Autor Thema: Eingruppierung  (Read 2534 times)

bellabimba

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Eingruppierung
« am: 12.07.2024 19:00 »
Hallo zusammen,

ich hätte eine Verständnisfrage zum Tarifrecht bezüglich der Vorgehensweise bei einer Eingruppierung.
Ich habe innerhalb der Kommune die Stelle intern gewechselt.

Von der Finanzverwaltung in die Personalverwaltung.
Der Stellenwechsel bedeutet ein Änderung der Eingruppierung von 5 auf 9a.

Leider habe ich seitens der Personalleitung das Gefühl, dass meine Eingruppierung hinausgezögert wird.
Ich bin seit 4 Monaten auf dieser Stelle und habe mehrmals auf Änderung der Eingruppierung hingewiesen, aber es passiert nix.

Gestern wurde mir dann weitergegeben, ich soll einen Antrag auf Höhergruppierung stellen. Erst mit diesem Antrag könne ich höher eingruppiert werden.

Ist dieser Vorgang so korrekt??

Meines Wissens nach, besagt die Tarifautomatik, dass ich automatisch durch ausüben einer anderen Tätigkeit korrekt eingruppiert werden müsste. Meine momentane, seit 4 Monaten laufende Tätigkeit ist eine 9 a Stelle.

Den "Antrag" empfinde ich als falsche Anwendung des Tarifvertrags. Mir würde es lediglich obligen meine entgeldlichen Ansprüche der seit 4 Monaten ausgeübten Tätigkeit geltend zu machen.

Ich wäre dankbar für Hilfe.

VFA West

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #1 am: 12.07.2024 19:42 »
Erhältst du weiterhin nur das Entgelt der E05?
War die Stelle mit E9a ausgeschrieben?
Hast du eine VFA-Ausbildung?

bellabimba

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #2 am: 12.07.2024 19:48 »
Genau ich erhalte weiter Entgelt nach E05, obwohl mir im Gespräch mit der Personalleitung die 9a zugesagt wurde.

Ich habe keine VFA Ausbildung. Die Stelle die ich ausübe, wurde aber von einem externen Stellenbewerter mit 9a bewertet. 

Eine offizielle Auschreibung mit 9a gab es nicht. Es wurde kurzfristig jemand benötigt und mir wurde die Stelle intern angeboten (kleinere Kommune, interner Stellenwechsel).

FearOfTheDuck

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #3 am: 12.07.2024 21:18 »
Autsch. Dein Wissen trügt dich nicht.

Tariflich ist ein Antrag weder vorgesehen noch erforderlich, dank Tarifautomatik bist du mit Übertragung der Tätigkeit entsprechend eingruppiert.

Du solltest schnell deine Ansprüche geltend machen und das korrekte Gehalt einfordern, wer weiß, wieviel Zeit noch benötigt wird.


Buschi

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #4 am: 12.07.2024 23:02 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nicht notwendig. Stattdessen solltest du das dir zustehende tarifliche Entgelt in Textform geltend machen (§ 37 TVöD).

Tagelöhner

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #5 am: 13.07.2024 07:55 »
Klingt mal wieder nach typischem Beamtenkalkriesel im dortigen Personalreferat...Null Ahnung von Tarifrecht aber einfach mal einen "Antrag" verlangen, weil das bei Behörden sowas wie ein Standard ist und sie das in ihrem Verwaltungsstudium public management o.ä. so gelernt haben.  ;D

VFA West

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #6 am: 13.07.2024 09:20 »
Wenn die sog. "Prüfungspflicht" gilt, dann kannst du ggf. nicht in die E9a eingruppiert werden, sondern müsstest den VL I machen. Dennoch hättest du in der Zwischenzeit Anspruch auf eine Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrages, der sich bei Höhergruppierung ergeben würde (sprich das Entgelt der E9a).

Da sie dir ja ohnehin einen "Höhergruppierungsantrag" empfohlen haben, würde ich an deiner Stelle unter Verweis auf § 37 TVöD das Entgelt der E9a ab dem Tag der Übertragung der neuen Tätigkeiten schriftlich oder per Mail geltend machen.

Dann muss dort intern geprüft werden, ob du direkt in die E9a höhergruppiert werden kannst oder zunächst eine Zulage erhälst und den VL I nachmachen musst.

Halte uns gerne auf dem Laufenden. :)

PS: Ich hoffe nur, dass dir die Aufgaben auch tatsächlich schriftlich "übertragen" worden sind.
Als ich nach meiner Ausbildung in einer Kommune übernommen wurde, wurden mir die Aufgaben damals nicht "offiziell" übertragen, sondern ich wurde einfach in eine Abteilung gesetzt und sollte irgendetwas tun. Ich tat dann das, was meine Vorgängerin tat (E07) und bekam dennoch nur das Entgelt der E05. Ohne einen Nachweis darüber, welche genauen Aufgaben mir denn nun tatsächlich "übertragen" wurden, hatte ich auch nichts in der Hand, ein höheres Entgelt geltend zu machen.
« Last Edit: 13.07.2024 09:26 von VFA West »

bellabimba

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Antw:Eingruppierung
« Antwort #7 am: 13.07.2024 09:50 »
Vielen Dank für die Anworten  :)!

Ich werde die Geltendmachung gleich am Montag einreichen.

Sollte ich nach auf die Ausschlussfrist verweisen? Oder passt die Geltendmachung in dieser Form:

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhalte von Ihnen derzeit Entgelt nach Entgeltgruppe 5 Stufe 3 TVöD-VKA. Meine auszuübende Tätigkeit weist Merkmale auf, welche einer höheren Entgeltgruppe angehören.

Aus diesem Grund mache ich hiermit die Höhergruppierung geltend. Kraft der Tarifautomatik nach § 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD-VKA bin ich richtigerweise seit dem 01.04.2024 in der Entgeltgruppe 9a Stufe 3 eingruppiert.

Daher fordere ich Sie mit einer Frist zum 31.08.2024 auf, das Arbeitsverhältnis rückwirkend seit dem 01.04.2024 nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 abzurechnen und die monatlichen Differenzbeträge zwischen der gezahlten Vergütung und der Vergütung nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 auf mein Ihnen bekanntes Konto zu überweisen sowie mir in Zukunft ein Entgelt nach Entgeltgruppe 9a Stufe 3 zu zahlen.



Gerne Verbesserungsvorschläge!
Lieben Dank!