Autor Thema: Verbeamtung Bund // Pension  (Read 6163 times)

Neuromancer

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Verbeamtung Bund // Pension
« am: 11.07.2024 21:44 »
Hallo zusammen,

Sachverhalt: TB wird nach 6 1/2 Jahren in der freien Wirtschaft im öD E12/4 in einer Bundesoberbehörde eingestellt.

Fragen:

1. Nach wie viel Monaten ist eine Verbeamtung möglich, wenn Planstellen vorhanden?
Vorstellungsgespräch Aussage 6 Monate, Erstgespräch nach Einstellung einer anderen Kollegin Aussage 1 Jahr 6 Monate.

2. Richtig, dass mir, wenn ich tatsächlich nach 1 Jahr 6 Monaten verbeamtet werde, dann nur 6 1/2 Jahre an Stufenzeit anerkannt werden ? (Aufgrund 18 Monate Abzug Laufbahnbefähigung)

3. Sollte ich nach 20 Jahren in A13/8 sein und eine andere Stelle als Beamter in öD suchen die nach A13 bewertet ist, besteht die Möglichkeit A13 wieder zu bekommen, sofern die Tätigkeiten sich ähneln? Erfahrungsstufe scheint ja zu bleiben.

4. Wenn ich in Pension gehe, ist es richtig dass die Studienzeit bis 855 Tage bei der Berechnung des Ruhegehaltes mit angerechnet wird? Ich erhalte bereits aufgrund der normalen Rente einen Betrag XXX,XX€ aufgrund der Arbeit in der freien Wirtschaft. Das kann sich da nicht mit beißen?

5. Wenn ich in Pension gehe, werden auch die 1 Jahr 6 Monate als TB auf die Pension zur Bestimmung des Ruhegehaltes mit angerechnet?

Danke vielmals!
Neuromancer

Organisator

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #1 am: 12.07.2024 08:16 »
1.
Dies ergibt sich aus der Bundeslaufbahnverordnung. Weitere Voraussetzung - neben der hauptberuflichen Tätigkeit - ist das Vorhandensein eines Hochschulstudiums.

2.
Ja

3. Wenn die Laufbahnbefähigung für den gD festgestellt wurde, kannst Du in jeder Bundesbehörde innerhalb der Laufbahn eingestellt werden. Also ja, bei A13 und auch allen anderen Ämtern.

5. nein

Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.

Alexander79

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #2 am: 12.07.2024 08:32 »
Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.
Wobei das grundsätzlich nicht als immer verstanden werden darf.
Es gibt sehrwohl Möglichkeiten unter bestimmten Vorraussetzungen in einem Beförderungsamt eingestellt zu werden.

Rentenonkel

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #3 am: 12.07.2024 08:33 »
Zu Frage 3: Der Wechsel von einem Dienstherrn zum anderen geht entweder nur im Rahmen einer Versetzung oder im Rahmen einer Raubernennung. Bei der Raubernennung übernimmt der neue Dienstherr auch die Pensionsansprüche aus der früheren Verbeamtung, ohne dass er hierfür vom bisherigen Dienstherrn einen Ausgleich erhält.

Bei einer Versetzung müssen beide Dienstherrn zustimmen. Dabei erhält der neue Dienstherr für die Pensionsansprüche aus dem bisherigen Dienstverhältnis einen Ausgleich. Da ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit angelegt ist, kann es mit zunehmender Berufserfahrung immer schwieriger werden, eine andere Stelle bei einem anderen Dienstherrn zu finden. Innerhalb derselben Behörde sieht das noch etwas anders aus. Perspektivisch sind im höheren Dienst auch Stellen mit A 14 oder A 15 denkbar, sofern Du mit A13 im höheren Dienst anfängst. Bei uns können sich die Mitarbeiter im höheren Dienst gegen Beförderungen nur mit Freitod oder Nichtannahme einer Urkunde wehren.

Zu Frage 4:

Die Studienzeiten, die bereits bei der Pension berücksichtigt werden, werden bei der Rentenversicherung nicht mehr bewertet. Daher benötigt man, wenn man eine Rente beantragt, das Festsetzungsblatt über ruhegehaltfähige Dienstzeiten. Daraus kann man dann auch entnehmen, welche Zeiten außerhalb des eigentlichen Beamtenverhältnisses als ruhegehaltfähig anerkannt wurden (z.B. Schule, Studium, Zeiten in der freien Wirtschaft, etc.)

