Autor Thema: Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!  (Read 3095 times)

Patrick2442

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Guten Tag zusammen,

ich bin sehr neugierig. Was diese Frage betrifft.

Was geschieht bei einem Kaputten privat Telefon (Displayschaden) im ÖD?

-> Ich habe bei meiner Arbeit aktuell den fall, das von meinem Kollegen das private Telefon aus dem Auto gefallen ist und er selbst hin darübergefahren ist. Es ist sehr ärgerlich, da wir alle immer erreichbar sein müssen, um irgendwie zu kommunizieren. Diensttelefone(ohne Bluetooth und mit Tasten ontop 1MP Kamera gibt es nur ein einziges für eine Gruppe (Gruppen bestehen aus 7 Leuten wo einer die Aufsicht hat bzw. Vorarbeiter). Der zu bewirtschaften Bereich erschreckt sich auf über 200 ha. Wo nur 7 Leute für zuständig sind, wobei die Hälfte meist Krank ist.
Weiß jemand, ob der Arbeitgeber dafür haftet und das Telefon Stumpf ersetzt oder ist es sinnlos dahinterher zulaufen. Offiziell laut Gerüchten sollte man immer in einer Gruppe arbeiten. Aber wiederum soll man erreichbar sein und eigentlich kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen. Der leitende Chef sagt aber was anderes, steht aber nicht hinter einen. Er gibt eher noch Ärger, da man nicht ansprechbar ist.

Würde mich über eine interessante Antwort freuen, vllt. hat ja von euch schon mal jemand so einen Fall- gehabt. Schluss endlich kommt in meinen Augen ehh nur ein. " von oben herab, selbst schuld "

SamFisher

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #1 am: 11.07.2024 16:52 »
Wenn der AG Erreichbarkeit wünscht und kein dienstliches Gerät zu Verfügung stellt -> welchen Ärger sollte es denn dann geben? Notfalls schreibt man eine Notiz an den Chef (gerne auch mit Kopie an den darüber), dass man aufgrund der fehlenden Ausstattung eine Erreichbarkeit nicht gewährleisten kann.

Gerade weil die private Nutzung verboten ist, dürfte Schadenersatz gegen den AG auch recht schwer werden. Denn das dürfte mit ein Grund für das Verbot sein.

Organisator

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #2 am: 11.07.2024 16:53 »
Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.

Patrick2442

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #3 am: 11.07.2024 17:05 »
Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.

Der Dienststelle untersagt es nicht zu 100 %, grade da man für Kindergärten ect. Erreichbar sein muss und für höherwertige Tätigkeiten erreichbar sein muss und sollte.

Dazu kommt noch der Bereitschaftsdienst wo 100 % Private Telefonnummern stehen und man irgendwo ja gezwungen ist auf das Privattelefon zurückzugreifen.

Für mich, erschließt sich dort einfach nicht den richtigen Zusammenhang, was richtig oder falsch ist.

OrganisationsGuy

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #4 am: 11.07.2024 17:42 »
Ich lese die Frage, kann aber nicht erkennen ob schon mit dem AG über Schadensersatz geredet wurde? Wenn der AG Erreichbarkeit wünscht und ihr das über Private Endgeräte regelt, dann sollte ein Entgegenkommen des AG vermutlich möglich sein.

Wenn er jetzt sagt "gibt's nicht" dann war das Lehrgeld und ich würde eine Info an den Personalrat geben der dann allen Mitarbeitern über Rundmail o.ä. die Info gibt, dass private Endgeräte mit sofortiger Wirkung nicht mehr für Arbeitsanlässe einzusetzen sind.

Dann hat der AG sich bei der Versicherung vielleicht ein paar Euro pro Jahr gespart, darf dann aber bei diversen Mitarbeitern zukünftig Geld in die Anschaffung von Smartphones und Handyverträgen stecken.

Casa

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #5 am: 11.07.2024 18:14 »
Mir fällt nicht ein, wie ein AN gegenüber sich selbst haften soll und dann auch noch von der Haftung freigestellt wird, sodass der AG den Schaden ersetzt.

Wenn ein anderer AN über das Smartphone gefahren wäre, sähe es schon wieder anders aus. Aber auch dann würde keine volle Haftung des AG vorliegen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Umlauf

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #6 am: 11.07.2024 21:15 »
Der AG möchte quasi Zugriff (im Sinne von Nutzung) auf Privateigentum der AN?
Über welche Regelung soll dass geschehen?

Da sich bei uns die Einführung der Softtelefonie (Telefonieren über den Rechner) immer noch hinzieht, bittet der AG um die Nutzung privater Telefone beim Mobilen Arbeiten. Aber es ist eine reine Bitte.
Wird gerne von den AN genommen, da 80% mobiles Arbeiten möglich. Wer es nicht so möchte, bekommt ein Diensthandy.

Rufbereitschaft läuft grundsätzlich immer über Diensthandys.

clarion

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #7 am: 11.07.2024 21:47 »
Bei uns gibt es einige wenige Diensthandys, die man nehmen kann, wenn man im Homeoffice oder auf Dienstreisen keine privaten Geräte nutzen will oder kann. Aktuell  wüsste ich aber nicht, dass überhaupt noch jemand diese Handys aus dem Schrank holt. Da Diensthandys grundsätzlich zur Verfügung  stehen, gibt es natürlich keinen Ersatz, wenn einer sein privates Gerät im dienstlichen Einsatz schrottet.

Organisator

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #8 am: 12.07.2024 08:11 »
Die Haftung für private Gegenstände beschränkt sich auf solche, für deren Einsatz eine dienstliche Notwendigkeit besteht. Da dies hier nicht ersichtlich ist ("kein Privattelefon laut Dienstelle benutzen dürfen") ergibt sich auch kein Anspruch auf Ersatz.

Der Dienststelle untersagt es nicht zu 100 %, grade da man für Kindergärten ect. Erreichbar sein muss und für höherwertige Tätigkeiten erreichbar sein muss und sollte.

Dazu kommt noch der Bereitschaftsdienst wo 100 % Private Telefonnummern stehen und man irgendwo ja gezwungen ist auf das Privattelefon zurückzugreifen.

Für mich, erschließt sich dort einfach nicht den richtigen Zusammenhang, was richtig oder falsch ist.

Es müsste für den Schadensersatz eine Regelung geben, dass private Handys für dienstliche Zwecke genutzt werden sollen. Nicht, dass es toleriert wird, sondern genutzt werden soll. In Ermangelung einer solchen Regelung gibts auch keinen Ersatz, erst recht, wenn durch Dritte ein Schaden zugefügt wurde (s. Umlauf).

ike

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Antw:Wer haftet bei einem Schaden (Privattelefon)!
« Antwort #9 am: 31.07.2024 05:19 »
Niemand ist verpflichtet, privat ein Handy oder ein Festnetztelefon zu haben.