Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung als Quereinsteiger TV-L
Wabi Sabi:
Die Eingruppierung hängt ganz entscheidend von der auszuübenden Tätigkeit ab (§ 12 TV-L). Für Beschäftigte bei Gerichten und Staatsanwaltschaften ist Abschnitt 12.1 des Teils II der Entgeltordnung zum TV-L einschlägig. Siehe (dort Seite 105 ff.):
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf
Casa bezog sich wohl auf die (aktuelle) Rechtsprechung des BAG zu Beschäftigten in Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellenverwaltern mit schwierigen Tätigkeiten (in "rechtserheblichem Umfang"). Siehe BAG vom 09.09.2020, 4 AZR 195/20:
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/4-azr-195-20/
Eine mögliche Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9a setzt dann aber eine solche Tätigkeit voraus. Hier wäre dann aber auch die Protokollerklärung Nr. 2 zu dem o. g. Abschnitt zu beachten, die im vorliegendne Fall wohl nicht erfüllt ist.
Fazit:
Für eine Beurteilung der Eingruppierung bedürfte es daher einer genaueren Schilderung der auszuübenden Tätigkeit, insbesondere ob tatsächlich eine Tätigkeit in einer Serviceeinheit bzw. als Geschäftsstellenverwalter im Sinne der Tätigkeitsmerkmale nach der Entgeltordnung zum TV-L vorliegt.
Marina:
"Zu Ihrem Tätigkeitsgebiet gehören alle Aufgaben eines Urkundsbeamten (m/w/d) innerhalb einer Service-Einheit einer gerichtsinternen Abteilung in ganzheitlicher Bearbeitung. Diese umfassen insbesondere die elektronische Erfassung der neu eingehenden Verfahren, die Abarbeitung richterlicher Verfügungen, die Überwachung von Fristen, die IT-gestützte Akten- und Schriftgutverwaltung und die Vornahme von Kostenabrechnungen sowie alle darüber hinaus in diesem Bereich anfallenden Sekretariats-, Registratur- und Archivtätigkeiten."
Das steht in der Beschreibung des Gerichts...
Welche Eingruppierung könnte hier vorgenommen werden?
Ich hab am Montag das Vorstellungsgespräch und möchte darauf vorbereitet sein. 🙂
VFA West:
--- Zitat von: Marina am 11.07.2024 18:36 ---"Zu Ihrem Tätigkeitsgebiet gehören alle Aufgaben eines Urkundsbeamten (m/w/d) innerhalb einer Service-Einheit einer gerichtsinternen Abteilung in ganzheitlicher Bearbeitung. Diese umfassen insbesondere die elektronische Erfassung der neu eingehenden Verfahren, die Abarbeitung richterlicher Verfügungen, die Überwachung von Fristen, die IT-gestützte Akten- und Schriftgutverwaltung und die Vornahme von Kostenabrechnungen sowie alle darüber hinaus in diesem Bereich anfallenden Sekretariats-, Registratur- und Archivtätigkeiten."
Das steht in der Beschreibung des Gerichts...
Welche Eingruppierung könnte hier vorgenommen werden?
Ich hab am Montag das Vorstellungsgespräch und möchte darauf vorbereitet sein. 🙂
--- End quote ---
Im VG vielleicht lieber nicht zu dominant auftreten. Erst wenn du die Zusage hast.
clarion:
Moin, nach welchem Ausbildungsberuf wurde gesucht? Wenn Du nicht exakt diesen Beruf hast, ist es nicht nur zulässig sondern tatsächlichauch tarifkonform, dass man Dich eine Entgeldgruppe niedriger einstuft. Bei den Entgeldgruppen gibt es keinen Verhandlungsspielraum, bei den Stufen schon.
In die Verhandlung der Stufe würde ich erst nach Zusage aber zwingend vor Vertragsunterschrift einsteigen.
Marina:
Es wird ein Geschäftsstellenmitarbeiter gesucht.
"Ihr Profil:
Sie verfügen idealerweise über eine erfolgreiche Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten / Rechtsanwaltsgehilfen / Notariatsangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung?"
So steht es in der Suche des Gerichts.
Heißt das jetzt, dass ich in E8 eingestuft werden kann?
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