Autor Thema: [HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023  (Read 13076 times)

SwenTanortsch

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Antw:[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023
« Antwort #45 am: 13.08.2024 21:57 »
... als Kind der 70er war Raumschiff Enterprise für uns Jungen damals Kult, so wie zuvor für uns Kleinkinder die echte Sesamstraße aus den USA, die so cool war, dass man tatsächlich eine Zeitlang die Illusion haben konnte, dass erwachsene Menschen Humor haben könnten, und die dann zwangsläufig alsbald durch die völlig humorlose moralgesteuerte deutsche "Sesamstraße" ersetzt wurde mit all den Steven Hauks als Starkomiker, die entsprechend kein Kind meiner Zeit schauen konnte, ohne nicht regelmäßig in die wohnzimmerlichen Topfblumen zu kotzen. Lieber wäre man zur Achterbahnfahrt in die Waschmaschine mit Vollwaschprogramm oder auch zu Clementine in die Arielpackung geflüchtet, als sich diesen Stumpfsinn anzuschauen, den nur irgendwelche Vollpfosten produzieren konnten, die Herrn Kaiser von der Humbug-Mülleimer offensichtlich für John Wayne gehalten haben müssen. Mami, Mami, er hat überhaupt nicht gelacht. Und wenn sie nicht gestorben sind, dann produzieren sie noch heute deutsche Kindersendungen, die jedes Kind zum Weinen bringen, allerdings nicht vor Lachen, und die den IQ jedes Kindes sogleich um 30 % sinken lassen, um sie also schultauglich zu machen. Wie haben wir hingegen mit Kirk, Spock und Pille unendliche Weiten entdeckt und dabei mehr über die Vielfalt des Lebens gelernt als je bei den deutschen Bibelvätern des Kinderfernsehens.

Ich kann Deinen Freund gut verstehen, da ein Klageverfahren regelmäßig auch mit Frust verbunden ist - auf der anderen Seite wird mit den angekündigten Entscheidungen die Dogmatik zum Besoldungsrecht weitgehend abgeschlossen werden, sodass wir davon ausgehen können, dass durch die danach in rascherer Folge zu fällenden Entscheidungen über die anhängigen Normenkontrollverfahren Schwung auch in die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommen dürfte. Ich habe unlängst erst wieder live erlebt, wie cool es für einen Kläger war, vor der Kammer des Verwaltungsgerichts Recht zu bekommen und dann seinen Fall als Vorlagebeschluss nach Karlsruhe wandern zu sehen, und zwar mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eines vollumfänglichen Erfolgs. Das dürfte die Zeit dazwischen durchaus in nicht wenigen Einzelfällen aufwiegen.

Zauberberg

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« Antwort #46 am: 14.08.2024 06:28 »
....ja die 70 er waren klasse, wobei die 80er auch ganz nah drankommen. Ich durfte mich letztes Jahr mit Eugene Roddenberry, Sohn von Gene, länger unterhalten, das waren Geschichten. Wie sein Vater die Geschichte mit dem ersten Kuss von Schwarz und weiß durchgesetzt hat oder die Folge mit den schwarz/weiß Gesicht. Ach was für schöne Abschweifungen. ....und Seamstraße gibt es nur eine, das Original, logo, im von 18:00-18:30 !
In Sachen FEZ bin ich gespannt wie es weitergeht, als das Gesetz damals raus kam, dachte ich, was für ein Mist. Habe erwartet das das Land dieses erkennt und bestimmt schnell korrigiert bzw. einstampft, aber nichts da !

SwenTanortsch

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Antw:[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023
« Antwort #47 am: 14.08.2024 08:48 »
Um es auf den Punkt zu bringen: Für entsprechende Erkenntnisse reicht nicht nur nicht in Bremen das Geld nicht. Das Eindampfen von Alimentationsansprüchen ist seit über 20 Jahren (und seit spätestens 2008 auch nachgewiesen) zu einer solchen Regelmäßigkeit geworden, dass dieses Geld mittlerweile mehr als fest im Haushalt eingepreist ist. Es ist nun am Bundesverfassungsgericht, auf Grundlage seiner ständigen Rechtsprechung für Berlin hier ein Ende zu setzen. Derzeit darf man nach der spezifischen Einführung von Doppelverdienermodellen in den weit überwiegenden Rechtskreisen davon ausgehen, dass sich das Alimentationsprinzip in Deutschland als zerschlagen darstellt. Ein amtsangemessenes Alimentationsniveau ist seit Jahr und Tag nicht mehr erkennbar, was jeder politische Veranwortungsträger in Deutschland wissen muss, sofern er sich nicht den Vorwurf gefallen lassen wollte, hinter'm Mond zu leben.

SwenTanortsch

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« Antwort #48 am: 14.08.2024 08:53 »
PS. Die Diskussion im BW-Forum über die Kostendämpfungspauschale ist im Zusammenhang mit dem, was ich gerade geschrieben habe, von einigem Interesse, insbesondere:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7092_D.pdf

Zauberberg

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« Antwort #49 am: 21.08.2024 13:37 »
....vor einer Stunde in der bremischen Bürgerschaft (Landtag)

TOP 66:
Gesetz zur Anpassung der Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezüge 2023, 2024 und 2025 in der Freien Hansestadt Bremen sowie zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
Mitteilung des Senats
vom 6. August 2024
(Drucksache 21/689)

ABSTIMMUNG: Die Bürgerschaft beschließt das Gesetz in erster Lesung.

