Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
Asperatus:
Man kann eine widerrufliche Verpflichtungserklärung unterschreiben.
§ 22 Absatz 2 Satz 1 BeamtStG besagt: " Die Beamtin oder der Beamte ist entlassen, wenn ein öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis zu einem anderen Dienstherrn oder zu einer Einrichtung ohne Dienstherrneigenschaft begründet wird, sofern nicht im Einvernehmen mit dem neuen Dienstherrn oder der Einrichtung die Fortdauer des Beamtenverhältnisses neben dem neuen Dienst- oder Amtsverhältnis angeordnet oder durch Landesrecht etwas anderes bestimmt wird."
In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.
Alexander79:
--- Zitat von: Asperatus am 08.07.2024 19:38 ---In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.
--- End quote ---
Hat er doch geschrieben, er ist bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.
Asperatus:
--- Zitat von: Alexander79 am 08.07.2024 20:34 ---
--- Zitat von: Asperatus am 08.07.2024 19:38 ---In welchem Land bist du Beamter? Vielleicht fragst du mal im Länderforum, ob es eine landesrechtliche Regelung gibt.
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Hat er doch geschrieben, er ist bei einer Berufsfeuerwehr in Bayern.
--- End quote ---
Danke für die freundliche Erinnerung :)
bettelmusikant:
Ist vielleicht die Abordnung für die Dauer von 6 Monaten mit dem Ziel der Versetzung gemeint?
"Wenn Du nicht versetzt werden möchtest, darfst Du der Versetzung im Anschluss an die Abordnung nicht zustimmen. Du hast dann den Dienst bei Deiner früheren Dienststelle wieder aufzunehmen. Wenn die Abordnung bereits vor Ablauf der sechs Monate beendet werden soll, müssen das die Dienststellen untereinander regeln. Einen Anspruch darauf hast Du nicht." habe ich im Forum gefunden
nerdbeere:
Guten Morgen zusammen,
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Also wie bereits geschrieben in Bayern verbeamtet mit der evtl Absicht wieder zum Bund zu gehen. Hier allerdings erstmal Mannschaftslaufbahn für 2 Jahre. Die ersten 6 Monate beim Bund sind Widerruf. Während diesen 6 Monaten den momentane Beamtenstatus ruhen lassen ohne Besoldung.
Wenn Widerruf vorbei dann Beamtenstatus ade und SaZ bis Ende der 2 Jahre. Was danach passiert ist noch nicht relevant.
Ich werde es vermutlich über die Personalstelle mal ansprechen allerdings wäre es interessant gewesen mehr Infos zu haben wie nur das Arbeitsplatzschutzgesetz 🧐
Vielleicht finde ich nochmal was und melde mich bei euch
Grüße
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