Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
Patrick2442:
Guten Tag zusammen,
ich bin sehr neugierig. Was diese Frage betrifft.
Was geschieht bei einem Kaputten privat Telefon (Displayschaden) im ÖD?
-> Ich habe bei meiner Arbeit aktuell den fall, das von meinem Kollegen das private Telefon aus dem Auto gefallen ist und er selbst hin darübergefahren ist. Es ist sehr ärgerlich, da wir alle immer erreichbar sein müssen, um irgendwie zu kommunizieren. Diensttelefone(ohne Bluetooth und mit Tasten ontop 1MP Kamera gibt es nur ein einziges für eine Gruppe (Gruppen bestehen aus 7 Leuten wo einer die Aufsicht hat bzw. Vorarbeiter). Der zu bewirtschaften Bereich erschreckt sich auf über 200 ha. Wo nur 7 Leute für zuständig sind, wobei die Hälfte meist Krank ist.
Weiß jemand, ob der Arbeitgeber dafür haftet und das Telefon Stumpf ersetzt oder ist es sinnlos dahinterher zulaufen. Offiziell laut Gerüchten sollte man immer in einer Gruppe arbeiten. Aber wiederum soll man erreichbar sein und eigentlich kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen. Der leitende Chef sagt aber was anderes, steht aber nicht hinter einen. Er gibt eher noch Ärger, da man nicht ansprechbar ist.
Würde mich über eine interessante Antwort freuen, vllt. hat ja von euch schon mal jemand so einen Fall- gehabt. Schluss endlich kommt in meinen Augen ehh nur ein. " von oben herab, selbst schuld "
SamFisher:
Wenn der AG Erreichbarkeit wünscht und kein dienstliches Gerät zu Verfügung stellt -> welchen Ärger sollte es denn dann geben? Notfalls schreibt man eine Notiz an den Chef (gerne auch mit Kopie an den darüber), dass man aufgrund der fehlenden Ausstattung eine Erreichbarkeit nicht gewährleisten kann.
Gerade weil die private Nutzung verboten ist, dürfte Schadenersatz gegen den AG auch recht schwer werden. Denn das dürfte mit ein Grund für das Verbot sein.
Organisator:
Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.
Patrick2442:
--- Zitat von: Organisator am 11.07.2024 16:53 ---Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.
--- End quote ---
Der Dienststelle untersagt es nicht zu 100 %, grade da man für Kindergärten ect. Erreichbar sein muss und für höherwertige Tätigkeiten erreichbar sein muss und sollte.
Dazu kommt noch der Bereitschaftsdienst wo 100 % Private Telefonnummern stehen und man irgendwo ja gezwungen ist auf das Privattelefon zurückzugreifen.
Für mich, erschließt sich dort einfach nicht den richtigen Zusammenhang, was richtig oder falsch ist.
OrganisationsGuy:
Ich lese die Frage, kann aber nicht erkennen ob schon mit dem AG über Schadensersatz geredet wurde? Wenn der AG Erreichbarkeit wünscht und ihr das über Private Endgeräte regelt, dann sollte ein Entgegenkommen des AG vermutlich möglich sein.
Wenn er jetzt sagt "gibt's nicht" dann war das Lehrgeld und ich würde eine Info an den Personalrat geben der dann allen Mitarbeitern über Rundmail o.ä. die Info gibt, dass private Endgeräte mit sofortiger Wirkung nicht mehr für Arbeitsanlässe einzusetzen sind.
Dann hat der AG sich bei der Versicherung vielleicht ein paar Euro pro Jahr gespart, darf dann aber bei diversen Mitarbeitern zukünftig Geld in die Anschaffung von Smartphones und Handyverträgen stecken.
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