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Teilzeit und Verteilung der Arbeitszeit

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McOldie:

--- Zitat von: MoinMoin am 17.07.2024 12:24 ---
--- Zitat von: McOldie am 17.07.2024 12:13 ---Änderungen des Arbeitsvertrages bedürfen der Schriftform

--- End quote ---
wenn es so im AV vereinbart ist, oder?
Oder gibt es eine gesetzliche Regelung dazu, denn ein AV bedarf auch keine Schriftform, nur die Kündigung.

--- End quote ---

Hier wäre § 2 Abs. 3 TVöD zu nennen.
Sämtliche Änderungen und Ergänzungen des Arbeitsvertrags werden grds. vom Schriftformgebot erfasst (BAG vom 6.9.1972 – 4 AZR 422/71 – AP Nr. 2 zu § 4 BAT)

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