Autor Thema: [RP] Pension und Rente  (Read 3639 times)

Ede65

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[RP] Pension und Rente
« am: 10.07.2024 10:28 »
Hallo in die Runde,
wahrscheinlich ist die Frage schon einige male gestellt worden, ich traue mich trozdem.
Ich habe vor mit 63 in Pension zu gehen.
Fakten.
31 Jahre Beamter beim Land RLP
A 12 Stufe 12
Davor 11 Jahre in der freien Wirtschaft, voraussichtlicher Rentenanspruch rund 550 €.
Da ich eigentlich bis 67 arbeiten müsste bekomme ich bei der Pension einen abzug von 14,4%
Das gleiche gilt wohl auch für die Rente 550€  - 14,4%.
Bis dahin ist mir das alles erst mal klar.
Jetzt lese ich immer öfter, dass die Remte mit 63 nicht möglich ist da ich keine 35 Beitragsjahre habe.
Was wäre denn wenn ich mit 63 wegen DU in den Ruhestand versetzt werde, was ist denn dann mit dem Rentenanspruch bei 63. Gibt es vieleicht igendwelche Ausnahmeregelungen oder irgendwas anderes was ich beachten muss um die Rente mit 63 (mit Abzügen) zu erhalten.
Vieleicht hat ja jemand hier Erfahrungen oder war / ist in der gleichen Situation.
Grüße und danke vorab
« Last Edit: 11.07.2024 22:21 von Admin »

Rentenonkel

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #1 am: 10.07.2024 10:45 »
Wenn Du mit 63 Jahren in Pension gehst (egal ob wegen DU oder Alter), erhältst Du von 63 bis 67 Jahren die gekürzte Pension. (Die Kürzung bei DU ist etwas geringer als bei Alter)

Mit 67 Jahren kommt dann grundsätzlich die gesetzliche Rente dazu. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der gesetzlichen Rente ist nicht möglich, da die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente (mind. 35 Jahre) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung (in den letzten 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge) nicht erfüllt sind.

Sollte dann mit 67 Jahren die Summe aus gesetzlicher Rente plus Pension die Höchstversorgungsgrenze in der Beamtenversorgung überschreiten, kann es sein, dass die Rente ganz oder teilweise auf die Beamtenversorgung angerechnet wird.

Ede65

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #2 am: 10.07.2024 10:48 »
Das habe ich so befürchtet,
vielen Dank für die schnelle hilfreiche Info
DANKE  !!!!!!!

HansGeorg

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #3 am: 10.07.2024 15:59 »
Natürlich kannst du, wenn du z.B. mit 63 wegen DU in Pension gehst schauen ob es bei dem Familieneinkommen eventuell noch Transferleistungen wie Wohngeld, Pflegegeld oder Steuerbefreiungen (GdB) dazu gibt.

flip

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #4 am: 10.07.2024 16:44 »
Ich bin in der gleichen Situation. Allerdings habe ich (noch) eine Schwerbehinderung anerkannt.
Das bringt mir 2 Jahre früheren Ruhestand bzw. die Kürzung wird auf diese frühere Altersgrenze berechnet.

In jedem Fall solltest du eine Versorgungsauskunft beantragen. Möglicherweise sind oder werden ja Zeiten als ruhegehaltsfähig anerkannt, die vor deiner Ernennung zum Beamten liegen.

Und nochmal zur Klarstellung: Rente der DRV gibts erst ab 67, dann allerdings ungekürzt. Zusätzlich dazu kann man auf Antrag einen (kleinen) Zuschuss zur PKV von der DRV ab  Rentenbeginn erhalten.

