Autor Thema: alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD  (Read 5068 times)

Dakmer

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #15 am: 09.07.2024 08:56 »
Diese Gutscheinkarte mit 50,- im Monat gibt es anstatt LOB. LOB gibt es dann nicht mehr.
Ich finde diese Gutscheinkarte nicht so doof, weil sie in ganz vielen Geschäften eingelöst werden kann.
Jedoch muss ich dann in meinem Geburtstagsmonat Steuern zahlen. Was für ein Mist.
Und hinzu kommt, dass es nur 50.- im Monat sind. Also 600,- im Jahr. Mein Brutto-LOB war höher. Netto weiß ich nicht.
Aber: das restliche Budget wird als Sonderzahlung gewährt (natürlich abzüglich Steuern).
Und Teilzeitkräfte halt weniger.
Insgesamt finde ich die Bezeichnung Entgeltanreiz daneben, weil es zu nichts anreizt. Auch wird nicht honoriert, ob ich gut arbeite oder nicht. Ja, das LOB war auch Quark, weil die Ziele meist total dämlich waren.
Ich hätte das Gießkannensystem besser gefunden, wenn die unbedingt Geld loswerden wollen.
LG

MoinMoin

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #16 am: 09.07.2024 09:02 »
Beim meinem alten AG hatte man das auch eingeführt, als Teil des LOB. Also 40€ monatlich als Gutschein per Gießkanne an alle.

M.E. war damit der LOB-Gedanke zum einen aushebelt. Zum anderen waren nur ausgewählte Unternehmen beteiligt und 40,- pro Monat im örtlichen Wolleladen hätte ich nicht investieren wollen. Einen Fuffi obendrauf, den ich beim Tanken oder beim Wocheneinkauf verbraten kann, nehme ich aber gern.

@Nelson: Diese Eingriffe sind doch eher gang und gäbe, siehe Stadtpässe, Regionalgutscheine oder Ähnliches, von Deutschland-Ticket etc. gar nicht erst zu reden. Der § 18a führt die Wertgutscheine sogar mit auf.

Für mich bräuchte es § 18 und § 18a gar nicht. Dann lieber ein anständiges Urlaubsgeld und gut.

Eben drum - all diese "Förderungen" münden doch in einem System, in dem sich eigentlich defizitäre Unternehmungen plötzlich doch lohnen. Das kann und soll doch nicht Ziel sein. Ferner entgehen dem Staat durch die Steuer- und Abgabenbefreiung solcher Goodies final Einnahmen, die sich dann in steigenden Quoten für eben jene Steuern und Abgaben materialisieren. Das ist eigentlich völlig bekloppt ... aber eben auch sehr deutsch ;)
Nein, das ist Bürokratieabbau.
Was du verlangst ist doch, dass der AG, der seinen MA, am Ende eines harten Sommertages eine Eis spendiert, dieses versteuern soll bzw. die AN es als Geldwertenvorteil notieren müssen.
Dafür sind diese kleinen Goodies da.
Ist das besser?

Wenn sowas als versteckte Lohnerhöhung als dauer Godie missbraucht wird.....

NelsonMuntz

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #17 am: 09.07.2024 09:22 »

Nein, das ist Bürokratieabbau.
Was du verlangst ist doch, dass der AG, der seinen MA, am Ende eines harten Sommertages eine Eis spendiert, dieses versteuern soll bzw. die AN es als Geldwertenvorteil notieren müssen.
Dafür sind diese kleinen Goodies da.
Ist das besser?

Wenn sowas als versteckte Lohnerhöhung als dauer Godie missbraucht wird.....

Da bin ich doch bei Dir. Das Eis im Sommer oder der Obstkorb im Büro sollen natürlich steuerfei sein.

... aber wenn man regelmäßige und jederzeit streichbare Goodies als Gehaltsbestandteil konstruiert, dann geht das eben zu Lasten der Rentenpunkte, und die Mindereinahmen bei der Steuer kompensiert der Staat selbstverständlich (und auch zu Recht) an anderer Stelle.

BAT

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #18 am: 09.07.2024 09:32 »

Nein, das ist Bürokratieabbau.
Was du verlangst ist doch, dass der AG, der seinen MA, am Ende eines harten Sommertages eine Eis spendiert, dieses versteuern soll bzw. die AN es als Geldwertenvorteil notieren müssen.
Dafür sind diese kleinen Goodies da.


Na, da würde ich aber behaupten, da bleibt kein AN im öD unter 50 € im Monat. Dann muss der Betrag höher sein. Was bei uns an Vorteilen durch kostenloses Wasser, Yoga, Kochkurse, etc. anläuft, dürfte den Betrag - zumindest von der Angebotsseite her - dauerhaft überschreiten.

Majon

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Antw:alternatives Entgeltanreiz-System § 18a TVöD
« Antwort #19 am: 09.07.2024 14:53 »
Wir hatten hier (Kleinstadt mit ~300 Mitarbeitern) bis 2021 ein LOB-System auf Basis von Zielvereinbarungen.

Ich fand dieses System ehrlich gesagt gar nicht so schlecht, da sich nahezu in jedem Sachbereich Aufgaben finden ließen, die teilweise seit Jahren liegengeblieben sind, weil sie nicht zwingend notwendig waren, so dass ihre Erledigung aufgrund vieler anderer und wichtigerer Aufgaben ständig aufgeschoben wurde. Dadurch, dass es für die Zielerreichung eine (wenn auch zugegeben kleine!) Prämie gab, wurden bei uns in den letzten Jahren viele solcher Aufgaben endlich nach und nach abgearbeitet bzw. gleich zeitnah erledigt.

Nach der Tarifänderung haben unser Bürgermeister und Personalrat (ungewohnt einig!) umgehend beschlossen, den § 18a so auszulegen, dass seit 2022 jedem Angestellten jedes Jahr mit dem Junigehalt LOB in der Höhe ausgezahlt wird, als hätte er 100% seiner Ziele erreicht - nur dass gar keine Ziele mehr vereinbart werden.

Bei mir, mit EG 9a Stufe 6, gab es letztes und dieses Jahr knapp 1.000 € brutto für lau, nächstes Jahr dürften es aufgrund der Lohnerhöhung dann gut 1.200 € brutto sein.

Die meisten Kollegen finden diese Regelung natürlich klasse, da es jetzt quasi wieder ein "Urlaubsgeld" gibt, aber mit "leistungsorientierter Bezahlung", also dem Ursprungsgedanken dahinter, hat das Ganze nun wirklich absolut gar nichts mehr zu tun!

Und all die lästigen und nicht ganz so wichtigen Aufgaben bleiben nun selbtverständlich wieder liegen... ::)