Nein, ich kenne die Details eben nicht, deswegen die Nachfrage. Aber du suggerierst hier, dass jeder TB damals einfach erfolgreich einen Antrag auf Höherguppierung hätte stellen können. Dem war eben nicht so.
Sorry, das wollte ich nicht suggerieren.
Natürlich durfte nur eine Antragsberechtigter einen Antrag stellen.
Aber
jeder hätte einen Antrag stellen können, damit geprüft wird, ob er antragsberechtig gewesen ist und der Antrag seine gewünschte Wirkung zeigt.
(Das hat leider Quartz in Ermangelung seines Tarifwissens und der vertraglichen Umstände, in der er sich begeben hat leider nicht. Und ist enttäuscht darüber, dass weder PA, PR noch Amtsleitung ihn/sie da korrekt beraten haben, obwohl dies ihnen überhaupt nicht erlaubt ist)
Die TB wurden in der Regel darüber informiert, angeschrieben oder wie bei Quartz offensichtlich auch abtelefefoniert.
Was eine freundliche aber nicht notwendige Dienstleistung des AGs war.
Denn man war auch ohne einen solche Info selber dafür verantwortlich einen Antrag zu stellen
Und genau diese Änderung im Detail war Gegenstand meiner Frage. Arbeitet er vielleicht im Bereich "Bibliotheken, Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten" Dann könnte es sich beim ihm dann höchswahrscheinlich um das neue Merkmal (Heraushebung aus EG 9c durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung) handeln.
Ok, verstehe, du möchtest wissen, wo genau in welchem Bereich der EGO Quartz arbeitet, um nachvollziehen zu können, ob er antragsberechtigt gewesen ist.
Nun ergeben sich für Quartz rüchwirkend betrachtet zwei Fälle: Entweder er hätte tatsächlich einen Antrag stellen können, weil bei seinen Tätigkeiten von den Änderungen der neuen EGO betroffen waren, und der Amtsleiter hat sich etwas weit aus dem Fenster gelehnt mit seiner damailigen Aussage, dass es Quartz nicht betreffe. Dann ist es in der Tat blöd gelaufen.
Ja, denn Quartz alleine ist dafür verantwortlich sich zu informieren und zu entscheiden, ob er einen Antrag stellt.
Oder Alternative 2. Der Amtsleiter hat recht und Quartz wurde eben nach §29a besitzstandswahrend übergeleitet. Das hieße aber auch, dass die Stelle immer noch nach EG 10 eingruppiert und vergütet wird.
Korrekt, dann wäre keine Änderung der EG durch die Änderung der EGO entstanden, und wenn er einen Antrag gestellt hätte, da wäre dieser abgelehnt worden, da er dann eben nicht antragsberechtigt war.
Ob dies nun tatsächlich eine EG 11 ist, hätte eigentlich erst nachträglich durch eine Stellenbewertung festgestellt werden können.
Also ob es tatsächlich schon immer eine EG11 war und ist, meinst du.
Aber diese Vermutung, dass hier ein Eingruppierungsirrtum vorliegt, kann
ich aus der SV nicht im Ansatz erlesen.
Wenn es bei Einstellung einen EG10 war und jetzt eine EG11 ist, dann doch ganz klar aus dem SV herauslesbar wegen Alternative 1
Und zum Schluss noch zum Ton hier. Im Gegensatz zu Dir, der ja anscheinend auf jede Frage hier im Forum innerhallb kürzester eine Antwort hat, leider jedoch manchmal etwas oberflächlich und eben einfach mal pauschal auf alles und jeden angewendet, habe ich zumindest versucht zu verstehen, was hier passiert sein könnte.
Ja, durchaus, aber dann solltest du nicht nur versuchen zu verstehen, sondern auch die Fragen so stellen, dass andere verstehen, was du versuchst zu verstehen.
Bzw. fragen zur Konkretisierung der Sachverhaltsschilderung stellen, sofern du dort Inhalte nicht eindeutig verstanden hast.
In der Retrospektive gesehen kann ich vielleicht folgendes ergänzen und spekulieren (da Quartz offensichtlich nicht mehr dem Forum folgt oder uns nicht aufklären mag, was passierte), damit du verstehst, warum ich so nachgefragt habe, da ich davon ausgegangen bin dass du die SV so verstanden hast wie ich.
mein Fehler, ich hätte eher nachfragen sollen, von welchem Schreiben du eigentlich schreibst, dann hätte ich nicht so dämlich bei dir nachgefragt.
Jetzt wäre mal interessant zu erfahren, auf welcher Grundlage der Anlage 1 Entgeltordnung sich eine Höhergruppierung ergab?
laut Sachverhaltsschilderung sind die auszuübenden Tätigkeiten von Q. in der EG11 (neu) angesiedelt
Wenn ich jetzt allerdings kündigen würde und mich neu anstellen liese, wäre ich sofort in EG 11 eingruppiert,
Also aktuell ist die Tätigkeit EG11.
Da er aber immer noch in der EG10 eingruppiert ist
Ich arbeite seit dem Dezember 2016 im öffentlichen Dienst und habe vor einem halben Jahr endeckt, das meine Stelle auf der ich sitze und in Stufe 10 eingruppiert bin, eine 11er Stelle ist.
und dem PA bekannt ist, dass er in der EG10 ist, obwohl die Stelle (Tätigkeiten) die jetzt EG11 neu ist.
