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Bereitschaftsdienst und Besteuerung

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BAT:
Ich spreche in diesem Strang nur von steuerlichen Aspekten.

Davon ab gibt es ja immer schon die "Studien" "wissenschaftliche" Teilzeit/Vollzeit Definition als dritte Version. Da geht Vollzeit bis auf 30 Stunden runter. Ich mache da regelmäßig an Studien mit und bin immer schon Vollzeit gewesen mit 34 Wochenstunden.

MoinMoin:

Steuerrechtlich werden im aktuellem TVöD auch die Stunden über 34h bis zur WAZ keine Überstunden.

Und die regelmäßige Arbeitszeit eine 30h TZ Kraft ist auch weiterhin 30h

Was da Studien schreiben oder ob du dich mit 34h VZ nennst ist da nicht relevant

BAT:
Du solltest dein Gedanken nochmal etwas sortieren, heute morgen.  ;)

MoinMoin:

--- Zitat von: BAT am 09.07.2024 11:10 ---Du solltest dein Gedanken nochmal etwas sortieren, heute morgen.  ;)

--- End quote ---
nö, sind glasklar, du solltest die Text vielleicht verständig lesen, dann wird es dir evtl. klarer.

BAT:
Nun mal so ganz kurz - meine Arbeitszeit lauft Vertrag sind 30 Stunden. Meine regelmäßige Arbeitszeit ist das jedoch nicht, da waren Bereitschaften mit dazugezählt.

Sicherlich magst du im Großteil der Fälle Recht haben, aber glasklar ist hier gar nichts.

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