Danke für Euer Interesse und die Fragen und Antworten.
Eine Klage kommt für mich nicht in Frage, solange ich dort arbeite.
Da die Stellenbeschreibung bei der Mitarbeitersuche in beiden Fällen dieselbe war (bei der Kollegin, bei mir und auch bei der Suche einer neuen Mitarbeiterin), gehe ich davon aus, dass die Aufgaben grundsätzlich dieselben sind.
Aufgrund ihrer längeren Erfahrung an der Dienststelle übernimmt die Kollegin inzwischen organisatorische Aufgaben, die allerdings ebenso von mir ausgeführt werden könnten. Bei Arbeitsbeginn wurde mir gegenüber kommuniziert, dass wir gleichberechtigte Teamkolleginnen sein würden, von denen jede eigenverantwortlich ca. eine Hälfte der Aufgaben übernehmen sollte. Nach Einsetzen eines neuen Geschäftsführers wurde klar, dass dieser eine Art Hierarchie einführt, die in einzelnen Punkten die Kollegin und sogar die Sekretärin als mir gegenüber weisungsbefugt darstellt. Diese Veränderung wurde nicht mit mir besprochen. Ich habe inzwischen beim Geschäftsführer nachgefragt, ob man ein Organigramm zur Stelle verfassen könnte, um diese Verhältnisse klar darzustellen.
Die höhere Einstufung in die Ausbildungskategorie "Dipl. Psychologin", die die Kollegin gar nicht erfüllt, erfolgte meines Wissens vorher vom alten Geschäftsführer. Dieser hat auch mich angestellt.
Die Kollegin war vorher fast ein Jahr alleine für die Dienststelle verantwortlich, weil niemand gefunden werden konnte, der/die auf meine Stelle passte bzw. den Job übernehmen wollte. Ich vermute, meine Kollegin nutzte diese Gelegenheit, um das so zu verhandeln. Mir war allerdings nicht klar, dass es diese Möglichkeit im öffentl. Dienst überhaupt gibt.
Ich habe eine Übersicht gefunden in der sinngemäß folgende berufliche Hierarchie für eine entsprechende Dienststelle mit entsprechender Höherbezahlung aufgelistet wird:
1 Dipl. Psychologe (wm)
2 Dipl. Sozialpädagoge (w/m)
4 Sonstige Fachkraft (w/m)
3 Psychiatrische Pflegefachkraft (w/m)
5 Erzieherin (w/m)
6 Verwaltungskraft (w/m)
7 Reinigungskraft (w/m)
Im Grunde müßte die Kollegin als Pädagogin M.A. als "Sonstige Fachkraft" eingestuft werden. Meine Vermutung, dass sie höher eingestuft wurde, kommt auf Grund einer Bemerkung der Verwaltunskraft an unserer Dienststelle.
Der Unterschied bei Einstufung als Dipl. Psychologin zu meinem Lohn als Dipl. Sozialpädagogin macht beinahe 40 000 Euro - also - bei einer Teilzeitanstellung von 20 Std./Wo - fast das Doppelte aus. Und dies bei im Wesentlichen gleichem Arbeitsaufwand. Das war für mich der Grund, hier einmal nachzufragen.