Autor Thema: alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD  (Read 5431 times)

Dakmer

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Hallo liebe Gemeinde,

habt ihr Erfahrungen mit dem alternativen Entgeltanreiz-System gemacht?
Es wird bei uns eingeführt mit Wertgutscheinen (ein Anbieter für zahlreiche Shops) und Sachzuwendung Geburtstag oder Kitazuschuss. 50,- pro Monat, aber Teilzeitkräfte bekommen anteilig weniger.
50,- pro Monat sind steuerfrei. Wenn ich aber auch noch Geburtstag habe, dann werde ich wohl Steuern zahlen müssen, oder?
Dafür müssen wir uns nicht mehr ein LOB-Ziel ausdenken. Jedoch zu jedem Jahresende melden, ob ich daran teilnehmen möchte.
Habt ihr Erfahrung damit? Seid ihr zufrieden damit?
LG


JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #1 am: 08.07.2024 13:34 »
Falls dieses Geld aus dem Topf LOB kommt, zeigt es nur das Versagen der Tarifparteien.
Auch wenn ich mich wiederhole, dies war mal fester Gehaltsbestandteil (Urlaubsgeld)

Sollte es zusätzlich vergütet werden, ist es ein guter Ansatz den ich so im öffentlichen Dienst noch nicht so oft gesehen habe.
Was ich aus der freien Wirtschaft kenne sind givve cards. Die sind sehr einfach in der Handhabung und sehr flexibel einsetzbar.

BAT

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #2 am: 08.07.2024 13:37 »
Ja und ich muss mich auch xfach wiederholen, diese Beträge wurden auch aus dem weggefallenen Ortszuschlag gebildet.

Das Gesamtbilde ist aber symptomatisch für dieses Land, selbst der öffentliche Dienst sucht wegen, der exorbitanten Steuerlast der Mitte zu entgehen...

brian

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #3 am: 08.07.2024 13:46 »
. Wenn ich aber auch noch Geburtstag habe, dann werde ich wohl Steuern zahlen müssen, oder?

LG

Kriegst Du von Deinem Arbeitgeber Geld zum Geburtstag oder was hat die Frage zu bedeuten?

NelsonMuntz

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #4 am: 08.07.2024 14:08 »
. Wenn ich aber auch noch Geburtstag habe, dann werde ich wohl Steuern zahlen müssen, oder?

LG

Kriegst Du von Deinem Arbeitgeber Geld zum Geburtstag oder was hat die Frage zu bedeuten?

Nicht nur das! Es gibt einen Ausflug in die nächste Trampolin-Arena für die ganze Abteilung. 6 Chicken Nuggets mit Pommes oder ein Stück Pizza zur Verköstigung sind mit drin. Um 19:00 sind die Teilnehmer dann bitte von Ehepartnern oder anderen, sorgeberechtigten Personen abzuholen ;)

Aber im Ernst und zum Thema: Solche "Gutschein-Aktionen" als Ersatz für ein ordentliches Gehalt lassen mich staunend zurück. Warum nicht direkt das gesamte Entgelt in Form von Warenbezugsscheinen ausgeben?

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #5 am: 08.07.2024 14:24 »
Aber im Ernst und zum Thema: Solche "Gutschein-Aktionen" als Ersatz für ein ordentliches Gehalt lassen mich staunend zurück. Warum nicht direkt das gesamte Entgelt in Form von Warenbezugsscheinen ausgeben?

Ist durchaus verbreitet im Privatsektor, die steuerfreien Möglichkeiten voll auszuschöpfen und z.B. Restaurantschecks im entsprechenden Wert zu verteilen. On Top zum normalen Gehalt finde ich das okay.

NelsonMuntz

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #6 am: 08.07.2024 14:43 »
Aber im Ernst und zum Thema: Solche "Gutschein-Aktionen" als Ersatz für ein ordentliches Gehalt lassen mich staunend zurück. Warum nicht direkt das gesamte Entgelt in Form von Warenbezugsscheinen ausgeben?

Ist durchaus verbreitet im Privatsektor, die steuerfreien Möglichkeiten voll auszuschöpfen und z.B. Restaurantschecks im entsprechenden Wert zu verteilen. On Top zum normalen Gehalt finde ich das okay.

