Autor Thema: Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?  (Read 2361 times)

HerzogIgzorn

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Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« am: 10.07.2024 21:01 »
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Möglichkeit einer Zulage.

Folgende Situation:
Ich habe eine zweigeteilte Stelle, einmal Entgeltgruppe 9b und einmal 10. Aufgeteilt sind die Anteile genau 50:50. In der Abteilung der Entgeltgruppe 9b ist seit Längerem eine halbe Stelle unbesetzt. Anfang des Jahres wurde ich gefragt, ob ich die Aufgaben aus diesem Bereich übergangsweise mit übernehmen könnte, was ich seitdem auch mache. Nun zeichnet sich ab, dass es mittelfristig keine andere Lösung geben wird. Ich hätte grundsätzlich auch kein Problem damit, diese Aufgaben weiterhin zu erledigen, jedoch ist es natürlich eine zusätzliche Tätigkeit, die nicht in meinem Arbeitsvertrag und nicht im Stellenprofil steht und für die ich auch nicht bezahlt werde. Außerdem zieht diese zusätzliche Tätigkeit dadurch natürlich auch zusätzlichen zeitlichen Aufwand nach sich.

Jetzt zu meiner Frage:
Ist es möglich, in dieser Situation eine Zulage für die zusätzliche Tätigkeit zu beantragen? Ich habe schon versucht, dazu zu recherchieren, finde aber immer nur Infos zu Zulagen bei Ausübung einer höherwertigen Tätigkeit. Das ist bei mir nicht der Fall, die zusätzliche Tätigkeit ist nicht höherwertig, aber natürlich trotzdem ein zusätzlicher Arbeitsaufwand. Gibt es da eine Möglichkeit?

Vielen Dank im Voraus :)

Schokobon

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #1 am: 10.07.2024 22:06 »
Derlei Zulagen sieht der TVÖD nicht vor.

MoinMoin

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #2 am: 11.07.2024 05:32 »
Mehrzeitaufwand bedeutet angeordnete Mehrarbeit?
Dann gibt es dafür ggfl. Überstundenzuschläge.

Hast du zwei Arbeitsverträge? Mit zwei Zeitkonten und zweimal Urlaubsanträge etc..
Falls nein, dann klingt das noch du bist zu 100% eg10 und solltest nicht mehr 9er Zeitanteile akzeptieren.

NelsonMuntz

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #3 am: 11.07.2024 07:41 »
Die Eingruppierung erfolgt nur über die prozentualen(!) Anteile der Tätigkeiten, nicht über die Menge der geleisteten Arbeit.

Fleißpunkte sind im Tarif also nicht vorgesehen.

Faunus

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #4 am: 11.07.2024 10:38 »

Falls nein, dann klingt das noch du bist zu 100% eg10 und solltest nicht mehr 9er Zeitanteile akzeptieren.

Wie das?
EG9b 50 % und EG10 50%
Zusätzlich Arbeiten aus 9B
= Anteil verschiebt sich zu Gunsten der 9b
oder sind Mehrleistungsprozente im TV irgendwo festgehalten?
Wird sowas wie "Leistung"nur irgendwie ansatzweise über die Entgeltgruppen im ÖD abgebildet?



« Last Edit: 11.07.2024 10:48 von Faunus »

MoinMoin

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #5 am: 11.07.2024 17:39 »
Wenn 50% der Arbeitsvorgänge EG9b und 50% EG10 sind, dann ist man in EG10 eingruppiert.
Wenn 51% der Arbeitsvorgänge EG9b und 49% EG10 sind, dann ist man uU nicht in EG10 eingruppiert.


FearOfTheDuck

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Antw:Zulage bei zusätzlicher Tätigkeit?
« Antwort #6 am: 11.07.2024 17:51 »

Falls nein, dann klingt das noch du bist zu 100% eg10 und solltest nicht mehr 9er Zeitanteile akzeptieren.


Wird sowas wie "Leistung"nur irgendwie ansatzweise über die Entgeltgruppen im ÖD abgebildet?

Nein. Zumindest wüsste ich nicht worüber.