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Messerführungsverbot in Österreich..

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bebolus:

--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2024 13:31 ---
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:14 ---Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.

--- End quote ---
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

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Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.

Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.

Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..

Faunus:

--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:23 ---
--- Zitat von: Faunus am 26.07.2024 13:13 ---§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

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Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..

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Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


bebolus:

--- Zitat von: Faunus am 26.07.2024 13:58 ---
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:23 ---
--- Zitat von: Faunus am 26.07.2024 13:13 ---§ 42a Waffengesetz (WaffG)


Ein Baseballspieler hat seine Schläger in einer geschlossenen Tasche in D  zu transportieren, andernfalls greift der obige Paragraph.

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Samstagabend auf einem Bahnhof auch sicherlich eine gute Idee..

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Einfach lesen. Dann dürfte sich die eine oder andere Deiner Fragen erübrigen!
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html


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Ich habe seinerzeit beruflich ein dreiwöchiges Seminar zum Thema WaffG besucht. Welche Frage meinst Du genau..?

Organisator:

--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:40 ---Angenommen es gäbe in D ein generelles FÜHRUNGSVERBOT von Messern, dann würde sich zwangsläufig zum Beispiel folgendes Problem ergeben: Jemand geht im Einkaufscenter zu WMF und kauft sich ein Küchenmesser mit einer Klingenlange von 25cm und trägt sie in einer Einkaufstüte durch die Fußgängerzone. Ja, das wäre auf den ersten Blick dann ein Führen. Genau dafür gäbe es dann aber Ausnahmen, die beschrieben werden müssten, ohne Frage. Genauso wie für Angler, Rettungsdienst etc.

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Führen bedeutet, dass das Messer griffbereit ist. Also wie du schreibst, in der Hosentasche, im Holster usw. Wer ein Küchenmesser kauft erhält das meistens in einer Verpackung. Wenn man das dann in einer Tüte oder einem Rucksack mit sich trägt, ist es nicht griffbereit. Mann müsste erst den Rucksack ablegen, öffnen, die Packung rausholen, öffnen usw.

Ähnliches gilt auch beim Transport von Schusswaffen. Diese sind auch in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren, entladen und getrennt von Munition. Also nicht griffbereit und somit auch nicht "geführt".

MoinMoin:

--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:45 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 26.07.2024 13:31 ---
--- Zitat von: bebolus am 26.07.2024 13:14 ---Als damals der Wohnungseinbruchdiebstahl zum Verbrecken hochklassifiziert wurde, gingen die Wohnungseinbrüche schlagartig zurück (siehe insb. Hamburg). Das mag zum einen an dem höheren polizeilichen Ermittlungsdruck und zum anderen an den höheren Strafen gelegen haben.

--- End quote ---
Wir sind uns hoffentlich einige darüber, dass eine überwiegend geplante, professionelle Kriminalität (Einbruch) und Messerstecher aus dem Affekt auf Gesetzes Änderungen bzgl. des Strafmaßes durchaus unterschiedliche reagieren.

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Führen tut man aber nicht im Affekt, zumindest nicht in der Regel.. Der Richter wird wohl fragen, warum man das Messer überhaupt mitgenommen hatte.

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Weil ich es woanders hinzubringen wollte.



--- Zitat ---Davon abgesehen sind Einbrecher nach meiner Kenntnis nicht überwiegend in Banden und professionell organisiert.

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Also überwiegend Spontantäter?

--- Zitat ---Es spielt soweit eigentlich auch keine Rolle. Gesellschaftlich war man sich wohl einig, dass ein Wohnungeinbruch ein so schwerwiegender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist, dass man es strafverschärt hat. Und persönlich wünsche mir das bei KV mit Messer ebenso..

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Klar, aber die Gefahr, das jemand Kriminalisiert wird, weil er sein neu erworbenes WMF Küchenmesser auf dem Parkplatz auspackt ist wohl höher, als beim Einbruch.


Worauf ich hinaus wollte, ist, dass die Affen, die heutzutage ein Messer bei sich haben um sich damit männlich und stark zu fühlen, es weiterhin in Ihrer Tasche haben können, ohne dass man sie deswegen verknacken kann.

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