Wir sind aber nicht im Privatsektor - ein durch die öffentliche Hand ausgegebener Gutschein ist doch final ein Eingriff in den Wettbewerb und damit eine höchst fragwürdige Subvention bzw. Förderung.

Und die Möglichkeiten für den AG, monetär steuerfrei dazuzuzahlen, sind durchaus üppig. Ich habe bei meinem letzten AG in der pW  für KiTa, Fahrtkosten, etc. gut 500€ abgaben- und steuerfrei monatlich obendrauf bekommen. Aber Gutscheine für McDonalds oder für Tanken bei ARAL? Geht mal gar nicht!


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« Antwort #7 am: 08.07.2024 15:53 »
Wir sind aber nicht im Privatsektor - ein durch die öffentliche Hand ausgegebener Gutschein ist doch final ein Eingriff in den Wettbewerb und damit eine höchst fragwürdige Subvention bzw. Förderung.

Per subventionierten Job-Ticket passiert das schon beim regionalen ÖPNV-Monopolisten und ist offenbar unproblematisch.

Wenn man Restaurantschecks ausgibt, die bei einem beliebigen Lebensmittelladen eingelöst werden können, sehe ich auch kein Wettbewerbsproblem.

JahrhundertwerkTVÖD

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #8 am: 08.07.2024 16:19 »
Wir sind aber nicht im Privatsektor - ein durch die öffentliche Hand ausgegebener Gutschein ist doch final ein Eingriff in den Wettbewerb und damit eine höchst fragwürdige Subvention bzw. Förderung.

Per subventionierten Job-Ticket passiert das schon beim regionalen ÖPNV-Monopolisten und ist offenbar unproblematisch.

Wenn man Restaurantschecks ausgibt, die bei einem beliebigen Lebensmittelladen eingelöst werden können, sehe ich auch kein Wettbewerbsproblem.

Deswegen ja auch mein Hinweis auf die Givve Karte. Dort wird die Region vorher freigegeben (regional kaufen), die 50€ monatlich draufbezahlt und die Karte wird als normale EC Karte zum kaufen genutzt.

Wenn die 50€ zusätzlich vergütet werden, dann ist es ok.
Aber nur wenn dies zusätzlich erfolgt und nicht als LOB.

BAT

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« Antwort #9 am: 08.07.2024 16:21 »

Kriegst Du von Deinem Arbeitgeber Geld zum Geburtstag oder was hat die Frage zu bedeuten?

Scheinbar gibt es monatlich 50 € für irgendeinen Kram laufend und dann 50 € zum Geburtstag; in dem Monat wären die Sachbezüge dann bei 100 €, die 50 € für den Geburtstag sind dann also zu versteuern.

Natürlich könnte, sollte man als Arbeitgeber prüfen, was man den Beschäftigten gutes tun kann und wie man attraktiv für neue Mitarbeiter ist.

Aber das haben wir doch schon beim LOB disktutiert: die Beträge sind viel zu niedrig, als das sie wirklich einen besonderen Reiz entfalten.

NelsonMuntz

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« Antwort #10 am: 08.07.2024 17:36 »

Deswegen ja auch mein Hinweis auf die Givve Karte. Dort wird die Region vorher freigegeben (regional kaufen), die 50€ monatlich draufbezahlt und die Karte wird als normale EC Karte zum kaufen genutzt.

Wenn die 50€ zusätzlich vergütet werden, dann ist es ok.
Aber nur wenn dies zusätzlich erfolgt und nicht als LOB.

Also wenn der Staat einen privaten Finanzdienstleister (Givve) bezahlt, um bei seinen Beschäftigten Steuern zu sparen, die er sich selbst ausgedacht hat, dann ist doch irgendetwas faul, oder nicht? Final gibt es auch nur ein Arbeitgeber-Brutto. "On top" ist da also gar nix - zumal es für die abgabenfreien "Goodies" dann auch keine Rentenpunkte gibt.

FearOfTheDuck

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« Antwort #11 am: 08.07.2024 17:48 »
Beim meinem alten AG hatte man das auch eingeführt, als Teil des LOB. Also 40€ monatlich als Gutschein per Gießkanne an alle.

M.E. war damit der LOB-Gedanke zum einen aushebelt. Zum anderen waren nur ausgewählte Unternehmen beteiligt und 40,- pro Monat im örtlichen Wolleladen hätte ich nicht investieren wollen. Einen Fuffi obendrauf, den ich beim Tanken oder beim Wocheneinkauf verbraten kann, nehme ich aber gern.

