Autor Thema: Eingruppierung Gleichbehandlung  (Read 3090 times)

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Eingruppierung Gleichbehandlung
« am: 19.07.2024 07:36 »
Ich wurde mit 63 und ca. 20 Jahren Berufserfahrung als Diplom Sozialpädagogin in 9a Stufe 2 eingruppiert.
Die Stelle war extrem schwer zu besetzen.
Ich habe die begründete Vermutung, dass Kollegin mit Pädagogik M.A. nachträglich als Diplom Psychologin eingruppiert wurde. Wir machen denselben Job.
Ich selbst habe einen zusätzlichen Master an FH und diverse therapeutische Zusatzausbildungen.

Frage 1: Habe ich ein Recht zu erfahren, wie die Kollegin bezahlt wird und aufgrund welcher Kriterien?
Frage 2: Gibt es eine Art Gleichstellungsrecht im öffentlichen Dienst im Vergleich mit Kolleginnen?
Frage 3: Gilt als wissenschaftlicher Master nur ein Abschluss an einer Hochschule; nicht an einer FH?
Frage 4: habe ich eine Chance bei Nachverhandlungen.

Falls meine Fragen an der falschen Stelle oder falsch gestellt wurden freu ich mich über Rückmeldung.
Ansonsten danke im Voraus für hilfreiche Hinweise....


MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #1 am: 19.07.2024 08:01 »
1) Nein, mehr als  das Entgelttransparenzgesetznoch ist mir da nicht bekannt
2) Es sind alle gleichgestellt im öffentlich Dienst, da man auf Grund seiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert ist
3) Nein, auch an der Fh gibt es wissenschaftlicher Master, aber nicht jeder Master ist auch ein wissenschaftlicher Master
4) Für die Anerkennung von förderlichen Zeiten also bis zur Stufe 6 bei Einstellung, wenn man 15 Jahre voll hat, ist es zu spät. Ob 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorliegt kann nicht beurteilt werden, denn dann hätte man ein Anspruch auf Stufe 3

Wenn die Kollegin nachträglich die Tätigkeiten einer Diplom Psychologin übertragen bekommen hat, dann ist das für dich irrelevant und du hast kein Anrecht auch diese Tätigkeiten übertragen zubekommen.
Es ist auch für die Eingruppierung der Tätigkeit irrelevant ob und welche Ausbildung jemand hat.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person wird man eine EG niedriger eingruppiert.

Aus deiner Schilderung geht nicht hervor als was und mit welcher Tätigkeit du eingestellt bist.
9a gibt es im Bereich  XXIV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst nicht

Öffentliche Person

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #2 am: 19.07.2024 20:24 »
Herzlichen Dank für die fundierten Antworten.

Ich selbst bin angestellt als Dipl. Sozialpädagogin für Beratung, Schulung und Netzwerkarbeit.
Die Kollegin hat nicht die Aufgaben einer Dipl. Psychologin übertragen bekommen. Sie führt dieselben Arbeiten aus wie ich. Wird nur bezahlt wie eine Dipl. Psychologin.

MfG

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #3 am: 19.07.2024 21:40 »
Wo findest du denn die auszuübende Tätigkeit in der Entgeltordnung verortet?

Und worauf gründet sich deine begründete Vermutung, dass ihr Gehalt ein anderes ist?

Über die Eingruppierung gibt es im Übrigen nichts zu verhandeln. Eingruppierung ist, da TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn deine Rechtsmeinung zur EG von der des AG abweicht, kannst du das per Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen lassen.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #4 am: 20.07.2024 06:59 »
Wenn die Kollegin übertariflich bezahlt wird, dann kannst dies jedoch nicht via Eingruppierungsfeststellungsklage überprüfen lassen🤓

Wo in der Entgeltordnung wurdest du, nach Rechtsmeinung deines AGs, eingruppiert und wo die Kollegin
und woher weißt du welche Aufgaben sie übertragen bekommen hat?
Du weißt vielleicht, welche Aufgaben sie derzeitig ausübt, mehr jedoch nicht.

Habt ihr ein PR, der hier evtl. versagt hat, weil er es zugelassen hat, das identische Tätigkeiten unterschiedlich vom AG eingeschätzt werden.

