Wiederanstellung im TV-L bei altem Arbeitgeber

Begonnen von Ragna, 19.06.2024 17:25

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E15TVL

Zitat von: VFA West in 20.06.2024 18:09
Zitat von: E15TVL in 20.06.2024 13:16
Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.
Bitte her damit.

VFA West

Zitat von: E15TVL in 21.06.2024 07:49
Zitat von: VFA West in 20.06.2024 18:09
Zitat von: E15TVL in 20.06.2024 13:16
Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
Nein, es wurde mal in einem Kommentar oder einem Urteil festgelegt, dass die einschlägige BE beim selben AG wie die einschlägige BE bei anderen AG zu werten ist. Alles andere wäre auch vollkommen absurd.
Bitte her damit.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.mf.niedersachsen.de/download/74730/TV-L_16_und_17_-_Stand_25.01.2013.pdf&ved=2ahUKEwjYzNWPvfCGAxUj2wIHHYiKAWMQFnoECB4QAQ&usg=AOvVaw32hSfnuxZsGuSosBD0zTMQ

Erster Absatz auf Seite 6.

MoinMoin

Dort wird nur klargestellt, dass die eB beim gleichem AG nicht schlechter, als die beim anderen AG betrachtet werden darf.
Sprich, wenn du eB beim gleichem AG von Stufe 5 hast und wieder eingestellt wirst und nicht mehr als ein halbes Jahr dazwischen liegt, dann wirst du in Stufe 5 eingestellt (darauf hast du dann einen Anspruch).
Wenn zu viel Zeit zwischen den Verträgen ist, dann Stufe 3, so wie wenn es du vorher bei einem anderem AG eingestellt warst.
Förderliche Zeiten sind davon unberührt.

VFA West

Zitat von: E15TVL in 20.06.2024 13:16
Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
Es ist egal, ob die Zeiten nach Satz 3 beim selben oder bei einem anderen AG zurückgelegt wurden. Darum ging es mir.

MoinMoin

Zitat von: VFA West in 23.06.2024 12:27
Zitat von: E15TVL in 20.06.2024 13:16
Der Satz 3 bezieht sich auf Arbeitsverhältnisse zu anderen Arbeitgebern - das ist hier nicht gegeben.
Es ist egal, ob die Zeiten nach Satz 3 beim selben oder bei einem anderen AG zurückgelegt wurden. Darum ging es mir.
Und mit ging es darum, den Unterschied zwischen Satz 2 und 3 zu verdeutlichen.


Ragna

Danke an alle!

Long story short: Ich habe Stufe 1 klar abgelehnt und um Anrechnung aller förderlichen Zeiten/Berufserfahrung gebeten. Somit quasi um Stufe 5. Wird im Endeffekt nicht klappen, aber bei knappen 21.000 Euro weniger Jahresbrutto (von meiner jetzigen Stelle auf Stufe 1 beim neuen AG) hat der Spaß ein Loch.

Zusätzlich hat mir mein aktueller Arbeitgeber eine sehr detaillierte Tätigkeitsbeschreibung ausgestellt mit einem zusätzlichen Anschreiben, aus denen deutlich hervorgeht, dass meine EG 10 nur aus der kommunalen Struktur resultierte und ich durchgehend wissenschaftlich tätig war.

Wenn sie sich nicht bewegen, bleibe ich beim alten AG. Natürlich winkt beim neuen die Verbeamtung, aber ich bin vorsichtig, mich darauf zu verlassen. Und wer weiß schon, wie lange ich bis dahin im TV-L ausharren muss.

Ich gebe ein Update, sobald die Personalstelle antwortet.

FearOfTheDuck

War denn die wissenschaftliche Tätigkeit nahezu dieselbe? Das dürfte ausschlaggebend sein. Letztendlich ist der neue AG dann schön blöd, wenn er sich nicht bewegt, so oder so.

Ragna

Hallo!
Zunächst nochmal Danke für Tipps und Diskussion!

Und hier noch die versprochene Lieferung des Ergebnisses: Ich bin stur geblieben, musste einiges an Tätigkeitsberichten nachliefern und werde zum 1.9. in E13 Stufe 4 (!) eingestellt. Gestern wurde der Vertrag unterzeichnet.

VFA West


Albeles


LogiJöw