Sollte die Summe aus Pension und Rente die Höchstversorgungsgrenze überschreiten, wird die Pension ganz oder teilweise gekürzt.

Zu der Rente gibt es einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung, der nicht angerechnet wird.

Die gesetzliche Rente wird (Stand heute) erst mit 67 Jahren gezahlt. Eine vorzeitige Inanspruchnahme ist auch dann nicht möglich, wenn die Pension früher startet.

Zu Frage 5: Ja, § 10 BeamtVG

Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter vor der Berufung in das Beamtenverhältnis im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zu seiner Ernennung geführt hat:

1. Zeiten einer hauptberuflichen in der Regel einem Beamten obliegenden oder später einem Beamten übertragenen entgeltlichen Beschäftigung oder

2. Zeiten einer für die Laufbahn des Beamten förderlichen Tätigkeit.

Rentenonkel

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #4 am: 12.07.2024 08:34 »
Allgemeiner Hinweis: Die Einstellung erfolgt grundsätzlich im Eingangsamt, also A9. Dürfte deutlich  weniger Geld sein als E12.
Wobei das grundsätzlich nicht als immer verstanden werden darf.
Es gibt sehrwohl Möglichkeiten unter bestimmten Vorraussetzungen in einem Beförderungsamt eingestellt zu werden.

A9 ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst, im höheren Dienst ist das Eingangsamt A13

PolareuD

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #5 am: 12.07.2024 08:36 »
Sofern die Zeiten in der freien Wirtschaft vergleichbar sind mit einer Tätigkeit im öD, können auch diese Zeiten für die Laufbahnbefähigung herangezogen werden. Insofern könnte auch eine sofortige Ernennung zum BaP in Frage kommen. Meistens erfolgt die Ernennung im Eingangsamt A9/A10 (ntD) bzw. A10/A11 (tD). Es sind aber auch Einstellungen im Förderamt möglich, aber selten.

Versorgungsbezüge und Rentenansprüche können nur bis zur Maximalversorgung koexistieren, ansonsten erfolgt die Kürzung der Versorgungsbezüge, so dass bestenfalls die Maximalversorgung herausspringt.

Alexander79

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #6 am: 12.07.2024 09:40 »
A9 ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst, im höheren Dienst ist das Eingangsamt A13
Ja und?
Trotzdem gibts Ernennungen im "Eingangsamt" A10.

Organisator

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #7 am: 12.07.2024 09:56 »
A9 ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst, im höheren Dienst ist das Eingangsamt A13
Ja und?
Trotzdem gibts Ernennungen im "Eingangsamt" A10.

na deswegen schrieb ich auch etwas von "grundsätzlich", wonach Ausnahmen im Einzelfall im rechtlichen Kontext bekannt sein dürften.

Ab davon war der Hinweis auch eher auf das Laufbahnprinzip gemünzt um nicht den Gedanken aufkommen zu lassen, dass eine Einstellung in A12 zu erwarten wäre.

Rentenonkel

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #8 am: 12.07.2024 09:58 »

Ja und?
Trotzdem gibts Ernennungen im "Eingangsamt" A10.

Ja, das stimmt. Darauf wollte ich auch nicht hinaus. Hier weiß ja niemand, ob es eine Ernennung im gehobenen oder im höheren Dienst geben soll, ob es technischer oder nicht technischer Dienst ist, ob es vielleicht um eine Lehrerstelle geht, usw. Daher kann von hier aus diese Frage, die im Übrigen vom Fragesteller auch gar nicht gestellt wurde, beantwortet werden, in welchem Eingangsamt die Ernennung erfolgen würde.

Bierbrot

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #9 am: 12.07.2024 11:34 »
Mich wundert auch, dass hier niemand die fiktive Laufbahnnachzeichnung erwähnt. Bei uns wird diese regelmäßig durchgeführt, und eine Einstellung in ein Beförderungsamt ist durchaus möglich, wenn es anrechenbare Zeiten gibt.