Öffentliche Person

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #5 am: 20.07.2024 08:26 »
Danke für Euer Interesse und die Fragen und Antworten.

Eine Klage kommt für mich nicht in Frage, solange ich dort arbeite.

Da die Stellenbeschreibung bei der Mitarbeitersuche in beiden Fällen dieselbe war (bei der Kollegin, bei mir und auch bei der Suche einer neuen Mitarbeiterin), gehe ich davon aus, dass die Aufgaben grundsätzlich dieselben sind.

Aufgrund ihrer längeren Erfahrung an der Dienststelle übernimmt die Kollegin inzwischen organisatorische Aufgaben, die allerdings ebenso von mir ausgeführt werden könnten. Bei Arbeitsbeginn wurde mir gegenüber kommuniziert, dass wir gleichberechtigte Teamkolleginnen sein würden, von denen jede eigenverantwortlich ca. eine Hälfte der Aufgaben übernehmen sollte. Nach Einsetzen eines neuen Geschäftsführers wurde klar, dass dieser eine Art Hierarchie einführt, die in einzelnen Punkten die Kollegin und sogar die Sekretärin als mir gegenüber weisungsbefugt darstellt. Diese Veränderung wurde nicht mit mir besprochen. Ich habe inzwischen beim Geschäftsführer nachgefragt, ob man ein Organigramm zur Stelle verfassen könnte, um diese Verhältnisse klar darzustellen.

Die höhere Einstufung in die Ausbildungskategorie "Dipl. Psychologin", die die Kollegin gar nicht erfüllt, erfolgte meines Wissens vorher vom alten Geschäftsführer. Dieser hat auch mich angestellt.
Die Kollegin war vorher fast ein Jahr alleine für die Dienststelle verantwortlich, weil niemand gefunden werden konnte, der/die auf meine Stelle passte bzw. den Job übernehmen wollte. Ich vermute, meine Kollegin nutzte diese Gelegenheit, um das so zu verhandeln. Mir war allerdings nicht klar, dass es diese Möglichkeit im öffentl. Dienst überhaupt gibt.

Ich habe eine Übersicht gefunden in der sinngemäß folgende berufliche Hierarchie für eine entsprechende Dienststelle mit entsprechender Höherbezahlung aufgelistet wird:

1 Dipl. Psychologe (wm)
2 Dipl. Sozialpädagoge (w/m)
4 Sonstige Fachkraft (w/m)
3 Psychiatrische Pflegefachkraft (w/m)
5 Erzieherin (w/m)
6 Verwaltungskraft (w/m)
7 Reinigungskraft (w/m)


Im Grunde müßte die Kollegin als Pädagogin M.A. als "Sonstige Fachkraft" eingestuft werden. Meine Vermutung, dass sie höher eingestuft wurde, kommt auf Grund einer Bemerkung der Verwaltunskraft an unserer Dienststelle.

Der Unterschied bei Einstufung als Dipl. Psychologin zu meinem Lohn als Dipl. Sozialpädagogin macht beinahe 40 000 Euro - also - bei einer Teilzeitanstellung von 20 Std./Wo - fast das Doppelte aus. Und dies bei im Wesentlichen gleichem Arbeitsaufwand. Das war für mich der Grund, hier einmal nachzufragen.


« Last Edit: 20.07.2024 08:34 von Öffentliche Person »

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #6 am: 20.07.2024 09:38 »
Ich frage abermals nach, da ich in deinem Text diese Antwort vermisse, wo in der EGO bist du und wo ist deine Kollegin eingruppiert nach Rechtsmeinung deines AGs und wo ist die jeweilige Tätigkeit einzugruppieren, nach deiner Rechtsmeinung?

Woher weißt du welche Tätigkeiten wem übertragen wurden?

Eine Stellenbeschreibung ist hierfür sicherlich ein Anhaltspunkt, aber sagt nichts aus.

So kann in einer Stellenbeschreibung stehen: Mitarbeit an der Arbeitsgruppe xy
und die Tätigkeit kann dann einerseits sein
1.  Kaffee kochen, Kekse hinstellen . . .
oder
2. Protokoll führen, Unterlagen bereitstellen, ….
oder
3. Gesprächsleitung übernehmen, abstimmungsfähige Vorlagen vorbereiten . . .

