Familienzuschlag nach Pensionseintritt?

Begonnen von 14272, 17.07.2024 19:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

14272

Ich bin frisch verheiratet und wir haben keine Kinder, wünschen uns aber eins. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ich aus gesundheitlichen Gründen in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werde. Sollte ich weiter arbeiten können, werde ich aber ebenfalls aufgrund fortgeschrittenen Alters in Pension gehen bevor das Kind 18 ist.

1. Wird bereits genehmigter Familienzuschlag weitergezahlt,
1.1 bei frühzeitiger Pensionierung?
1.2 bei regulärer Pensionierung?
2. Wird der Familienzuschlag auch gezahlt wenn das Kind erst nach Eintritt in die Pensionierung gezeugt wird?
3. Falls Familienzuschlag während der regulären Pension / dem vorzeitigen Ruhestand voll gezahlt wird, ungekürzt oder wie die Pension nur Anteilmäßig?

Angelsaxe

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung  8) für Sachsen gilt:
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der nach dem Besoldungsrecht in Betracht kommenden Stufe des Familienzuschlags, der sog. Kinderanteil im Familienzuschlag, wird in voller Höhe neben dem Ruhegehalt gezahlt (FZ-UB).
Der Familienzuschlag Stufe 1 hingegen unterliegt dem Versorgungsabschlag bei eventuell eintretender vorzeitiger Pensionierung.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.