Autor Thema: Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er  (Read 5639 times)

Quartz

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,
ich hoffe ich schreibe hier nichts falsch.
Mein Thema ist:
Ich arbeite seit dem Dezember 2016 im öffentlichen Dienst und habe vor einem halben Jahr endeckt, das meine Stelle auf der ich sitze und in Stufe 10 eingruppiert bin, eine 11er Stelle ist.
Es gab wohl eine Änderungen in Tarifvertrag zum 1.1.2017, hierzu habe ich ein sehr offen formuliertes Schreiben bekommen, von dem ich nicht vermuten konnte, dass ich betroffen bin, habe ja grade erst angefangen (ich war vorher nie im öffentlichen Dienst).

Der damalige Amtsleiter hat mir damals (bei der Zusage) mündlich gesagt, dass es eine 10er Stelle ist, so lautete auch die Ausschreibung. Von einer etwaigen Änderung nur einen Monat später hat er nichts gesagt.

Die Vertreter des Personalrats hatten damals eine Liste mit Betroffenen, die sie abtelefoniert haben, einer meine mein damaliger Amtsleiter hatte auf Nachfrage, gemeint ich müsse nicht auf diese Liste.
Der Personalrat ist im Moment scheinbar auch ratlos, es gab ähnliche Fälle in der Verwaltung, da hat man nichts gemacht.

Das Personalamt mauert indes und meint die Frist wäre am 31.12.2017 abgelaufen, da gebe es jetzt einen Sperrvermerk.

Wenn ich jetzt allerdings kündigen würde und mich neu anstellen liese, wäre ich sofort in EG 11 eingruppiert, was mit der Stufenlaufzeit ist müsste ich erst nachfragen.

Einen Anwalt für Arbeitsrecht habe ich bereits kontaktiert, eine Antwort steht derzeit aus ob ich da unter komme und es Sinn macht hier mit anwaltlicher Hilfe nachzufragen.

Ehrlich gesagt, bin ich derzeit sehr enttäuscht von dieser Art und Weise im öffentlichen Sektor, mein Job macht Spaß, war aber menschlich sehr fodernd und da hätte ich es erwartet, dass man mich da auch irgendwie aktuell hält.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen und hat einen Tip?

Vielen Dank schon jetzt.

Q.


FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,435
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #1 am: 08.07.2024 00:44 »
Gehe ich recht in der Annahme, dass es dir um die Höhergruppierung auf Antrag geht, die es (ausschließlich) 2017 nach §29b gab?

Damals gab es die Möglichkeit, dass man entweder (sofern sich eine HG ergab) auf Antrag höhergruppiert wurde oder ohne Antrag in der bisherigen EG verblieb. Letzteres konnte Sinn machen, da noch die alte Stufenregelung zur HG galt (nicht stufengleich). Wer also besser dran war, seine alte Stufe zu behalten, der hat auf die HG verzichtet. Den Antrag konnte man bis 31.12.2017 stellen.

Dies war eine bewusste Entscheidung des einzelnen TB und du hast dich schlicht für den Verbleib in der EG 10 entschieden. Doof, wenn das damals nicht gut kommuniziert wurde, allerdings ist jeder auch im ÖD selbst verantwortlich, seine Rechte wahrzunehmen und sich z.B. mit dem Tarifwerk zu befassen, dem man unterliegt.

So gesehen ist dieser Zug tatsächlich abgefahren, was die Höhergruppierung auf Antrag angeht. Da gibt es auch keine "Art und Weise", von der man enttäuscht sein muss, da es einen tariflich klar vorgegebenen Weg gab.

