[HB] Ankündigung 1,85 % rückwirkend zum 01.10.2023

Begonnen von Zauberberg, 10.07.2024 09:27

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Magda

Zitat von: yogiii am 30.09.2024 21:33
Bei meinem heutigen Geldeingang gab es keine Erhöhung...
Es stand ja auch nie im Raum, dass die Tariferhöhung zum Oktober nachgezahlt wird ;-) Früher als nötig, zahlt niemand was aus. Zudem wäre es nach der 2. Lesung schon sehr knapp. Die Performa hat ja auch einen Ultimo für die Zahlungen und der liegt eher Mitte des Monats als am Ende.

Zauberberg

Eben ! Es war immer die Rede davon, dass Herr Fecker das Ziel ausgegeben hat, dass es mnit dem Novembergehalt gezahlt werden soll.
Wie Magda sagt, muss bei der Performa Nord alles bis zur Mitte des Monats verarbeitet sein, ich meine sogar der 10.te des Monats für den Folgemonat.
Ich wäre mit Novbember sehr zufrieden.

Guntherdirks

wie sieht es dann mit dem geänderten Familienergänzungszuschlag aus? soll der auch im November gezahlt werden?
Die Formulare sind ja noch nicht geändert auf der Seite der Performa!

Zauberberg

Warum nicht ? Ist doch ein Gesetz ! Wenn der FEZ bewilligt wurde, wird der erhöhte Betrag mit Sicherheit automatisch gezahlt werden.

Guntherdirks

Naja bis heute haben sie es nichtmal geschafft die Formulare anzupassen! Die Umsetzung war doch schon im Mai so gut wie klar, da hätte man doch vorarbeiten können.

Zauberberg

Ich bin ja schon positiv, aber Du gnadenloser Optimist !


Roland80

Das Bremische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.

Für die bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht.

Darüber hinaus wird den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023 für den Monat Dezember eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Bezügeerhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024.

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.

Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.

Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.

Joulupukki

Zitat von: Roland80 am 14.10.2024 16:00
Das Bremische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wurde im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen verkündet.

Für die bremischen Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter, Anwärterinnen und Anwärter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden die Dienstbezüge, Anwärtergrundbeträge und Versorgungsbezüge rückwirkend ab dem 1. Oktober 2023 um 1,85 Prozent erhöht.

Darüber hinaus wird den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern pro anspruchsberechtigtem Kind rückwirkend für das Jahr 2023 für den Monat Dezember eine einmalige kinderbezogene Sonderzahlung in Höhe von 830 Euro gewährt. Die Auszahlung dieser Bezügeerhöhungen erfolgt mit den Novemberbezügen, also am 30. Oktober 2024.

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter der Besoldungsordnungen A, B, C, R und W um 200 Euro und die Anwärtergrundbeträge um 100 Euro erhöht. Die Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro ab dem 1. November 2024 gilt unter Anwendung des jeweiligen maßgeblichen Ruhegehaltsatzes entsprechend für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsemfänger. Die übrigen Dienstbezüge, die an regelmäßigen Besoldungserhöhungen teilnehmen (z. B. Amtszulagen, allgemeine Stellenzulage), werden zum 1. November 2024 um 4,76 Prozent erhöht. Daneben werden die Beträge des einkommensabhängigen, kinderbezogenen Familienergänzungszuschlags rückwirkend zum 1. Januar 2024 erhöht. Bitte beachten Sie, dass der Familienergänzungszuschlag nur dann zum Familienzuschlag gewährt werden kann, wenn zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie der Homepage der bezügezahlenden Stelle Performa Nord unter https://performanord.bremen.de in der Rubrik Dokumente, Familienzuschlag & Besitzstandszulage entnehmen.

Die Auszahlung der Bezügeerhöhung zum 1. November 2024 erfolgt mit den Dezemberbezügen, also am 29. November 2024. Eine Auszahlung vor dem 29. November 2024 kann aus technischen Gründen leider nicht erfolgen.

Zum 1. Februar 2025 werden die Dienst- und Beamtenversorgungsbezüge um 3,65 Prozent und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Die Auszahlung der Bezügeerhöhung erfolgt mit den Februarbezügen 2025, also ab dem 31. Januar 2025.

Hier noch das zugehörige Gesetzblatt 2024 Nr. 100.

Zauberberg

Vielen Dank für die Infos !

Am Ende ein vernünftiges Ergebnis.
Schon erstaunlich, dass es in Ende Oktober und Ende November geteilt wird !
Erstaunlich, dass der FEZ und die zusätzlichen Vorraussetzungen genannt werden.
Was ist da so speziell im gegen zur Vorzeit ?

Joulupukki


Knut666

Die 1,85 Prozent Rückwirkend sind ja ganz nett. Ich wurde im Sommer allerdings befördert nach A11. Bekomme ich das dann Rückwirkend für A11 oder wird das trennscharf berechnet?

yogiii

Glückwunsch - lass dich nicht nochmal befördern, sonst gibt es als Dankeschön kein Weihnachtsgeld mehr an A12... :D

Zauberberg

Glückwunsch ! Das wird dann haarklein nach A10 bis 30.06. und A11 nach dem 01.07. ausgerechnet. Sag ja, wird spannend. Tja, was ist besser A12 oder WEihnachtsgeld bei A11 ? Hat das schon jemand ausgrechnet ? ...oder lohn es sich dann erst wieder bei A13 ?

Magda

Zitat von: Zauberberg am 17.10.2024 06:17
Glückwunsch ! Das wird dann haarklein nach A10 bis 30.06. und A11 nach dem 01.07. ausgerechnet. Sag ja, wird spannend. Tja, was ist besser A12 oder WEihnachtsgeld bei A11 ? Hat das schon jemand ausgrechnet ? ...oder lohn es sich dann erst wieder bei A13 ?
Der Unterschied zwischen A11 und A12 macht in Stufe 8 lt. aktueller Tabelle 236 Euro netto monatlich aus. Das Weihnachtsgeld sind ja nur 700 Euro, als ich würde mich klar für die A12 entscheiden ;-)