Für die Zeit zwischen Ruhestand mit 63 und Rentenbeginn ab 67 habe ich mir ein finanzielles Polster angespart, wären in deinem Fall etwa 27000€ um diese Zeit zu überbrücken.
« Last Edit: 10.07.2024 16:57 von flip »

Glockner

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #5 am: 10.07.2024 21:47 »
Die Regelungen in NRW hierzu sind m. K. n. etwas anders, bzw. bieten noch folgende Möglichkeiten:

Bei Versetzung in den Ruhestand nach dem 63. wegen DU wird das Ruhegehalt nicht gemindert, wenn mindestens 40 "Dienstjahre" vorhanden sind. "Dienstjahre" meint hier großzügig z.B. Beamtendienstzeiten, Bundeswehr, Pflichtbeitragszeiten in der DRV, etc.

Rheini

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #6 am: 10.07.2024 21:50 »
Hallo in die Runde,
wahrscheinlich ist die Frage schon einige male gestellt worden, ich traue mich trozdem.
Ich habe vor mit 63 in Pension zu gehen.
Fakten.
31 Jahre Beamter beim Land RLP
A 12 Stufe 12
Davor 11 Jahre in der freien Wirtschaft, voraussichtlicher Rentenanspruch rund 550 €.
Da ich eigentlich bis 67 arbeiten müsste bekomme ich bei der Pension einen abzug von 14,4%
Das gleiche gilt wohl auch für die Rente 550€  - 14,4%.
Bis dahin ist mir das alles erst mal klar.
Jetzt lese ich immer öfter, dass die Remte mit 63 nicht möglich ist da ich keine 35 Beitragsjahre habe.
Was wäre denn wenn ich mit 63 wegen DU in den Ruhestand versetzt werde, was ist denn dann mit dem Rentenanspruch bei 63. Gibt es vieleicht igendwelche Ausnahmeregelungen oder irgendwas anderes was ich beachten muss um die Rente mit 63 (mit Abzügen) zu erhalten.
Vieleicht hat ja jemand hier Erfahrungen oder war / ist in der gleichen Situation.
Grüße und danke vorab

Kleiner Hinweis meinerseits.

DU kann mann nicht wählen. Entweder man ist DU oder man ist nicht DU mit den jeweiligen Folgen. Daher finde ich deine Frage "suboptimal".

Rentenonkel

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #7 am: 11.07.2024 09:12 »


Und nochmal zur Klarstellung: Rente der DRV gibts erst ab 67, dann allerdings ungekürzt. Zusätzlich dazu kann man auf Antrag einen (kleinen) Zuschuss zur PKV von der DRV ab  Rentenbeginn erhalten.

Die gesetzliche Rente wird immer ungekürzt gezahlt, es ist jedoch denkbar, dass diese Rente dann ganz oder teilweise auf die Pension angerechnet wird. Daher kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass die Rente immer "ungekürzt" ab 67 Jahren als zusätzliches Einkommen zur Verfügung steht.

In jedem Fall bleibt mindestens der Zuschuss zur Krankenversicherung (8,15 % der Rente) anrechnungsfrei und es gibt auch einen kleinen steuerlichen Vorteil der Rente.

Rentenonkel

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #8 am: 11.07.2024 09:15 »

Kleiner Hinweis meinerseits.

DU kann mann nicht wählen. Entweder man ist DU oder man ist nicht DU mit den jeweiligen Folgen. Daher finde ich deine Frage "suboptimal".

Jeder hat das Recht auf einen ablehnenden Bescheid  ;)

Rheini

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #9 am: 11.07.2024 10:04 »

Kleiner Hinweis meinerseits.

DU kann mann nicht wählen. Entweder man ist DU oder man ist nicht DU mit den jeweiligen Folgen. Daher finde ich deine Frage "suboptimal".

Jeder hat das Recht auf einen ablehnenden Bescheid  ;)


Selbstverständlich. Ich finde nur schon die Fragestellunh grenzwertig weil die so gestellt ist, als wenn der Beamte die für sich günstigste Lösung auswählen kann.

MoinMoin

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Antw:Pension und Rente
« Antwort #10 am: 11.07.2024 17:32 »
Du ich mach mal einen auf DU