Aber! Nun trug ja seit 2017 Vater Rhein ziemlich viel Wasser herab und auch auf der Werra sind ziemlich viele Paddelboote heruntergeschippert. Haben sich denn von 2017 bis 2024 nicht einmal deine Aufgaben verändert? Der AG müsste (theoretisch) bei jeder Änderung der Tätigkeit auch schauen, ob sich damit nicht auch eine eingruppierungsrelevante Änderung ergeben hat. Was, wenn nun deine Tätigkeit nach 2017 eine Änderung erfahren hat, die dich damit in EG 11 eingruppiert hätte?


MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #2 am: 08.07.2024 07:17 »
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten nach der EG alt zur 10 und nach der EG neu zu 11 führen, dann müssen sich nur ein paar Prozente der Zeitanteile verschieben und die neue EGO würde in Kraft treten.

Also mein Tipp, sprich das beim AG an, schaue wo sich diese Änderungen ergeben haben (oder wo man sie mal eben schnell machen kann) und SchwubDiWub bist in der 11.

Ach ja: Ein Blick in deinen Arbeitsvertag verrät mir, dass dann die Stufenlaufzeit von neuem Anfängt.

Also diese Änderung nicht kurz vor Stufenanstieg machen (lassen), nicht das du ein zweites Mal vom öD enttäuscht wirst.


Ansonsten: Ja du kannst vom öD enttäuscht sein (wenn man die Erwartungshaltung hat, dass man an der Hand herumgeführt wird, denn du wurdest aktuell gehalten, hast es nur nicht verstanden), man kann aber auch von AN enttäuscht sein, die nicht in der Lage sind Texte verständig zu lesen oder zielgerichtet nachzufragen.

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #3 am: 15.07.2024 18:34 »
Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab? Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #4 am: 16.07.2024 09:22 »
Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab? Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?
Die Änderung war die Änderung der Entgeltordnung, die dazu führte, dass bei identischer Tätigkeit EGO alt und EGO neu zu unterschiedlichen Ergebnissen führt.

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #5 am: 16.07.2024 19:21 »
Ja das war mir schon klar. Mich würde tatsachächlich die Änderung (alt zu neu) interessieren, die in diesem Fall dazu geführt hat, dass aus der EG 10 die EG 11 wurde. Muss ja jemand im Vorfeld festgestellt haben. In dem Bereich war das ja eher unüblich. Betraf ja eher die unteren Entgeltgruppen und vor allem die Überleitungen in die 9a und b und auf Antrag 9c.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #6 am: 16.07.2024 19:31 »
Also du möchtest die alte vs neue Ego nebeneinander gelegt bekommen?

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #7 am: 16.07.2024 19:40 »
Nee nicht alles, aber schon gerne den Teil, der in diesem Fall dazu geführt hat, dass diese Stellen von EG 10 zu EG 11 (auf Antrag) übergeleitet werden konnten, müsste ja in dem Schreiben irgendwie formuliert worden sein. Und irgendjemand muss ja auch festgestellt haben, dass es für die Stelle von Quartz eben nicht vorgesehen war.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #8 am: 17.07.2024 11:12 »
So weit ich mich erinnere, war es den AN freigestellt, in der alten EGO zu bleiben oder auf Antrag die neue EGO auf die Tätigkeiten anzuwenden.
Da Qaurtz eben diesen Antrag nicht stellte, ist er mit seinen Tätigkeiten in der eg10 alte EGO geblieben und wäre in der EG11 sofern die neue EGO zu Anwendung kommen würde.
Es gibt also kein Schreiben, was etwas feststellt.
Sondern es fehlt das Schreiben, dass die neue EGO gewünscht ist.


Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #9 am: 18.07.2024 00:13 »
Nein, so einfach war es gewiss nicht. Es konnte nur (höherwertig und auf Antrag) übergeleitet werden derjenige, bei dem sich aufgrund der neuen Entgeltordnung Änderungen ergeben haben (alt gegen neu, bspw. EG 8/9 zu EG 9a und b und auf Antrag c). Alle anderen wurden bei uns besitzstandswahrend nach § 29a TVÜ-VKA übergeleitet. Etwaige fehlerhafte Eingruppierungen bzw. Korrekturen von deren Vergütungen waren nicht Gegenstand der Überleitungsvorschrift.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #10 am: 18.07.2024 07:57 »
Ja fein, dass du die Details kennst, dann ist ja alles geklärt.

Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #11 am: 20.07.2024 10:35 »
Nein, ich kenne die Details eben nicht, deswegen die Nachfrage. Aber du suggerierst hier, dass jeder TB damals einfach erfolgreich einen Antrag auf Höherguppierung hätte stellen können. Dem war eben nicht so. Diese Anträge waren nur für die TB vorgesehen, bei denen sich aufgrund der Änderungen in der neuen Entgeltrordnung VKA eine höhere Entgeltgruppe ergab. Es handelt sich um Sonderfälle der Höhergruppierung aufgrund des Inkrafttretens der Entgeltordnung. Alle anderen (wohl die meisten TB) wurden nach §29a TVÜ bestitzstandswahrend übergeleitet, weil sie von den Änderungen in Bezug auf eine Höhergruppierung nicht betroffen waren. Die TB wurden in der Regel darüber informiert, angeschrieben oder wie bei Quartz offensichtlich auch abtelefefoniert. Und genau diese Änderung im Detail war Gegenstand meiner Frage. Arbeitet er vielleicht im Bereich "Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten" Dann könnte es sich beim ihm dann höchswahrscheinlich um das neue Merkmal (Heraushebung aus EG 9c durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung) handeln.

Nun ergeben sich für Quartz rüchwirkend betrachtet zwei Fälle: Entweder er hätte tatsächlich einen Antrag stellen können, weil bei seinen Tätigkeiten von den Änderungen der neuen EGO betroffen waren, und der Amtsleiter hat sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt mit seiner damailigen Aussage, dass es Quartz nicht betreffe. Dann ist es in der Tat blöd gelaufen. Oder Alternative 2. Der Amtsleiter hat recht und Quartz wurde eben nach §29a besitzstandswahrend übergeleitet. Das hieße aber auch, dass die Stelle immer noch nach EG 10 eingruppiert und vergütet wird. Ob dies nun tatsächlich eine EG 11 ist, hätte eigentlich erst nachträglich durch eine Stellenbewertung festgestellt werden können.

Und zum Schluss noch zum Ton hier. Im Gegensatz zu Dir, der ja anscheinend auf jede Frage hier im Forum innerhallb kürzester eine Antwort hat, leider jedoch manchmal etwas oberflächlich und eben einfach mal pauschal auf alles und jeden angewendet, habe ich zumindest versucht zu verstehen, was hier passiert sein könnte.
« Last Edit: 20.07.2024 10:49 von Carla »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #12 am: 20.07.2024 12:39 »
Nein, ich kenne die Details eben nicht, deswegen die Nachfrage. Aber du suggerierst hier, dass jeder TB damals einfach erfolgreich einen Antrag auf Höherguppierung hätte stellen können. Dem war eben nicht so.
Sorry, das wollte ich nicht suggerieren.
Natürlich durfte nur eine Antragsberechtigter einen Antrag stellen.
Aber jeder hätte einen Antrag stellen können, damit geprüft wird, ob er antragsberechtig gewesen ist und der Antrag seine gewünschte Wirkung zeigt.
(Das hat leider Quartz in Ermangelung seines Tarifwissens und der vertraglichen Umstände, in der er sich begeben hat leider nicht. Und ist enttäuscht darüber, dass weder PA, PR noch Amtsleitung ihn/sie da korrekt beraten haben, obwohl dies ihnen überhaupt nicht erlaubt ist)

Zitat
Die TB wurden in der Regel darüber informiert, angeschrieben oder wie bei Quartz offensichtlich auch abtelefefoniert.
Was eine freundliche aber nicht notwendige Dienstleistung des AGs war.
Denn man war auch ohne einen solche Info selber dafür verantwortlich einen Antrag zu stellen

Zitat
Und genau diese Änderung im Detail war Gegenstand meiner Frage. Arbeitet er vielleicht im Bereich "Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten" Dann könnte es sich beim ihm dann höchswahrscheinlich um das neue Merkmal (Heraushebung aus EG 9c durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung) handeln.
Ok, verstehe, du möchtest wissen, wo genau in welchem Bereich der EGO Quartz arbeitet, um nachvollziehen zu können, ob er antragsberechtigt gewesen ist.