Alles sehr unterschiedlich Eingruppierungen der gleichen Stellen/Tätigkeitsbeschreibung


Weiterhin wird tariflich niemand und niemals jemand aufgrund seiner Ausbildung eingruppiert oder bezahlt.
Und auch eine Hierarchie sagt nichts über die Eingruppierung aus.
btw welche tarifliche Relevanz soll eigentlich deine Liste haben?

Ich habe mehrfach in meinem Leben Jobs gehabt, in dem ich mehr Geld bekommen habe, als mein Linienvorgesetzter.

Ansonsten kann ich dir nicht ganz folgen, was du eigentlich konkret wissen oder erreichen willst?
Willst du die gleiche Bezahlung wie deine Kollegin?
Willst du herausfinden, ob deine Kollegin übertariflich bezahlt wird und sie soll weniger bekommen?
Willst du übertariflich bezahlt werden?
Willst du hw Tätigkeiten übertragen bekommen, damit du mehr Geld bekommst?

Du solltest dafür dich aber erstmal darüber informieren ob und wo dein AG tarifgebunden ist und falls ja, dann solltest du dich mit diesem Tarifsystem vertraut machen und ob dein AG üT oder aT Verträge machen darf.

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #7 am: 20.07.2024 10:47 »
+1

@TE: Du reimst dir ganz schön viel zusammen.

Welche EG hat sie deiner Meinung nach? Bei einem Unterschied von 40t würde sie kaum noch nach TVÖD-VKA bezahlt.

Selbst bei gleicher Tätigkeit kann die Eingruppierung aufgrund unterschiedlicher Zeitanteile verschieden sein. Übrigens - auch wenn ich mich wiederhole - wird man nicht eingruppiert, sondern man ist es aufgrund Tarifautomatik entsprechend seiner auszuübenden Tätigkeit. 

In welchem Bereich arbeitet ihr denn?

Iunius

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #8 am: 20.07.2024 11:39 »
Danke für Euer Interesse und die Fragen und Antworten.

Eine Klage kommt für mich nicht in Frage, solange ich dort arbeite.

Da die Stellenbeschreibung bei der Mitarbeitersuche in beiden Fällen dieselbe war (bei der Kollegin, bei mir und auch bei der Suche einer neuen Mitarbeiterin), gehe ich davon aus, dass die Aufgaben grundsätzlich dieselben sind.

Aufgrund ihrer längeren Erfahrung an der Dienststelle übernimmt die Kollegin inzwischen organisatorische Aufgaben, die allerdings ebenso von mir ausgeführt werden könnten. Bei Arbeitsbeginn wurde mir gegenüber kommuniziert, dass wir gleichberechtigte Teamkolleginnen sein würden, von denen jede eigenverantwortlich ca. eine Hälfte der Aufgaben übernehmen sollte. Nach Einsetzen eines neuen Geschäftsführers wurde klar, dass dieser eine Art Hierarchie einführt, die in einzelnen Punkten die Kollegin und sogar die Sekretärin als mir gegenüber weisungsbefugt darstellt. Diese Veränderung wurde nicht mit mir besprochen. Ich habe inzwischen beim Geschäftsführer nachgefragt, ob man ein Organigramm zur Stelle verfassen könnte, um diese Verhältnisse klar darzustellen.

Die höhere Einstufung in die Ausbildungskategorie "Dipl. Psychologin", die die Kollegin gar nicht erfüllt, erfolgte meines Wissens vorher vom alten Geschäftsführer. Dieser hat auch mich angestellt.
Die Kollegin war vorher fast ein Jahr alleine für die Dienststelle verantwortlich, weil niemand gefunden werden konnte, der/die auf meine Stelle passte bzw. den Job übernehmen wollte. Ich vermute, meine Kollegin nutzte diese Gelegenheit, um das so zu verhandeln. Mir war allerdings nicht klar, dass es diese Möglichkeit im öffentl. Dienst überhaupt gibt.