EiTee

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #10 am: 12.07.2024 13:34 »
Mich wundert auch, dass hier niemand die fiktive Laufbahnnachzeichnung erwähnt. Bei uns wird diese regelmäßig durchgeführt, und eine Einstellung in ein Beförderungsamt ist durchaus möglich, wenn es anrechenbare Zeiten gibt.

Bei uns wird das gemacht, wenn jemand auch so clever ist und danach fragt, nicht im Eingangsamt verbeamtet zu werden.

Wenn hier 6 1/2 Jahre anerkannt wurden und wir die Annahme tätigen, dass weitere Zeit in der Behörde vergangen ist, welche im Idealfall >= 1 1/2 Jahren entspricht. Bleiben als Grundlage die 6 1/2 Jahre für die fiktive Nachzeichnung. Da die 18 Monate Laufbahnbefähigung abgezogen werden.

Ab ca. 7 Jahren wird bei uns um zweiten Beförderungsamt verbeamtet.

Wäre in diesem Fall:

Nicht tech. Dienst -> Eingangsamt A9 -> Verbeamtung evtl. auf A11
Tech Dienst -> Eingangsamt A10 -> Verbeamtung auf A11

Wieso A11? Weil die Dienstposten A9 - 11 gebündelt sind.

Steckt hinter der E12 ein A12 DP und man wird aus diesem auch verbeamtet, so wird bei uns idR kein sogenannter "Falschsitzer" herbeigeführt sondern die Person, wenn genug anrechenbare Zeit vorliegt auf A12 verbeamtet.

Für diesen Sprung werden bei uns jedoch ca. 12 Jahre, im tech. Dienst, veranschlagt und 15 Jahre im nicht technischen Dienst.

Der hD wird bei TE nicht in Frage kommen, bzw. sollte dem so sein, würde die Erfahrungszeit immens runtergekürzt, da diese nicht der gleichen Wertigkeit entspricht.

Es liegen keine konkreteren Informationen vor, daher lässt sich hier nur aus unserer Sicht eine Äußerung treffen.




Neuromancer

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #11 am: 12.07.2024 13:48 »
gehobener technischer Dienst, Stelle ist mit A13 bewertet.

Zu 1: Dann sollte eigentlich eine Verbeamtung nach 6 Monaten nichts im Wege stehen, Fachhochschulstudium und einiges an Jahren Berufserfahrung im gleichen Tätigkeitsbereich (wurde mir ja mit Stufe 4 bei E12 angerechnet - somit indirekt bestätigt) sind vorhanden.

Zu 2: Schade!

Zu 3: Verstanden, also nicht ganz so einfach, aber möglich.

Zu 4: Also primär wird mir die Zeit des Studiums (bzw 855 Tage) an die Pension angerechnet und aufgrund des Festsetzungeblatt in der Rente nicht Berücksichtigt (hab aktuell bei der RV alle Nachweise geliefert, sodass meine Rentenpunkte bzgl. Studium angerechnet werden). Höchstversorgungsgrenze ist mir bewusst, sprich 71,75%.

Zu 5: Verstanden, Zeit als TB wird mir bei der Festsetzung der Pension mit angerechnet, super!

______

A9/3 würde sich definitiv nicht für mich lohnen, A10/3 werde ich vlt auch nicht annehmen und mind. auf A11/3 plädieren.
Ich meine ich habe ja bereits die 6 1/2 Jahre aus der privaten Wirtschaft, zus noch die folgende Zeit als TB. Auch wurde mir ja die Zeit in der Stufenfestsetzung anerkannt.

Neuromancer

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #12 am: 12.07.2024 13:56 »
Mich wundert auch, dass hier niemand die fiktive Laufbahnnachzeichnung erwähnt. Bei uns wird diese regelmäßig durchgeführt, und eine Einstellung in ein Beförderungsamt ist durchaus möglich, wenn es anrechenbare Zeiten gibt.

Bei uns wird das gemacht, wenn jemand auch so clever ist und danach fragt, nicht im Eingangsamt verbeamtet zu werden.