@Nelson: Diese Eingriffe sind doch eher gang und gäbe, siehe Stadtpässe, Regionalgutscheine oder Ähnliches, von Deutschland-Ticket etc. gar nicht erst zu reden. Der § 18a führt die Wertgutscheine sogar mit auf.

Für mich bräuchte es § 18 und § 18a gar nicht. Dann lieber ein anständiges Urlaubsgeld und gut.

NelsonMuntz

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« Antwort #12 am: 08.07.2024 20:02 »
Beim meinem alten AG hatte man das auch eingeführt, als Teil des LOB. Also 40€ monatlich als Gutschein per Gießkanne an alle.

M.E. war damit der LOB-Gedanke zum einen aushebelt. Zum anderen waren nur ausgewählte Unternehmen beteiligt und 40,- pro Monat im örtlichen Wolleladen hätte ich nicht investieren wollen. Einen Fuffi obendrauf, den ich beim Tanken oder beim Wocheneinkauf verbraten kann, nehme ich aber gern.

@Nelson: Diese Eingriffe sind doch eher gang und gäbe, siehe Stadtpässe, Regionalgutscheine oder Ähnliches, von Deutschland-Ticket etc. gar nicht erst zu reden. Der § 18a führt die Wertgutscheine sogar mit auf.

Für mich bräuchte es § 18 und § 18a gar nicht. Dann lieber ein anständiges Urlaubsgeld und gut.

Eben drum - all diese "Förderungen" münden doch in einem System, in dem sich eigentlich defizitäre Unternehmungen plötzlich doch lohnen. Das kann und soll doch nicht Ziel sein. Ferner entgehen dem Staat durch die Steuer- und Abgabenbefreiung solcher Goodies final Einnahmen, die sich dann in steigenden Quoten für eben jene Steuern und Abgaben materialisieren. Das ist eigentlich völlig bekloppt ... aber eben auch sehr deutsch ;)

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« Antwort #13 am: 09.07.2024 08:06 »
Das kann und soll doch nicht Ziel sein. Ferner entgehen dem Staat durch die Steuer- und Abgabenbefreiung solcher Goodies final Einnahmen, die sich dann in steigenden Quoten für eben jene Steuern und Abgaben materialisieren. Das ist eigentlich völlig bekloppt ... aber eben auch sehr deutsch ;)

Der Staat hat doch ausdrücklich die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber solche Goodies steuer- und abgabenfrei zahlen können. Warum sollte ein Arbeitgeber das nicht nutzen und der Arbeitnehmer Vorteile davon haben?

NelsonMuntz

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« Antwort #14 am: 09.07.2024 08:33 »
Der Staat hat doch ausdrücklich die Möglichkeit eingeführt, dass Arbeitgeber solche Goodies steuer- und abgabenfrei zahlen können. Warum sollte ein Arbeitgeber das nicht nutzen und der Arbeitnehmer Vorteile davon haben?

Nicht alles, was der Staat einführt, ist klug und durchdacht.

Wenn ich als AG steuer- und abgabenfreie Goodies verteile, dann ändert das doch erstmal nix an der Dimension der Mittel, die ich grundsätzlich für meine Arbeitnehmer zur Verfügung habe. Damit verschwindet das "on top"-Argument, weil jene Mittel auch direkt in die Erhöhung des Tarifentgelts fließen könnten. Hier würden zwar wieder Abzüge beim AN greifen, dafür gibt es aber a) Rentenpunkte und b) höhere Einnahmen in der EkSt, die das immerwährende Argument der leeren Kassen bei Tarifverhandlungen im öD entkräften (Gut, das ist natürlich eine Illusion ;) - Aber klar ist: Hat der Staat zu wenig Einnahmen, holt er sich das Geld so oder so von seinen Bürgern).

Der Vorteil solcher, regelmäßiger Goodies für die AG liegt hingegen auf der Hand: In schlechten Zeiten kann man die Ratz-Fatz streichen und damit eine reale Einkommensabsenkung herbeiführen - ohne dabei den Tarif zu verletzen.
« Last Edit: 09.07.2024 08:47 von NelsonMuntz »