Ich habe eine Übersicht gefunden in der sinngemäß folgende berufliche Hierarchie für eine entsprechende Dienststelle mit entsprechender Höherbezahlung aufgelistet wird:

1 Dipl. Psychologe (wm)
2 Dipl. Sozialpädagoge (w/m)
4 Sonstige Fachkraft (w/m)
3 Psychiatrische Pflegefachkraft (w/m)
5 Erzieherin (w/m)
6 Verwaltungskraft (w/m)
7 Reinigungskraft (w/m)


Im Grunde müßte die Kollegin als Pädagogin M.A. als "Sonstige Fachkraft" eingestuft werden. Meine Vermutung, dass sie höher eingestuft wurde, kommt auf Grund einer Bemerkung der Verwaltunskraft an unserer Dienststelle.

Der Unterschied bei Einstufung als Dipl. Psychologin zu meinem Lohn als Dipl. Sozialpädagogin macht beinahe 40 000 Euro - also - bei einer Teilzeitanstellung von 20 Std./Wo - fast das Doppelte aus. Und dies bei im Wesentlichen gleichem Arbeitsaufwand. Das war für mich der Grund, hier einmal nachzufragen.

Alles unerheblich, wenn du eine verwertbare Antwort möchtest musst du erklären:

WO in der ENTGELTORDNUNG:
https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2021/210921_TVoeD_Entgeltordnung_VKA.pdf

findet sich die Grundlage deiner Eingruppierung? (Im Zweifel steht das im Arbeitsvertrag)
Wer ist dein Arbeitgeber? (Tarifgebunden oder nicht?)

BAT

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #9 am: 20.07.2024 12:25 »
Gleichstellung= alle in E10 mit Stufe 6

Gleichbehandlung= alle haben die gleiche Möglichkeit

Herbert Meyer

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #10 am: 20.07.2024 14:22 »
Mitarbeiter sind eingruppiert, die Eingruppierung kann nicht verhandelt werden. Es kann lediglich darüber verhandelt werden, welche Tätigkeiten in welchen Zeitumfang übertragen werden. In der Regel geschieht das vor der Unterschrift des Vertrags, sodass die Eingruppierung dem Mitarbeiter vor Antritt des Stelle bekannt ist. Gleichartige Tätigkeiten führen bei identischen Zeitanteilen zur identischen Eingruppierung der Stelle. Wenn der Mitarbeiter nicht die geforderten Qualifikationen erfüllt, ist die Bezahlung eine EG niedriger als die Stelle bewertet ist. Wenn die Rechtsmeinungen von Mitarbeiter und Arbeitgeber zur Wertigkeit der Stelle voneinander abweichen, gibt es nur die Möglichkeit der bereits genannten Eingruppierungsfeststellungsklage.

Und aus meinem eigenen Erfahrungsschatz: 4 Mitarbeiter in der identischen Abteilung, ich kam als "Neuer" hinzu. Auf den Visitenkarten stand der identische Titel, es wurden die identischen Aufgaben durchgeführt, alle Aufgaben entstammten aus einem Pool und wurden im Endeffekt durch Zufall auf die Mitarbeiter verteilt. Meine Bezahlung war zwei Entgeltgruppen niedriger als die Bezahlung der 3 weiteren Mitarbeiter (Interessanterweise ich männlich, die anderen weiblich). Irgendwann fiel diese Differenz im Smalltalk auf: PR konnte leider nichts machen (und hatte auch nur marginale Ahnung vom Tvöd),  Vorgesetzte hatten Angst vor dem Geschäftsführer und haben nichts gemacht, Personalabteilung hatte ebenfalls keine Ahnung vom Tarifvertrag und Verwies nur darauf "Die wurden halt in besseren Zeiten eingestellt, wir stellen alle neuen Mitarbeiter nur noch in X ein", die Gleichstellungsbeauftragte hat nichts gemacht, da sie sich nur für Frauen zuständig fühlte. Wohlgemerkt, eine große Stadttochter mit mehreren hundert Mitarbeitern. Aufgrund der geballten Inkompetenz und Unwissens war es also vollkommen egal, wie sich die rechtlichen Rahmenbedingungen gestalten oder was im Tarifvertrag geschrieben ist. Es hilft nur die Eingruppierungsfeststellungsklage.