Wenn hier 6 1/2 Jahre anerkannt wurden und wir die Annahme tätigen, dass weitere Zeit in der Behörde vergangen ist, welche im Idealfall >= 1 1/2 Jahren entspricht. Bleiben als Grundlage die 6 1/2 Jahre für die fiktive Nachzeichnung. Da die 18 Monate Laufbahnbefähigung abgezogen werden.

Ab ca. 7 Jahren wird bei uns um zweiten Beförderungsamt verbeamtet.

Wäre in diesem Fall:

Nicht tech. Dienst -> Eingangsamt A9 -> Verbeamtung evtl. auf A11
Tech Dienst -> Eingangsamt A10 -> Verbeamtung auf A11

Wieso A11? Weil die Dienstposten A9 - 11 gebündelt sind.

Steckt hinter der E12 ein A12 DP und man wird aus diesem auch verbeamtet, so wird bei uns idR kein sogenannter "Falschsitzer" herbeigeführt sondern die Person, wenn genug anrechenbare Zeit vorliegt auf A12 verbeamtet.

Für diesen Sprung werden bei uns jedoch ca. 12 Jahre, im tech. Dienst, veranschlagt und 15 Jahre im nicht technischen Dienst.

Der hD wird bei TE nicht in Frage kommen, bzw. sollte dem so sein, würde die Erfahrungszeit immens runtergekürzt, da diese nicht der gleichen Wertigkeit entspricht.

Es liegen keine konkreteren Informationen vor, daher lässt sich hier nur aus unserer Sicht eine Äußerung treffen.


Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.

Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #13 am: 12.07.2024 14:21 »
A9/3 würde sich definitiv nicht für mich lohnen, A10/3 werde ich vlt auch nicht annehmen und mind. auf A11/3 plädieren.
Ich meine ich habe ja bereits die 6 1/2 Jahre aus der privaten Wirtschaft, zus noch die folgende Zeit als TB. Auch wurde mir ja die Zeit in der Stufenfestsetzung anerkannt.

Technischer Dienst = A10 als Eingangsamt. A11 wäre rechtlich möglich, kommt aber auf die Behörde an, ob sie das macht. Wäre also im Vorfeld zu erfragen / zu verhandeln.

Finanziell lukrativer wäre aber wohl eine IT-Zulage von 1.000,-- €, die beim Bund gezahlt werden kann.

Zumal es auch auf die Behörde ankommt, wann du dann tatsächlich in der A 13 landen würdest. Das kann 10 Jahre dauern, oder 20 oder auch gar nicht.

EiTee

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Antw:Verbeamtung Bund // Pension
« Antwort #14 am: 13.07.2024 21:43 »
Oh, dein Beitrag kam als ich meinen verfasst und verschickt habe.

Was heißt bei uns ? Macht dann wohl auch jede Behörde anders, oder ?
Meinst du nun mit zweiten Beförderungsamt A12 bei einer A13er Stelle(tech. Verwaltung)?

Ja tatsächlich handeln Behörden unterschiedlich. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht und daher könnte auch jeder im Eingangsamt, bis zur Pension, feststecken.

Im gehobenen tech. Dienst wäre das zweite Beförderungsamt A12, das ist korrekt.
Wenn du einen A13 Dienstposten inne hast, welcher der technischen Laufbahn zugeordnet ist, erspart dir das grundsätzlich, dass du dich neu auf einen höherwertigen Dienstposten bewerben musst, dies bedeutet jedoch nicht, dass dadurch schneller oder überhaupt befördert wird.

Bei den angegebenen Daten halte ich A11, für realistisch. Hier kann man dir nur ans Herz legen, dies vor der Verbeamtung, abzuklären, in welcher Besoldungsgruppe du ernannt wirst.
Wenn dir bei Ernennung eine Urkunde als technischer xxxOberinspektor ausgehändigt wird, bliebe in so einem Moment nur die Möglichkeit, die Ernennung abzulehnen und die Urkunde nicht anzunehmen.

Selbst wenn dir jemand zusagt, egal in welcher Form, dass es nicht im Eingangsamt sein wird sondern in einem Beförderungsamt, folgt hieraus keine bindende Wirkung. Daher Augen auf bei der tatsächlichen Ernennung.