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Messerführungsverbot in Österreich..
bebolus:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2024 06:59 ---Du hast aber bei deinem Klein klein immer noch nicht dargelegt, welchen Gewinn gegenüber der derzeitige Rechtslage eine wie auch immer geartete Gesetzesänderung ergeben soll.
--- End quote ---
Bei einem Führungsverbot darf das Messer nicht geführt werden. Würde das dann unerlaubte Führen, aus welchem Grund auch immer, polizeilich festgestellt werden, wäre es weg. Und Tim Mälzer würde die Tasche mit den Küchenmessern sicherlich nicht abgenommen werden. Soviel gesunder Menschenverstand darf wohl bei allen Beteiligten vorausgesetzt werden.
Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:09 ---Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
--- End quote ---
Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.
Ja, da bin ich voll bei dir.
Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).
Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!
bebolus:
--- Zitat von: Faunus am 26.07.2024 13:13 ---§ 42a Waffengesetz (WaffG)
Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.
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Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..
MoinMoin:
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:14 ---Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.
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Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.
bebolus:
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2024 13:22 ---
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:09 ---Ich denke, dass es ein gewisses gesellschaftliches Interesse gibt, dass auf einem Bahnhof niemand mit einem Messer am Körper, möglicherweise noch bekifft oder akloholisiert, rumläuft. Und ehrlich gesagt möchte ich solche Leute auch nicht um den Bahnhof herum, nicht in der Innenstadt, im Umfeld einer Schule oder sonstwo haben.
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Also ein Verbot jegliche Messer (o.ä. Waffen) am Körper zu tragen.
Diese Knalltüten, dann so etwas nur noch im Rucksack o.ä. transportieren.
Ja, da bin ich voll bei dir.
Würde nicht schaden, aber leider dürfte das auch nicht sonderlich viel bringen.
insbesondere bzgl. der allgemein Gefühlten Gefährdungslage.
Denn die letzten 20 Berichte die man dazu lesen konnte, wären genauso vorhanden, weil es eben Knalltüten gewesen sind, die für ihre Tat das Messer dann Halt aus Tasche gezogen hätten (oder haben).
Aber die Ordnungskräfte hätten dann anfangs ordentlich was mit den Knalltüten zu diskutieren und dann tragen diese Nasen es in ihren Herrenhandtäschchen mit sich rum und wir können alle hoffen, dass sie beim Rumnesteln nicht mehr so spontan wütend sind und sich es anders überlegen, da das Rumfuchtel schon ein Straftat wäre!
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Also nach meinem derzeitigen Rechtsverständnis ist das FÜHREN ein griffbereiter Besitz (sehr vereinfacht ausgedrückt) und das spielt es imho keine Rolle ob in der Hosentasche, geholstert am Gürtel, im Rucksach am Körper, in der getragenen Bauchtasche oder der Türablage im Auto.
Ich kenne das österreichische Waffenrecht nicht und kann daher zu deren Auslegung von Transport nichts sagen.
Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.
Ich bin mir auch nicht ganz sicher, wie das mit dem Messer derzeit bei einem Weg durch eine Waffenverbotszone gehandhabt würde..
Sofern das Führungsverbot wie bei einem Teleskopschlagstock umgesetzt würde (da gibt es das schon lange und ich persönlich finde ein Messer vom Verletzungspotential schlimmer), wäre es eine Ordnungswidrigkeit, die durch die örtlichen Ordnungsämter geahndet werden können. Und da ich heute an drei mobilen Blitzern und gefühlt 5 Politessen vorbeigekommen bin, scheint da ausreichend Kapazität vorhanden zu sein (zumindest was die Bearbeitung der Bußgeldbescheide angeht).
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