Öffentliche Person

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #11 am: 20.07.2024 16:05 »
Hallo Herr Meyer

Danke für die etwas entspanntere und hilfreiche Antwort. Es tut schon mal gut zu wissen, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. (verstehe im Übrigen nicht, warum manche Texte so aggressiv rüberkommen. Man wird doch nicht gezwungen, an einem Thema teilzunehmen? Oder wollen manche hier die Leute möglichst schnell wieder vertreiben?)

Mein Eindruck ist auch, dass sich im Zweifelsfall alle dumm stellen und manche einfach ihre Position nutzen und machen was sie wollen... Trotz gewisser Vorgaben.

Da ich denke, dass in einer Feststellungsklage die Eingruppierung der Kollegin kein Referenzwert  wäre, macht das wenig Sinn. Ich selbst bin ja im Prinzip auf der richtigen Stufe eingruppiert. Ausserdem hätte ich nichts davon, wenn die Kollegin weniger bekäme. Wenn dann hätte ich gern, dass ich ebenfalls entsprechend entlohnt werde. Insofern ist meine Fragestellung wohl tatsächlich sinnlos, wenn auch das Ganze demotivierend.

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #12 am: 20.07.2024 16:28 »
Ob in deinem Fall Willkür herrscht und Tarifrecht gebrochen wird, ist leider für uns alle unmöglich herauszufinden, da du leider nicht die dafür notwendigen Informationen zur Verfügung stellst, sehr Schade und sehr missachtend der Forumsteilnehmer.

Ob du in der richtigen Stufe und in der richtigen Gruppe bist, kann leider keiner von uns Beurteilen-
Ob deine Kollegin in der richtigen Gruppe ist, ebenfalls keiner.

Und solange du nicht die Rückfragen beantwortest ist deine Fragestellung in der Tat sinnlos, da deine Spekulationen niemanden wieterhelfen.

btw wo ist eigentlich in deiner Wahrnehmung eine  Dipl. Sozialpädagogin eingruppiert, so dass sie beinahe 40 000 Euro mehr als du bekommt

Iunius

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Antw:Eingruppierung Gleichbehandlung
« Antwort #13 am: 20.07.2024 17:00 »
Hallo Herr Meyer

Danke für die etwas entspanntere und hilfreiche Antwort. Es tut schon mal gut zu wissen, dass ich nicht die Einzige bin, der es so geht. (verstehe im Übrigen nicht, warum manche Texte so aggressiv rüberkommen. Man wird doch nicht gezwungen, an einem Thema teilzunehmen? Oder wollen manche hier die Leute möglichst schnell wieder vertreiben?)

Mein Eindruck ist auch, dass sich im Zweifelsfall alle dumm stellen und manche einfach ihre Position nutzen und machen was sie wollen... Trotz gewisser Vorgaben.

Da ich denke, dass in einer Feststellungsklage die Eingruppierung der Kollegin kein Referenzwert  wäre, macht das wenig Sinn. Ich selbst bin ja im Prinzip auf der richtigen Stufe eingruppiert. Ausserdem hätte ich nichts davon, wenn die Kollegin weniger bekäme. Wenn dann hätte ich gern, dass ich ebenfalls entsprechend entlohnt werde. Insofern ist meine Fragestellung wohl tatsächlich sinnlos, wenn auch das Ganze demotivierend.

Leider ist seine Antwort auch missverständlich, irreführend weil nur auf Annahmen beruhend - wir können im Moment nicht sagen ob dein Fall tatsächlich so liegt und mit seinen Darstellungen vergleichbar ist.
Teilweise sind seine Aussagen auch unvollständig und somit falsch.

Noch einmal, man hilft dir hier gern aber dafür brauchen wir: Informationen zum Arbeitgeber, bzw. zur Tarifbindung und der Eingruppierung deiner Stelle, s.o..
Ohne kann nur spekuliert werden und sich in einem Internetforum über Kollegen zu erregen die deines erachtens nach zu viel Geld verdienen vergeudet jetzt dann doch unsere Zeit.