Autor Thema: Berechnung Jahressonderzahlung bei Elternzeit und Frage zu Tarifverhandlungen  (Read 1523 times)

Roca

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Moin,
Ich habe folgende Fragen:

Ich habe im Juli und im August 24 jeweils anteilig Elternzeit. Der Anspruch der Jahressonderzahlung ist dementsprechend trotzde. 100 Prozent.
Wird das verringerte Gehalt der Monate zur Berechnung der Jahressonderzahlung einbezogen oder fallen diese raus?

Zudem: Gelten die Tarifverhandlungen TVÖD auch für TVÖD-SUE?

McOldie

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1. siehe Protokollerklärung zu Absatz 2 des § 20 TVöD
Bei der Berechnung des durchschnittlich gezahlten monatlichen Entgelts wer-
den die gezahlten Entgelte der drei Monate addiert und durch drei geteilt; dies
gilt auch bei einer Änderung des Beschäftigungsumfangs. 2 Ist im Bemessungs-
zeitraum nicht für alle Kalendertage Entgelt gezahlt worden, werden die gezahl-
ten Entgelte der drei Monate addiert, durch die Zahl der Kalendertage mit Entgelt
geteilt und sodann mit 30,67 multipliziert.
3Zeiträume, für die Krankengeldzu-
schuss gezahlt worden ist, bleiben hierbei unberücksichtigt. 4Besteht während
des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Ent-
gelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Ent-
gelt bestand, maßgeblich


2. Ja. TVöD SuE ist kein eigenständiger Tarifvertrag