Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Statusgleiche Übernahme
Dunkelbunter:
--- Zitat von: Matze1986 am 09.07.2024 14:10 ---Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...
Studienzeiten werden nicht anerkannt.
--- End quote ---
Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.
Organisator:
--- Zitat von: Dunkelbunter am 09.07.2024 15:21 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 09.07.2024 14:10 ---Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...
Studienzeiten werden nicht anerkannt.
--- End quote ---
Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.
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Besoldungsdienstalter gibts wohl nicht mehr...
Happy24:
--- Zitat von: Dunkelbunter am 09.07.2024 15:21 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 09.07.2024 14:10 ---Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...
Studienzeiten werden nicht anerkannt.
--- End quote ---
Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.
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Ich meine gelesen zu haben, dass die Probezeit mitzählt.
Fraglich ist, wie die Anwärterzeit aus Sicht der übernehmenden Behörde gewertet wird und ggf. das Studium außerhalb.
Casa:
--- Zitat ---Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:
1.
Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
2.
Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
3.
Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
4.
Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.
--- End quote ---
§ 27 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, § 28 Abs. 1 BBesG.
officebuyman:
ich war beim Land angestellt und wurde dann beim Wechsel zum Bund verbeamtet. mir wurden 18 Monate abgezogen, weil diese sozusagen zur Voraussetzung gehörten um verbeamtet zu werden. Wenn du schon Beamter bist sollte alles gleich bleiben in dem Fall.
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