AG-Zuschuss Jobticket

Begonnen von Pappelgrund, 08.07.2024 12:43

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Pappelgrund

Hallo,
ich habe nur mal eine generelle Frage. Ist es von mir richtig gedacht, wenn der Arbeitgeber-Zuschuss zum Jobticket im Brutto aufgeführt ist, dass somit dann auch (wenn auch sehr wenig) diese Summe in den gesetzlichen Abzügen verrechnet wird? Wenn ja, hätte ich doch gar nicht mehr diese Summe X als Zuschuss? Bei uns sind es 23,28 Euro brutto. Was davon übrig bleibt, kann ich leider nicht erkennen, da es ja komplett in mein Bruttogehalt einfließt.
Vielen Dank schon mal fürs Lesen und einen schönen Tag für alle.
S. F.

SamFisher

Schau Dir die Kennzeichen dahinter an.

Der AG Zuschuss sollte nur ,,G" haben und kein L, S oder Z.

G ist dann nur für das Gesamtbrutto relevant, aber nicht für das Steuer-, SV- oder ZV-Brutto. Damit gibt es dann auch keine Abzüge dafür.

MoinMoin

Mit welcher Begründung sind den Zuschüsse nicht steuerliche  oder SV relevant?

SamFisher

Seite 2020 - §3 Nr. 15 EStG:

Steuerfrei sind...
15. Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte [....] gezahlt werden.



MoinMoin


Pappelgrund

Zitat von: SamFisher in 08.07.2024 13:07
Schau Dir die Kennzeichen dahinter an.

Der AG Zuschuss sollte nur ,,G" haben und kein L, S oder Z.

G ist dann nur für das Gesamtbrutto relevant, aber nicht für das Steuer-, SV- oder ZV-Brutto. Damit gibt es dann auch keine Abzüge dafür.

Vielen herzlichen Dank. Das hat mir geholfen. Schönen Tag noch

Umlauf

Dafür wird der Zuschuss gegen den Kostenansatz der Entfernungspauschale angerechnet.