seit 20 Jahren in dem Laden und habe natürlich Erfahrung, wenn auch nicht ganz speziell in diesem Bereich. Was die Kollegen so treiben, ist aber nicht an mir vorüber gegangen.
5. Wie ich nun erfahren habe, war auch die SBV an der Ausladung - wie eigentlich vorgeschrieben - nicht beteiligt.
Und jetzt bin ich halt so nett, meinen AG auf diese Probleme hinzuweisen, da ich davon ausgehe, dass er sich eigentlich korrekt verhalten will, aber es manchmal nicht besser weiß. Der Nächste macht das nicht mehr, und dann gibt es richtig Ärger.
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