Autor Thema: Statusgleiche Übernahme  (Read 2006 times)

Happy24

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Statusgleiche Übernahme
« am: 09.07.2024 13:53 »
Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, in welche Erfahrungsstufe ich bei einem Wechsel vom Land zum Bund landen könnte? Ich bin derzeit in meinem Bundesland bei Stufe 5 und im 12. Dienstjahr. Werde ich dann auch beim Bund in Stufe 5 eingestuft?
Ich habe vor dem Beamtenstudium ein weiteres Studium (Bachelor) abgeschlossen, ggf. kann das auch als Erfahrungszeit anerkannt werden. Danke für eure Meinung. VG

Matze1986

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #1 am: 09.07.2024 14:10 »
Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...

Studienzeiten werden nicht anerkannt.

Stempelritter

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #2 am: 09.07.2024 14:18 »
Studienzeiten werden nicht anerkannt.
Bei DEN spärlichen Infos kann das NICHT ausgeschlossen werden.

Happy24

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #3 am: 09.07.2024 15:16 »
Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...

Studienzeiten werden nicht anerkannt.

Das beruhigt mich doch sehr. Danke.
Ich hatte ein Gespräch mit der neuen Behörde, in welchem man sich aber nur vage äußern wollte (da die Personalakte noch angefordert werden muss). Aber so in etwa habe ich auch erwartet, dass man meine bisherige Dienstzeit anerkennt.

Bei den 12 Jahren Dienstzeit habe ich meine 3 Jahre Anwärterzeit nicht eingerechnet. Kommt die mir bei der Neuberechnung zu Gute?

Happy24

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #4 am: 09.07.2024 15:18 »
Studienzeiten werden nicht anerkannt.
Bei DEN spärlichen Infos kann das NICHT ausgeschlossen werden.

Wäre ja nicht schlecht für mich  ;) Aber zumindest klingt es doch erst mal gut, dass ich meine bisherige Stufe (5) behalten müsste.

Dunkelbunter

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #5 am: 09.07.2024 15:21 »
Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...

Studienzeiten werden nicht anerkannt.

Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.

Organisator

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #6 am: 09.07.2024 15:26 »
Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...

Studienzeiten werden nicht anerkannt.

Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.

Besoldungsdienstalter gibts wohl nicht mehr...

Happy24

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #7 am: 09.07.2024 15:28 »
Es findet grundsätzlich eine Neuberechnung Ihrer Erfahrungszeit statt. Ihre Dienstjahre bislang müssten vollumfänglich anerkannt werden. Sie würden mit 11+ Dienstjahren in der Stufe 5 landen, nach 15 Jahren Stufe 6...

Studienzeiten werden nicht anerkannt.

Zählt die Probezeit auch mit ?
Ich weiss nur, dass es damals erst ab einem Alter von 21 Jahren los ging.
16jähriger im mD 2 Jahre Ausbildung und dann 3 Jahre Probezeit.

Ich meine gelesen zu haben, dass die Probezeit mitzählt.

Fraglich ist, wie die Anwärterzeit aus Sicht der übernehmenden Behörde gewertet wird und ggf. das Studium außerhalb.

Casa

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #8 am: 09.07.2024 15:45 »
Zitat
Beamten und Soldaten werden bei der ersten Stufenfestsetzung als Erfahrungszeiten im Sinne des § 27 Absatz 2 anerkannt:

1.
    Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit außerhalb eines Soldatenverhältnisses, die für Beamte nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung oder für Soldaten nicht Voraussetzung für die Einstellung mit einem Dienstgrad einer Besoldungsgruppe bis A 13 sind,
2.
    Zeiten als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit,
3.
    Zeiten von mindestens vier Monaten und insgesamt höchstens zwei Jahren, in denen Wehrdienst, soweit er nicht unter Nummer 2 fällt, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst, Entwicklungsdienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr geleistet wurde,
4.
    Verfolgungszeiten nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz, soweit eine Erwerbstätigkeit, die einem Dienst bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn (§ 29) entspricht, nicht ausgeübt werden konnte.

§ 27 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, § 28 Abs. 1 BBesG.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

officebuyman

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Antw:Statusgleiche Übernahme
« Antwort #9 am: 17.07.2024 13:12 »
ich war beim Land angestellt und wurde dann beim Wechsel zum Bund verbeamtet. mir wurden 18 Monate abgezogen, weil diese sozusagen zur Voraussetzung gehörten um verbeamtet zu werden. Wenn du schon Beamter bist sollte alles gleich bleiben in dem Fall.