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kinderbezogener Teil im Familienzuschlag bei Wechselmodell

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Kraimi:
Hallo,

meine Ex-Freundin (waren nicht verheiratet) und ich betreuen unseren gemeinsamen Sohn im Wechselmodell. Sie ist Lehrerin und erhält einen kinderbezogenen Teil durch den Familienzuschlag. Gemeldet ist unser Sohn bei ihr. Nun sind wir am überlegen, ob wir ihn bei mir mit Hauptwohnsitz anmelden sollen, damit er in unsere Wunschgrundschule eingeschult werden kann. Für mich würde das natürlich auch bedeuten, dass ich dann von Steuerklasse 1 in die Steuerklasse 2 wechseln kann.
Wie verhält sich eine Ummeldung des Hauptwohnsitzes unseres Sohnes auf den kinderbezogener Teil im Familienzuschlag? Erhält sie diesen Zuschlag weiterhin, auch wenn unser Sohn dann bei mir gemeldet ist?

Vielen Dank für eure Antworten

Grüße

flip:
Grundsätzlich könnte die Ex-Freundin den Familienzuschlag und die Steuerklasse 2 behalten.
Sowohl der Familienzuschlag als auch die Steuerklasse 2 sind ans Kindergeld gekoppelt.
Beim Wechselmodell muss das Kind zumindest mit Zweitwohnsitz gemeldet sein.
Steuerklasse 2 gibts außerdem nur, falls sonst keine volljährige Person in diesem Haushalt wohnt.

Kraimi:

--- Zitat von: flip am 12.07.2024 13:02 ---Grundsätzlich könnte die Ex-Freundin den Familienzuschlag und die Steuerklasse 2 behalten.
Sowohl der Familienzuschlag als auch die Steuerklasse 2 sind ans Kindergeld gekoppelt.
Beim Wechselmodell muss das Kind zumindest mit Zweitwohnsitz gemeldet sein.
Steuerklasse 2 gibts außerdem nur, falls sonst keine volljährige Person in diesem Haushalt wohnt.

--- End quote ---

Danke für deine Antwort flip.
Kindergeld erhält ja der Elternteil, bei dem das Kind gemeldet ist. Wenn ich dich richtig verstehe, würde meine Ex-Freundin den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags verlieren, wenn unser Sohn bei mir gemeldet ist?
Was genau meinst du mit dem Zweitwohnsitz?
Grüße

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