Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023
Zauberberg:
SwenTanortsch,
wie recht Du hast !
Ich denke nur an der Stelle wir für den Kollegen Schluss sein. Er versteht nicht, warum all diese Argumente die Du genannt hast und die von seinem Anwalt vorgebracht wurden, nicht gewirkt haben .
Er selber sagte, keiner guckt auf meine Besoldung, ich verdiene ja gut, es zählt nur das Einkommen seiner Frau, was völlig blödsinnig ist, aber es ist das Gesetz. Verdient habe er den Zuschlag nicht !
...aber aufgrund der Gehälter der Väter die Versagung zu begründen.... niemand sieht einen Cent davon. Sein Gehalt trägt sehr wohl zum Haushaltseinkommen bei, aber wird nicht berücksichtigt, obwohl es offen auf dem Tisch liegt !
Ergebnis also richtig, aber Vesagungsgrund völlig flasch !
SwenTanortsch:
... und genau aus den Gründen, die Du ins Feld führst, Zauberberg, kann der Dienstherr in seine Gesetzgebung die gringen Mehrkosten einpreisen und am Ende behaupten: Von der Gewährung des Familienergänzungzuschlags würden am Ende nur geringe Teile an "Ausnahmefällen" betroffen sein.
Dieser ganze sachwidrige Unsinn wird auch dem Land Bremen am Ende jedoch mittelfristig nichts nutzen, da jedem klar ist, dass diese Regelung sachlich keinen Bestand vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit und im Gefolge vor dem Bundesverfassungsgericht finden kann. Da aber sowohl die Widerspruchs- als noch viel stärker die Klagequote auf's Ganze gesehen gering bleiben werden, wird man in den betreffenden Rechtskreisen bis zu den ersten rechtskräftigen Entscheidungen erhebliche Personalkosten eingespart haben. Das genau ist das Ziel, da ja auch in Bremen jedem politischen Verantwortungsträger in den Senaten und in der Bürgerschaft klar ist, dass die Regelungen verfassungswidrig sind und man also entsprechend wissentlich und willentlich gehandelt hat.
Zauberberg:
SwenTanortsch,
des wegen auch nur die jeweils 0,9 Mio Euro für 2024 und 2025 ! Lächerlich !
Bin nur gespannt, wann das Land aufwacht und bemerkt, dass die Personalkosten nicht aufgrund der komischen Gesetzgebung und deren Umgang damit, eingespart werden, sondern weil ihm das Personal wegläuft und es einfach immer weiniger wird.
SwenTanortsch:
Damit das vorhandene Personal nicht wegläuft, hat man sich offensichtlich in den fünf Nordstaaten abgesprochen und in einer weitgehend konzertierten Aktion gehandelt, sodass nun auch Mecklenburg-Vorpommern als letzter der fünf Nordstaaten ein entsprechendes "Doppelverdienermodell" Mitte Juli eingeführt hat. Entsprechend hat die Landesregierung in der Begründung ausgeführt, dass nun "im gesamten Bereich der Küstenländer der Wechsel zum Hinzuverdienst-Modell vollzogen" sei (MV-Drs. 8/3455 v. 27.02.2024, S. 124 unter https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-3000/Drs08-3455.pdf).
Im Hinblick auf den Nachwuchs dürfte man in allen Rechtskreisen die Hoffnung haben, dass dieser mangels Erfahrung die offensichtlich sachwidrigen Regelungen zumeist noch nicht erkennt und sich das wissentlich und willentlich verfassungswidrige Handeln der Dienstherrn nicht vorstellen kann, weil nicht zuletzt angehende Beamtenanwärter davon ausgehen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland leben und entspechend einen zukünftigen Dienstherrn vorfinden werden, der sich an das Grundgesetz gebunden sieht. Wenn die angehenden oder auf Lebenszeit ernannten Beamten dann feststellen, dass sie in der Bundesrepublik Deutschland leben, bleiben als Alternative, die sicherlich vielfach (wie auch von uns) nicht in Erwägung gezogen wird, insbesondere als Folge der konzertierten Aktion nur das Ausscheiden aus dem Dienst, da sich die Bedingungen in den verschiedenen nur graduell unterscheiden, oder eben die volle Leistungsfähigkeit auf das verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende neue beamtenrechtliche Privileg der Geburten- und Familienförderung von Beamten zu konzentrieren.
Es dürfte interessant werden, wie deutlich Karlsruhe seine Entscheidung hinsichtlich des bremischen Besoldungsgesetzgebers vollziehen wird - vermutlich wird sich der Berliner Besoldungsgesetzgeber einer in Teilen deutlich schärferen Begründung gegenübersehen, da er nach der Entscheidung vom 04. Mai 2020 für den Entscheidungszeitraum 2009 bis 2015 gezielt untätig geblieben ist, obgleich sich die Mindestalimentation in jenem Zeitraum als eklatant verletzt gezeigt hat. Allerdings sollte man voraussetzen, dass Karlsruhe den bremischen Gesetzgeber ebenfalls mit neuen Direktiven betrachten wird; denn da auch hier der Kontrollmaßstab des Alleinverdienermodells im Zuge der politischen Leitbildbetrachtung, die keinerlei Bedeutung für die gerichtliche Kontrolle und legislative Prüfung der amtsangemessenen Alimentation hat, aufgegeben worden ist, wird ja ebenso in Bremen in den letzten und im aktuellen Gesetzgebungsverfahren tatsächliche kein sachgerechte Prüfung der Gesetzgebung mehr vollzogen. Da es in mindestens zwei der fünf Normenkontrollverfahren (wenn ich das richtig erinnere) auch und gerade um die prozeduralen Anforderungen gehen wird, die der Besoldungsgesetzgber zu erfüllen hat, dürfte es nicht unwahrscheinlich sein, dass Karlsruhe sich implizit auch zur 2022 vollzogenen Abschaffung des Kontrollmaßstabs im Zuge des neuen Leitbilds äußern wird, denke ich, ohne dass diese Betrachtung - da es ja im konkreten Normenkontrollverfahren um die rechtliche Regelung der Jahre 2013 und 2014 geht - im vollen Mittelpunkt der Betrachtung wird stehen können.
Zauberberg:
Ach SwenT., jetzt weiß ich warum wir uns so gut verstehen !
Du bist auch ein kleiner Trekkie ! Erst letztes Jahr durfte ich unser Idol James T. Kirk treffen !
Mein Freund ist unschlüssig, ob er klagen soll, bin gespannt.
Er hat keinen Nerv und befürchtet die Sache ist ist erst zu Ende, wenn er in Pension ist.
Außerdem fragt er sich, ob es sich lohnt ! In zwei Monaten wird der älteste Sohn 25 Jahr und dann wäre die Verdienstgrenze nur noch 530 Euro und somit würden die Geschwister auch rausfallen.
Also wäre alles nur für die Zeit ab 01.12. 2023 !
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