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Verbeamtung Bund // Pension
Umlauf:
Ich kann da Organisator nur zustimmen.
Dieser Paragraf wird zwar gezogen, aber sehr zurückhaltend, kommt auch sehr auf die Behörde und deren Gepflogenheiten an.
Bei uns wird es eigentlich nur für Referatsleiter und aufwärts genutzt.
Als PR hätte ich es gerne auch für alle anderen. Zumal wir als technische Behörde keine Beamten als Anwärter heranziehen. Das meiste Personal wird für uns an den Hochschulen gebacken bzw. macht die gleiche Tätigkeit vorher jahrelang als TB.
Da im hD, abseits der erwähnten RL, das Verfahren praktisch nicht angewendet werden kann (nur A13/A14), möchte es die Behörde nicht auf die anderen Laufbahnen anwenden. Obwohl es dort unter Berücksichtigung der Befähigung nahezu problemlos möglich wäre im 1. Beförderungsamt zu verbeamten.
Es konnte für den mD und gD nur die Zusage zur schnellstmöglichen Beförderung ins 1. Beförderungsamt nach Maßgabe der Befähigung erzielt werden. In der Vergangenheit konnte das auch mal Schleifen und bis zu 3 Jahre dauern, wenn es lang wurde.
officebuyman:
--- Zitat von: Organisator am 17.07.2024 13:38 ---
--- Zitat von: officebuyman am 17.07.2024 13:15 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.07.2024 08:16 ---
Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich weniger Geld sein als E12.
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Das stimmt so nicht. Habe ich selbst schon ganz anders mitbekommen und alle Aussagen die man durch ein grundsätzlich relativieren muss, sind nichtssagend.
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Da so ziemlich alle relevanten rechtlichen Regelungen eine Ausnahme zulassen, ist das "grundsätzlich" nicht nur berechtigt, sondern auch notwendig.
Insoweit ist meine Aussage weiterhin zutreffend, weil rechtlich normiert.
Grundsätzlich (In der Regel, Ausnahmen zulassend) wird im Eingangsamt verbeamtet.
Wenn du andere Beobachtungen gemacht hast, freue ich mich gerne über Infos zu den dazugehörigen Regelungen, die meinem Grundsatz widersprechen.
--- End quote ---
Sollst du bekommen, ältester Grundsatz den ich im ö.D. kenne: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Bei meiner vorherigen Behörde wurden mehrfach Angestellte in der E12-13 verbeamtet und landeten in der A11. Wer lässt sich freiwillig von einer E12-13 in die A9 überführen? Egal welche Planstelle hinterlegt ist man hat sofortige finanzielle Einbußen und weiß nicht wie lange man braucht um 3-4 Beförderungen zu bekommen.
Natürlich ist das Teils Willkür. Aber wenn ich sehe wer alles verbeamtet wurde, ohne die Voraussetzungen für den g.D. zu haben....Übertragung hoheitlicher etc...
Die können die "Vorschriften" und "Gesetze" genauso nutzen oder missachten, sieht man ja bei der Regierung aktuell wie das vorgelebt wird.
Organisator:
--- Zitat von: officebuyman am 18.07.2024 07:28 ---Sollst du bekommen, ältester Grundsatz den ich im ö.D. kenne: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg". Bei meiner vorherigen Behörde wurden mehrfach Angestellte in der E12-13 verbeamtet und landeten in der A11. Wer lässt sich freiwillig von einer E12-13 in die A9 überführen? Egal welche Planstelle hinterlegt ist man hat sofortige finanzielle Einbußen und weiß nicht wie lange man braucht um 3-4 Beförderungen zu bekommen.
Natürlich ist das Teils Willkür. Aber wenn ich sehe wer alles verbeamtet wurde, ohne die Voraussetzungen für den g.D. zu haben....Übertragung hoheitlicher etc...
Die können die "Vorschriften" und "Gesetze" genauso nutzen oder missachten, sieht man ja bei der Regierung aktuell wie das vorgelebt wird.
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Soweit, so normal. Der Gesetzgeber geht von dem Grundsatz aus, dass eine Verbeamtung schnell vonstatten geht. Wenn das nicht der Fall ist (z.B. keine freien Planstellen vorhanden sind oder jemand vorher in einem Bereich des öD gerarbeit hat, wo es keine Verbeamtungen gibt) kann die Laufbahn fiktiv nachgezeichnet werden um eine Verbeamtung im Beförderungsamt zu ermöglichen.
Dass jemand ohne Erfüllung der die Laufbahnvoraussetzungen sehenden Auges verbeamtet wird, halte ich aber für ausgeschlossen. Eine unwirksame / nichtige Ernennung kommt eher selten vor.
officebuyman:
Korrekt!
Zu deinem letzten Punkt, es gibt/gab hier und da doch immer Schlupflöcher. Heute steht bei jeder Stellenausschreibung für den g.D. unter Voraussetzung abgeschlossenes Studium in XY. Ich kenne alleine zwei Hände voll Leute die BAL im g.D. sind und nicht mal ein Abi/Fachabi haben...Wie das letztlich gedreht wurde weiß ich natürlich nicht. Aber es ist so..
Organisator:
--- Zitat von: officebuyman am 18.07.2024 11:07 ---Korrekt!
Zu deinem letzten Punkt, es gibt/gab hier und da doch immer Schlupflöcher. Heute steht bei jeder Stellenausschreibung für den g.D. unter Voraussetzung abgeschlossenes Studium in XY. Ich kenne alleine zwei Hände voll Leute die BAL im g.D. sind und nicht mal ein Abi/Fachabi haben...Wie das letztlich gedreht wurde weiß ich natürlich nicht. Aber es ist so..
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Letzteres kann z.B. durch einen Verwendungsaufstieg aus dem mittleren Dienst ganz legitim erfolgen. Ohne Details zu kennen wäre es schwierig zu beurteilen, ob eine Verbreamtung im gD unrechtmäßig wäre.
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