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Transparenz bei Stufenzuordnung und Vorweggewährung

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Iunius:
Folgender Sachbestand:

Vor fast 3 Jahren wurde eine neue Abteilung gegründet.
Alle Mitarbeiter dort erhielten schon im Bewerbungsverfahren eine Stufenzuordnung auf Basis eines Einigungspapiers das im Vorfeld zwischen Personalrat und Leitung besprochen worden war. Das war vor allem deshlab wichtig weil auch interne Bewerbungen möglich und erwünscht gewesen waren.
Die Vereinbarung galt ausdrücklich nur über einen Zeitraum von 3 Monaten in dem die neue Abteilung geschaffen wurde.

Innerhalb dieser drei Jahre stellte sich heraus, dass bei einigen Mitarbeitern die Leistung erheblich über dem Durchschnitt lag. Diese, wenigen, habe ich nun zur Jahresmitte um eine (Verkürzung Stufenlaufzeit), bzw. zwei Stufen (Vorweggewährung) im Gehalt "besser gestellt" als ihre Kollegen.

Nun gibt es wütenden Widerspruch seitens des Personalrats und der Kollegen die ihre normalen Stufenlaufzeiten durchlaufen sollen. Sie fordernd absolute Transparenz und eine Offenlegung aller Gehälter in der Abteilung.

Wie halten das eure Dienststellen so?
Wir sind eine Landesklinik und daher zu 100% TV-L.

FearOfTheDuck:
Kein Wunder, wenn solche Instrumente nicht angewendet werden, wenn sofort die Neider aus den Löchern gekrochen kommen.

Habt ihr die entsprechende Vorgänge ausreichend dokumentiert?

Auf welches Recht berufen sich die Neider denn?

Iunius:
Die Leistungen sind dokumentiert und in den Personalakten verstaut.

Auf keines, erstmal sitzen sie nur mit Schaum vor dem Mund in der Verwaltung herum...

cyrix42:
Naja, man darf ja durchaus erfragen, wie viel Personen auf vergleichbaren Positionen im Durchschnitt erhalten. Und da kann man dann auf die Entgelttabelle im TV-L verweisen, denn die sagt, was man in einer EG in einer Stufe an Entgelt erhält...

aronzo:
Ein Recht könnte sich wohl nur aus der Vereinbarung mit dem Personalrat - die generell abstrakte Regelung der Stufenzuordnung vor drei Jahren umfasste vielleicht auch Leistungsgesichtspunkte, oder gegebenenfalls aus dem Landes-Personalvertretungsrecht ergeben.

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