Zitat
Nun ergeben sich für Quartz rüchwirkend betrachtet zwei Fälle: Entweder er hätte tatsächlich einen Antrag stellen können, weil bei seinen Tätigkeiten von den Änderungen der neuen EGO betroffen waren, und der Amtsleiter hat sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt mit seiner damailigen Aussage, dass es Quartz nicht betreffe. Dann ist es in der Tat blöd gelaufen.
Ja, denn Quartz  alleine ist dafür verantwortlich sich zu informieren und zu entscheiden, ob er einen Antrag stellt.

Zitat
Oder Alternative 2. Der Amtsleiter hat recht und Quartz wurde eben nach §29a besitzstandswahrend übergeleitet. Das hieße aber auch, dass die Stelle immer noch nach EG 10 eingruppiert und vergütet wird.
Korrekt, dann wäre keine Änderung der EG durch die Änderung der EGO entstanden, und wenn er einen Antrag gestellt hätte, da wäre dieser abgelehnt worden, da er dann eben nicht antragsberechtigt war.


Zitat
Ob dies nun tatsächlich eine EG 11 ist, hätte eigentlich erst nachträglich durch eine Stellenbewertung festgestellt werden können.
Also ob es tatsächlich schon immer eine EG11 war und ist, meinst du.
Aber diese Vermutung, dass hier ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, kann ich aus der SV nicht im Ansatz erlesen.
Wenn es bei Einstellung einen EG10 war und jetzt eine EG11 ist, dann doch ganz klar aus dem SV herauslesbar  wegen Alternative 1

Zitat
Und zum Schluss noch zum Ton hier. Im Gegensatz zu Dir, der ja anscheinend auf jede Frage hier im Forum innerhallb kürzester eine Antwort hat, leider jedoch manchmal etwas oberflächlich und eben einfach mal pauschal auf alles und jeden angewendet, habe ich zumindest versucht zu verstehen, was hier passiert sein könnte.
Ja, durchaus, aber dann solltest du nicht nur versuchen zu verstehen, sondern auch die Fragen so stellen, dass andere verstehen, was du versuchst zu verstehen.
Bzw. fragen zur Konkretisierung der Sachverhaltsschilderung stellen, sofern du dort Inhalte nicht eindeutig verstanden hast.


In der Retrospektive gesehen kann ich vielleicht folgendes ergänzen und spekulieren (da Quartz offensichtlich nicht mehr dem Forum folgt oder uns nicht aufklären mag, was passierte), damit du verstehst, warum ich so nachgefragt habe, da ich davon ausgegangen bin dass du die SV so verstanden hast wie ich.
mein Fehler, ich hätte eher nachfragen sollen, von welchem Schreiben du eigentlich schreibst, dann hätte ich nicht so dämlich bei dir nachgefragt.

Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab?
laut Sachverhaltsschilderung sind die auszuübenden Tätigkeiten von Q. in der EG11 (neu) angesiedelt
Zitat
Wenn ich jetzt allerdings kündigen würde und mich neu anstellen liese, wäre ich sofort in EG 11 eingruppiert,
Also aktuell ist die Tätigkeit EG11.
Da er aber immer noch in der EG10 eingruppiert ist
Zitat
Ich arbeite seit dem Dezember 2016 im öffentlichen Dienst und habe vor einem halben Jahr endeckt, das meine Stelle auf der ich sitze und in Stufe 10 eingruppiert bin, eine 11er Stelle ist.
und dem PA bekannt ist, dass er in der EG10 ist, obwohl die Stelle (Tätigkeiten) die jetzt EG11 neu ist.
Zitat
Das Personalamt mauert indes und meint die Frist wäre am 31.12.2017 abgelaufen,
Damit sollte doch sonnenklar sein, dass er in der EG10 alt ist, er keinen Antrag gestellt hat und damit in der EG10alt festhängt.
Soweit doch eigentlich ziemlich schlüssig und klar dargestellt von Q.

Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?
Hier hätte ich zucken müssen und konkret nachfragen müssen, von welchem Schreiben du eigentlich redest. Offensichtlich von einem anderem als im SV steht, denn Quartz hat ein allgemeines Rundschreiben bekommen, in dem wahrscheinlich nur dinstand, dass sich der Tarifvertrag und die EGO geändert hat und man sich kümmern solle.
Zitat
Es gab wohl eine Änderungen in Tarifvertrag zum 1.1.2017, hierzu habe ich ein sehr offen formuliertes Schreiben bekommen,
und zwar ein Schreiben, in dem nichts bezogen auf ihn direkt oder seinen Tätigkeiten drin stand.
Zitat
von dem ich nicht vermuten konnte, dass ich betroffen bin,
außer, natürlich man unterstellst Q. dass er zu oberflächig war und nicht verstanden hat, dass da ein direkt an ihm/ihr adressiertes Schreiben vorliegt.

Daher kam es bei mir zu etwas größeren Verwirrungen, da du offensichtlich davon ausgehst, dass es ein persönliches Anschreiben an Q. gab in dem irgendwas bzgl. seiner HG oder nicht HG stand.
Nee nicht alles, aber schon gerne den Teil, der in diesem Fall dazu geführt hat, dass diese Stellen von EG 10 zu EG 11 (auf Antrag) übergeleitet werden konnten, müsste ja in dem Schreiben irgendwie formuliert worden sein.
Woher stammt deine Mutmaßung, das so etwas in dem allgemeinen Schreibe stehen würde bzw. dass sich vor Antragstellung überhaupt jemand im Vorfeld damit beschäftigen müsste oder hat, wo mit der neuen EGO die Stelle eingesiedelt ist. Damit muss der AG sich doch erst beschäftigen, wenn das Individuum ein Antrag stellt.
Natürlich wäre es schön, wenn der Ag da proaktiv tätig wäre und er dem An eine Beratung zu kommen lassen würde, welche Rechtsmeinung er hätte, wenn ein Antrag gestellt werden würde und welche Konsequenzen dies für den AN haben würde.
(ziemlich viele Konjunktive, findest du nicht auch)
Aber ich lese aus deiner Antwort raus, dass bei euch der Ag so detailliert vorgegangen ist. Das ist aber wahrscheinlich eher die Ausnahme als die Regel, da behaupte ich mal irrst du, wenn du schreibst 
Zitat
Die TB wurden in der Regel darüber informiert, angeschrieben oder wie bei Quartz offensichtlich auch abtelefefoniert.
Also Quartz wurde informiert, per Rundschreiben, und zum Teil wurden dort MA auch per Telefon auf diese Änderung hingewiesen.

Und irgendjemand muss ja auch festgestellt haben, dass es für die Stelle von Quartz eben nicht vorgesehen war.
Das steht da doch auch schon im SV
Zitat
Die Vertreter des Personalrats hatten damals eine Liste mit Betroffenen, die sie abtelefoniert haben, einer meine mein damaliger Amtsleiter hatte auf Nachfrage, gemeint ich müsse nicht auf diese Liste.
Niemand hat das festgestellt (den feststellen kann das nur ein Gericht), sondern da hat einfach ein Amtsleiter sich angemaßt eine Meinung zu vertreten, die uU nicht korrekt ist und der Personalrat hat sich dieser Meinung angeschlossen, obwohl sie nicht müssten.