Zauberberg

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Antw:[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023
« Antwort #50 am: 22.08.2024 07:25 »
Kann mir jemand sagen. ob das Gesetz in der ersten Lesung nun endgültig beschlossen ist und umgesetzt werden kann, oder ist eine zweite Lesung nach § 28 der GO Bremische Bürgerschaft notwendig ? Dieses wäre dann frühstens in der Sitzung am 18.09.2024 möglich. Aus meiner Sicht würde es dann für die Performa Nord langsam schwierig, den in der Vorlage genannten Termin, Abrechnung November 2024, zu halten. Bestrebt wAr lt. Herrn Fecker ein Beschluss im August 2024.

Magda

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« Antwort #51 am: 22.08.2024 13:42 »
Ich kann dir deine Frage leider nicht beantworten, aber sofern Finanzen und Performa vorarbeiten, sollte es auch mit einer zweiten Lesung mit der Auszahlung mit den Novemberbezügen klappen.

Zauberberg

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« Antwort #52 am: 22.08.2024 14:02 »
Im Moment glänzt die Performa bei der Beihilfe ! Hatte gerade einen Antrag auf Beihilfe .................................................Bearbeitungszeit .......10 Tage ! UNGLAUBLICH ! Toll !

...da sollte die Vorarbeit leistbar sein .....es sei denn...sie sagt, wir haben ja noch keine Rechtskraft !

robsn

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« Antwort #53 am: 23.08.2024 13:05 »
Zumindest bei der IAP vom letzten Jahr wurde vorgearbeitet; die wurde überraschend früh ausgezahlt :)

philosophos

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« Antwort #54 am: 30.08.2024 09:20 »
Diesen Monat gab es schon mal nichts.  ::) Mal sehen, wie lange es noch dauert.

Zauberberg

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« Antwort #55 am: 30.08.2024 11:35 »
Das war aber auch nicht zu erwarten ! Das Gesetz ist in erster Lesung verabschiedet.
Ob eine zweite Lesung im September 2024 erfolgt bzw. notwendig ist, ist nicht absehbar. Die Tagesordung für die September Sitzung ist noch nicht aufgestellt.

Außerdem gilt :

Weiterhin sicherte das Finanzressort zu, den Entwurf schnell in die Bürgerschaft einzubringen, damit das Gesetz bald beschlossen wird und die Erhöhungen an die Kolleginnen und Kollegen zum Stichtag 01.11.2024 ausgezahlt werden können.

Also solltest Du erwarten, dass Du mit der Abrechnung für November 2024, welche Du Ende Oktober 2024 erhälst , die rückwirkende Erhöhung bekommst. Da gibt es dann gleich die 200 Euro on top !

Sei somit nicht traurig, wenn mit der Abrechnung für Oktober 2024 auch nichts kommt !

Habe schon gesagt, die Abrechnung für November 2024 könnte sehr interessant werden. Da muß man dann erstmal alles auseinander rechnen und die Steuer wird gnadenlos sein !

Zauberberg

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« Antwort #56 am: 04.09.2024 10:36 »
Es gibt Neuigkeiten ! Es scheint dann doch eine 2. Lesung zu geben !

TO Landtag am 18.09.2024 TPO Nr. 45

https://sd.bremische-buergerschaft.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWJeFXcpcJKbbTo05Gz9M3k


Versuch

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« Antwort #57 am: 04.09.2024 12:04 »
PS. Die Diskussion im BW-Forum über die Kostendämpfungspauschale ist im Zusammenhang mit dem, was ich gerade geschrieben habe, von einigem Interesse, insbesondere:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7092_D.pdf

Was meinst du damit genau?

totoughtotame

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« Antwort #58 am: 13.09.2024 09:50 »
Ich frage mich gerade, was bei positiver Beschlusslage des Besoldungsgesetzes passiert, wenn dann doch die landesweite Haushaltssperre kommt. Hier wird schon kolportiert, dass es dann so oder so zu einer Aussetzung kommt. Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.

Malkav

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« Antwort #59 am: 13.09.2024 10:01 »
Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.

Rechtlich geht das gar nicht, da die Haushaltssperre von der Exekutive (= Senat) kommt und das Besoldungsgesetz von der Legislative (= Bürgerschaft) erlassen wird. Faktisch würde die Bürgerschaft bzw. die regierungstragenden Fraktionen das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung streichen und damit nicht beschließen.

Dass dieses Vorgehen bzw. die dann weitergeltende alte Gesetzeslage verfassungswidrig wäre ... who cares? Das neue Gesetz wäre auch nur "weniger verfassungswidrig", was in meinen Ohren immer nach "ein wenig schwanger" klingt. Wäre für die Betroffenen natürlich trotzdem erstmal besser, wenn es beschlossen würde.