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[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023

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Zauberberg:
Das war aber auch nicht zu erwarten ! Das Gesetz ist in erster Lesung verabschiedet.
Ob eine zweite Lesung im September 2024 erfolgt bzw. notwendig ist, ist nicht absehbar. Die Tagesordung für die September Sitzung ist noch nicht aufgestellt.

Außerdem gilt :

Weiterhin sicherte das Finanzressort zu, den Entwurf schnell in die Bürgerschaft einzubringen, damit das Gesetz bald beschlossen wird und die Erhöhungen an die Kolleginnen und Kollegen zum Stichtag 01.11.2024 ausgezahlt werden können.

Also solltest Du erwarten, dass Du mit der Abrechnung für November 2024, welche Du Ende Oktober 2024 erhälst , die rückwirkende Erhöhung bekommst. Da gibt es dann gleich die 200 Euro on top !

Sei somit nicht traurig, wenn mit der Abrechnung für Oktober 2024 auch nichts kommt !

Habe schon gesagt, die Abrechnung für November 2024 könnte sehr interessant werden. Da muß man dann erstmal alles auseinander rechnen und die Steuer wird gnadenlos sein !

Zauberberg:
Es gibt Neuigkeiten ! Es scheint dann doch eine 2. Lesung zu geben !

TO Landtag am 18.09.2024 TPO Nr. 45

https://sd.bremische-buergerschaft.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWJeFXcpcJKbbTo05Gz9M3k

Versuch:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 14.08.2024 08:53 ---PS. Die Diskussion im BW-Forum über die Kostendämpfungspauschale ist im Zusammenhang mit dem, was ich gerade geschrieben habe, von einigem Interesse, insbesondere:

https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP17/Drucksachen/7000/17_7092_D.pdf

--- End quote ---

Was meinst du damit genau?

totoughtotame:
Ich frage mich gerade, was bei positiver Beschlusslage des Besoldungsgesetzes passiert, wenn dann doch die landesweite Haushaltssperre kommt. Hier wird schon kolportiert, dass es dann so oder so zu einer Aussetzung kommt. Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.

Malkav:

--- Zitat von: totoughtotame am 13.09.2024 09:50 ---Wie das gehen soll, kann ich mir nicht erklären, aber ausschließen könnte ich es auch nicht.

--- End quote ---

Rechtlich geht das gar nicht, da die Haushaltssperre von der Exekutive (= Senat) kommt und das Besoldungsgesetz von der Legislative (= Bürgerschaft) erlassen wird. Faktisch würde die Bürgerschaft bzw. die regierungstragenden Fraktionen das Gesetzesvorhaben von der Tagesordnung streichen und damit nicht beschließen.

Dass dieses Vorgehen bzw. die dann weitergeltende alte Gesetzeslage verfassungswidrig wäre ... who cares? Das neue Gesetz wäre auch nur "weniger verfassungswidrig", was in meinen Ohren immer nach "ein wenig schwanger" klingt. Wäre für die Betroffenen natürlich trotzdem erstmal besser, wenn es beschlossen würde.

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