Das Personalamt mauert indes und meint die Frist wäre am 31.12.2017 abgelaufen,
Damit sollte doch sonnenklar sein, dass er in der EG10 alt ist, er keinen Antrag gestellt hat und damit in der EG10alt festhängt.
Soweit doch eigentlich ziemlich schlüssig und klar dargestellt von Q.
Also was war die Änderung, die aus der 10er Stelle eine 11er Stelle gemacht hat. Stand das auch in dem damaligen Schreiben?
Hier hätte ich zucken müssen und konkret nachfragen müssen, von welchem Schreiben du eigentlich redest. Offensichtlich von einem anderem als im SV steht, denn Quartz hat ein allgemeines Rundschreiben bekommen, in dem wahrscheinlich nur dinstand, dass sich der Tarifvertrag und die EGO geändert hat und man sich kümmern solle.
Es gab wohl eine Änderungen in Tarifvertrag zum 1.1.2017, hierzu habe ich ein sehr offen formuliertes Schreiben bekommen,
und zwar ein Schreiben, in dem nichts bezogen auf ihn direkt oder seinen Tätigkeiten drin stand.
von dem ich nicht vermuten konnte, dass ich betroffen bin,
außer, natürlich man unterstellst Q. dass er zu oberflächig war und nicht verstanden hat, dass da ein direkt an ihm/ihr adressiertes Schreiben vorliegt.
Daher kam es bei mir zu etwas größeren Verwirrungen, da du offensichtlich davon ausgehst, dass es ein persönliches Anschreiben an Q. gab in dem irgendwas bzgl. seiner HG oder nicht HG stand.
Nee nicht alles, aber schon gerne den Teil, der in diesem Fall dazu geführt hat, dass diese Stellen von EG 10 zu EG 11 (auf Antrag) übergeleitet werden konnten, müsste ja in dem Schreiben irgendwie formuliert worden sein.
Woher stammt deine Mutmaßung, das so etwas in dem allgemeinen Schreibe stehen würde bzw. dass sich vor Antragstellung überhaupt jemand im Vorfeld damit beschäftigen müsste oder hat, wo mit der neuen EGO die Stelle eingesiedelt ist. Damit muss der AG sich doch erst beschäftigen, wenn das Individuum ein Antrag stellt.
Natürlich wäre es schön, wenn der Ag da proaktiv tätig wäre und er dem An eine Beratung zu kommen lassen würde, welche Rechtsmeinung er hätte, wenn ein Antrag gestellt werden würde und welche Konsequenzen dies für den AN haben würde.
(ziemlich viele Konjunktive, findest du nicht auch)
Aber ich lese aus deiner Antwort raus, dass bei euch der Ag so detailliert vorgegangen ist. Das ist aber wahrscheinlich eher die Ausnahme als die Regel, da behaupte ich mal irrst du, wenn du schreibst
Die TB wurden in der Regel darüber informiert, angeschrieben oder wie bei Quartz offensichtlich auch abtelefefoniert.
Also Quartz wurde informiert, per Rundschreiben, und zum Teil wurden dort MA auch per Telefon auf diese Änderung hingewiesen.
Und irgendjemand muss ja auch festgestellt haben, dass es für die Stelle von Quartz eben nicht vorgesehen war.
Das steht da doch auch schon im SV
Die Vertreter des Personalrats hatten damals eine Liste mit Betroffenen, die sie abtelefoniert haben, einer meine mein damaliger Amtsleiter hatte auf Nachfrage, gemeint ich müsse nicht auf diese Liste.
Niemand hat das festgestellt (den feststellen kann das nur ein Gericht), sondern da hat einfach ein Amtsleiter sich angemaßt eine Meinung zu vertreten, die uU nicht korrekt ist und der Personalrat hat sich dieser Meinung angeschlossen, obwohl sie nicht müssten.
Umgekehrt muss man sich fragen: was soll dieses dämliche abtelefonieren? Ein PA darf keine Rechtsberatung machen und der AG oder PR auch nicht!
Ein Rundschreiben an alle, mit dem Hinweis, man möge sich informieren, ob die Änderungen einen betrifft und einen Antrag stellen, wenn man der Meinung ist, man wäre antragsberechtigt und man die HG möchte, ist das maximum was man als AG/PA machen sollte/darf.
Und nun zu meinem Ton:
Oftmals schein ich die Sachverhaltsschilderungen schneller und umfassender und ohne Rückfragen zu begreifen, sofern sie denn korrekt sind, als du und benötige uU daher keine (andere) verwirrende nachfragen, von Dingen, die schon im SV stehen (s.o.)
Daher kann ich schnell und ausreichend Antworten, uU oberflächlich und natürlich nicht so fundiert wie ein Spid, aber in 90% der Fälle reicht das für den TE.
Paretoprinzip halt, welches ich natürlich mit diesem schreiben nicht eingehalten habe (dein Glück, dass mein rechenlauf länger als geplant dauert

), aber ich wollte dir halt aufzeigen, was mich irritiert hat und was du in der SV möglicherweise anders interpretiert hast, als ich.
oder aber herausfinden, ob ich mich irgendwo geirrt habe mit meinen Interpretationen.
Aber das kann dann Q nur beantworten.
Für den dies meines Erachtens die einfachste Lösung ist:
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten nach der EG alt zur 10 und nach der EG neu zu 11 führen, dann müssen sich nur ein paar Prozente der Zeitanteile verschieben und die neue EGO würde in Kraft treten.