Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung und Stufenlaufzeit
MoinMoin:
Die Stelle gibt es her, wenn man höherwertige Tätigkeiten hat, die unerledigt, mit einen höheren Anteil oder durch umstrukturieren auf diese Stelle gelegt werden kann.
Das soll es wahrscheinlich heißen.
Alternative
es werden hT ausgeübt, die nicht übertragen werden.
LogiJöw:
--- Zitat von: cyrix42 am 13.07.2024 18:45 ---Eine Höhergruppierung im TV-L aus der 10/2 führt in die 11/2, aus der 10/3 in die 11/3. In beiden Fällen beginnt die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe mit dem Tag der Höhergruppierung.
Bei dem beschriebenen Szenario würde also, wenn ab dem 01.08. die höherwertigen Tätigkeiten übertragen werden, die Höhergruppierung in die 11/2 erfolgen und die Stufenlaufzeit an diesem Tag beginnen.
Man kann jetzt mal eine kleine Tabelle machen, wie sich das Entgelt entwickelt im Szenario mit dieser Höhergruppierung und ohne. Irgendwann wird der Breakeven kommen; er kann aber auch einige Zeit in der Zukunft liegen... Generell braucht eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung (wie sie hier nach Sachverhaltsbeschreibung erfolgen soll) die Zustimmung beider den Arbeitsvertrag schließenden Parteien, insbesondere also auch vom Arbeitnehmer selbst. Man muss dieser nicht zustimmen.
Wenn man dagegen die höherwertigen Tätigkeiten vom 01.08. bis 31.10. vorerst nur vorläufig, und dann ab dem 01.11. dauerhaft überträgt, würde die Person für die Zeit der vorläufigen Übertragung weiterhin in der 10/2 verbleiben, aber einen Zuschlag bis zum Entgelt der 11/2 erhalten -- und dann am Ende des 31.10. in die 10/3 gelangen, von wo sie am 01.11. in die 11/3 höhergruppiert würde.
--- End quote ---
Danke cyrix!
LandeiNrw:
Erstmal lieben Dank und sorry, für meine verzögerte Rückmeldung.
Also folgendes Problem besteht:
Stelleninhaber in EG 9 Stufe 4, Restlaufzeit der Stufe sind 3 Jahre
Höherwertige Stelle mit Tätigkeiten ist bereits übertragen worden
Die neuen Tätigkeiten der übertragenen Stelle sind aktuell in EG 10, werden jedoch innerhalb der Verrentungen anderer Kollegen auf EG 12 zusammengepresst (laut Vorgesetzten)
Ziel: Zwei höherwertige Jobs
Wenn ich mich jetzt jedes Jahr höhergruppieren lasse, komme ich doch gar nicht in den Genuss, fürchte ich, und habe Angst, dass ich dann quasi mit Stufe 2 dastehe.
Meine Kollegin hat schon aus ihren Tätigkeiten die EG 11 Stufe 4 und meinte, dass sie bis zur Stufe 5 versuchteine Höhergruppierung hinauszuzögern. Irgendwer hat ihr wohl gesagt, dass sie dann in die EG 12 mit der Stufe 5 käme.
Unser PR hat mir eine Stufenvorweggewährung empfohlen. Das sollte ich bei HR anfragen.
Ich bin allerdings vollkommen verloren, was denn nun ein guter Weg wäre…
Hoffentlich ist es was besser zu verstehen 0:-)
MoinMoin:
es gibt kein eg9 mehr
da fehlt das a oder b
wenn die 10 Tätigkeiten schon wirksam dauerhaft übertragen wurden, dann bist du seit dem auch in der 10
und nicht mehr in der 9a oder 9b
LandeiNrw:
Nochmals vielen Dank!
Es wäre die 9B gewesen. Allerdings hat sich das Thema wohl eh erledigt, da man mir heute mitteilte, dass ich jetzt in der neuen Gruppe bin und fertig. Damit ist es wohl so...
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