Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!

<< < (2/2)

Casa:
Mir fällt nicht ein, wie ein AN gegenüber sich selbst haften soll und dann auch noch von der Haftung freigestellt wird, sodass der AG den Schaden ersetzt.

Wenn ein anderer AN über das Smartphone gefahren wäre, sähe es schon wieder anders aus. Aber auch dann würde keine volle Haftung des AG vorliegen.

Umlauf:
Der AG möchte quasi Zugriff (im Sinne von Nutzung) auf Privateigentum der AN?
Über welche Regelung soll dass geschehen?

Da sich bei uns die Einführung der Softtelefonie (Telefonieren über den Rechner) immer noch hinzieht, bittet der AG um die Nutzung privater Telefone beim Mobilen Arbeiten. Aber es ist eine reine Bitte.
Wird gerne von den AN genommen, da 80% mobiles Arbeiten möglich. Wer es nicht so möchte, bekommt ein Diensthandy.

Rufbereitschaft läuft grundsätzlich immer über Diensthandys.

clarion:
Bei uns gibt es einige wenige Diensthandys, die man nehmen kann, wenn man im Homeoffice oder auf Dienstreisen keine privaten Geräte nutzen will oder kann. Aktuell  wüsste ich aber nicht, dass überhaupt noch jemand diese Handys aus dem Schrank holt. Da Diensthandys grundsätzlich zur Verfügung  stehen, gibt es natürlich keinen Ersatz, wenn einer sein privates Gerät im dienstlichen Einsatz schrottet.

Organisator:

--- Zitat von: Patrick2442 am 11.07.2024 17:05 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.07.2024 16:53 ---Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.

--- End quote ---

Der Dienststelle untersagt es nicht zu 100 %, grade da man für Kindergärten ect. Erreichbar sein muss und für höherwertige Tätigkeiten erreichbar sein muss und sollte.

Dazu kommt noch der Bereitschaftsdienst wo 100 % Private Telefonnummern stehen und man irgendwo ja gezwungen ist auf das Privattelefon zurückzugreifen.

Für mich, erschließt sich dort einfach nicht den richtigen Zusammenhang, was richtig oder falsch ist.

--- End quote ---

Es müsste für den Schadensersatz eine Regelung geben, dass private Handys für dienstliche Zwecke genutzt werden sollen. Nicht, dass es toleriert wird, sondern genutzt werden soll. In Ermangelung einer solchen Regelung gibts auch keinen Ersatz, erst recht, wenn durch Dritte ein Schaden zugefügt wurde (s. Umlauf).

ike:
Niemand ist verpflichtet, privat ein Handy oder ein Festnetztelefon zu haben.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version