Autor Thema: Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr  (Read 7245 times)

PolareuD

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #15 am: 10.07.2024 08:48 »
Wäre der technische Verwaltungsdienst - Fachrichtung Feuerwehr in der Bundeswehr eine Option? Gibt es, soviel ich weiß, auch im Soldatenstatus.

nerdbeere

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #16 am: 10.07.2024 08:50 »
Gibt's allerdings sind die Sdt Stellen rar und steht nicht zur Debatte 😉

Scato

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #17 am: 10.07.2024 12:22 »
Moin habe das durch. Von der Berliner Feuerwehr zur Bundeswehr Feuerwehr.
Kann dir alles beantworten aber am besten außerhalb des Forums.

Liebe Grüße

nerdbeere

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #18 am: 10.07.2024 14:52 »
  Kann dir keine Nachricht schicken, vermutlich weil noch zu frisch im Forum 🧐

Moin habe das durch. Von der Berliner Feuerwehr zur Bundeswehr Feuerwehr.
Kann dir alles beantworten aber am besten außerhalb des Forums.

Liebe Grüße

nerdbeere

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #19 am: 13.07.2024 10:27 »
Hallo zusammen,

hab was gefunden über jemanden. Allerdings nicht online als Merkblatt vom Bund.
Das Ding schimpft sich
Merkblatt zum Schutz vor Arbeitsplatz-Kündigung durch Arbeitgeber nach Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)

Dort sind verschiedene Faktoren aufgeführt die für mich interessant sind bzw wo ich jetzt eine Grundlage für den derzeitigen AG habe. Stand des Merkblatts ist 01.12.2021
.
Vielleicht findet ja einer dieses Merkblatt online und kann es hier einstellen. Ich werde jedenfalls das Karriere Center hierzu kontaktieren.
 Grüße

Alexander79

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #20 am: 13.07.2024 11:03 »
Merkblatt zum Schutz vor Arbeitsplatz-Kündigung durch Arbeitgeber nach Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG)
Grundsätzlich zählt das Gesetz nicht für dich, nur falls du als Beamter als Wehrpflichtiger zum Grundwehrdienst oder zur Wehrübung eingezogen wirst.
Aktuell gibt es keinen Grundwehrdienst als Wehrpflichtiger und Wehrübung fällt als Ungedienter flach.

Vielleicht findet ja einer dieses Merkblatt online und kann es hier einstellen. Ich werde jedenfalls das Karriere Center hierzu kontaktieren.
 Grüße

Warzenharry

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #21 am: 23.07.2024 13:37 »
Guten Morgen zusammen,

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Also wie bereits geschrieben in Bayern verbeamtet mit der evtl Absicht wieder zum Bund zu gehen. Hier allerdings erstmal Mannschaftslaufbahn für 2 Jahre. Die ersten 6 Monate beim Bund sind Widerruf. Während diesen 6 Monaten den momentane Beamtenstatus ruhen lassen ohne Besoldung.

Wenn Widerruf vorbei dann Beamtenstatus ade und SaZ bis Ende der 2 Jahre. Was danach passiert ist noch nicht relevant.

Ich werde es vermutlich über die Personalstelle mal ansprechen allerdings wäre es interessant gewesen mehr Infos zu haben wie nur das Arbeitsplatzschutzgesetz 🧐

Vielleicht finde ich nochmal was und melde mich bei euch
Grüße

Sorry wenn ich mal scharf nachfrage: Veräppelst du uns? Du bist bei der Feuerwehr Verbeamtet und möchtest lieber in die Manschaftslaufbahn bei der Bundeswehr für 2 Jahre???

Sorry aber das klingt mir irgendwie nicht gut durchdacht. In welcher BesGrp bist du denn bei der Fw?

nerdbeere

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #22 am: 23.07.2024 15:24 »
Hey,
Kein Problem für die scharfe Nachfrage.

Welchen Werdegang ich bei der Bundeswehr im späteren Verlauf mache ist nicht interessant. Primär wichtig ist nur der Weg wieder rein und der ist am einfachsten im genannten Modell 😉
Fw mittlerer Dienst beschäftigt.

Grüße

Warzenharry

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Antw:Wechsel von Landesbeamter zur Bundeswehr
« Antwort #23 am: 26.07.2024 11:02 »
Ahhhh ok.

Dann denke ich, ich weiß, was du vorhast, wobei es dann evtl. besser wäre gleich in der Fw Laufbahn einzusteigen, sonst musst du später noch die Laufabhnausbildung AMT machen, bevor es mit den "speziellen Auswahlverfahren und Ausbildungen" weitergeht, die es natürlich auch erstmal zu bestehen gilt.

Gutes Gelingen.