Das Bremische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.
Für die bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht.
Darüber hinaus wird den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023 für den Monat Dezember eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Bezügeerhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024.
Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter
https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.
Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.
Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.