Umgekehrt muss man sich fragen: was soll dieses dämliche abtelefonieren? Ein PA darf keine Rechtsberatung machen und der AG oder PR auch nicht!

Ein Rundschreiben an alle, mit dem Hinweis, man möge sich informieren, ob die Änderungen einen betrifft und einen Antrag stellen, wenn man der Meinung ist, man wäre antragsberechtigt und man die HG möchte, ist das maximum was man als AG/PA machen sollte/darf.

Und nun zu meinem Ton:
Oftmals schein ich die Sachverhaltsschilderungen schneller und umfassender und ohne Rückfragen zu begreifen, sofern sie denn korrekt sind, als du und benötige uU daher keine (andere) verwirrende nachfragen, von Dingen, die schon im SV stehen (s.o.)
Daher kann ich schnell und ausreichend Antworten, uU oberflächlich und natürlich nicht so fundiert wie ein Spid, aber in 90% der Fälle reicht das für den TE.
Paretoprinzip halt, welches ich natürlich mit diesem schreiben nicht eingehalten habe (dein Glück, dass mein rechenlauf länger als geplant dauert  ::)), aber ich wollte dir halt aufzeigen, was mich irritiert hat und was du in der SV möglicherweise anders interpretiert hast, als ich.
oder aber herausfinden, ob ich mich irgendwo geirrt habe mit meinen Interpretationen.
Aber das kann dann Q nur beantworten.
Für den dies meines Erachtens die einfachste Lösung ist:
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten nach der EG alt zur 10 und nach der EG neu zu 11 führen, dann müssen sich nur ein paar Prozente der Zeitanteile verschieben und die neue EGO würde in Kraft treten.


Carla

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 66
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #13 am: 20.07.2024 13:28 »
Vielen Dank für Deine sehr ausführliche Antwort. (Auch trotz oder wegen langen Rechenlaufs...ich weiß es zu schätzen :-)) Ich kann natürlich auch nur berichten wie es bei uns war. Da gab es diese Schreiben und soweit ich mich erinnere, waren da schon die Bereiche genannt, die es betraf. Ich kann mich bspw. an die Überleitungen 8/9 auf 9a, etc... erinnern, die da explizit erwähnt wurden. Mich persönlich hat wirklich diese Änderung interssiert, die aus der EG 10 eine EG 11 gemacht hat (werde ich wohl trotzdem nicht erfahren, weil Quartz sich ja nicht mehr äußert)

Aber ist nun auch egal, schönen Samstag!

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,424
Antw:Eingruppiert in 10, Stelle ist aber eine 11er
« Antwort #14 am: 20.07.2024 15:07 »
Das wird dir Q nicht mitteilen können, nehme ich an.

Da wirst du wohl nachschauen müssen, was von den Anforderungen vom BAT IVa/IVb, welches vor der Einführung der EGO neu zur EG10 führte, mit der EGO neu in die EG11 gewandert ist.
(Denn es gab vorher im Grunde genommen keine EGO"alt", sondern nur die BAT Regeln, die zur EGx per Überleitungsmatrix führten)
So ist man in der IT mit 33% besonderer Leistung in der EG11
während in der Verwaltung 50% h besondere Schwierigkeit und Bedeutung für die 11 notwendig ist.

Hier ein paar Links zum wühlen

https://www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Personal%20u%20Verwaltung%20der%20Traeger%20-%20Selbstverwaltung/Personal-%20und%20Verwaltungsangelegenheiten/BundesgleichstellungsG/Zuordnungstabelle%20BAT-TVoeD.pdf

https://www.bib-info.de/fileadmin/public/Dokumente_und_Bilder/Komm_KEB/Archiv/BAT/Anlage_1a_zum_BAT_Bund_Laender.pdf