Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
nerdbeere:
Hallo zusammen,
ich benötige ein wenig Schwarmwissen.
Zwar geht's um folgendes.
Ich bin zur Zeit noch bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern verbeamtet auf Lebzeit.
Ich spiele mit dem Gedanken zur Bundeswehr zu wechseln.
Bitte keine Hinweise auf mach das nicht etc, hier geht's mir nur um das rechtliche.
Meine Frage hierzu ist
Wenn ich zur Bundeswehr gehe bin, hab ich ja die ersten 6 ein Widerrufsrecht. Mir wurde von jemanden anderen gesagt das ich auch während diesen Widerrufsrecht meinen momentanen Beamtenstatus ruhen lassen kann.
Sobald das Widerrufsrecht vorbei ist (nach 6 Monaten) ist auch mein ruhender Beamtenstatus weg.
Gibt's hierfür ein paar Schriftstücke für den momentanen AG?
Mir das Arbeitsplatzschutzgesetz im Beamtenrecht gibt dazu nicht soviel her.
Vielen Dank
Grüße
Stempelritter:
Als was fängst du denn bei der Bundeswehr an, als Zivilist oder als Soldat?
Alexander79:
Die 6 Monate hören sich für mich nach der Probezeit für Soldaten auf Zeit an.
Das man aber seinen Beamtenstatus ruhen lassen kann für so einen Fall wäre mir absolut neu.
Meines Wissens gibt es sowas nicht.
Mit der Ernennungsurkunde als Soldat auf Zeit sollte die alte Ernennungsurkunde wertlos sein, ähnlich einer feindlichen Übernahme.
nerdbeere:
Vielen dank für eure Antworten.
Als Soldat wäre der Gedanke.
Ich hatte von einem Bekannten eines Bekannten mitbekommen der aus BaWü von Landesbeamter zum Bund gewechselt ist das während der Probezeit beim Bund mein Beamtenverhältnis noch ruhen kann.
Allerdings hat er da keine Unterlagen mehr dazu.
Stempelritter:
--- Zitat von: nerdbeere am 07.07.2024 16:54 ---Wenn ich zur Bundeswehr gehe bin, hab ich ja die ersten 6 ein Widerrufsrecht. Mir wurde von jemanden anderen gesagt das ich auch während diesen Widerrufsrecht meinen momentanen Beamtenstatus ruhen lassen kann.
--- End quote ---
Du meinst wahrscheinlich die 6 monatige Probezeit, in der die Bundeswehr Frischfleisch (und umgekehrt) ohne Grund wieder loswerden kann. Den Rest halte ich für Bullshit: In dem Moment in dem du zum Soldat ernannt wirst, entlässt du dich Kraft Gesetz selbst als Beamter - steht jedenfalls in § 125 BRRG i.V.m. § 63 Abs. 3 BeamtStG. Aber hey, das hier ist keine Rechtsberatung, vielleicht steht auch nur Quatsch in den Gesetzen oder ich kann nicht richtig lesen.
--- Zitat von: nerdbeere am 07.07.2024 16:54 ---Bitte keine Hinweise auf mach das nicht etc,
--- End quote ---
Gut dass du das sagst, dann halte ich meine Hinweise zurück!
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