Und wir haben die ganzen Waffen auf dem Tisch und dürfen OWI-Verfahren machen.
Ja und..? Bei Blitzern 8 km/h geht es doch auch. OWI, Bußgeld, Bezahlkarte sperren, Platzverweis.. Meine Güte. Ich möchte am Bahnhof niemanden mit einem Küchenmesser neben mir haben. Ein Gramm Heroin in der Tasche wäre auch verboten.
Mal abgesehen davon, dass auch Bußgelder in letzter Konsequenz Haft nach sich ziehen können.
Aber der mit dem Küchenmesser wird weiterhin neben dir sitzen dürfen.
Wenn wir dem Ösi Model folgen.
Auch wenn diese Realität dir nicht gefällt.
Aber Hauptsache dein s. Gemüt ist beruhigt und der Staat hat gehandelt.
Merkste was biste was.
Nein, darf er nicht. Das Küchenmesser darf er transportieren - nicht aber führen. (d.h. griffbereit in Hose, Jacke, Scheide)
Als Angler darf ich mein Messer beim Angeln am See führen. Nicht aber in der S-Bahn. Die Trachtengruppe darf ihren Bärenfänger an der Tracht bei einem Event haben - nicht aber am Bahnhof oder abends auf der Reeperbahn.
In Hamburg gibt es schon einige Ecken, wo das Tragen verboten ist. Bei Personenkontrollen kann es dann wirklich teuer werden, da überlegt man es sich zweimal. ich denke auch nicht, dass irgendwelche Amokläufer Ziel einer solchen Änderung sind sondern Menschen aus bestimmten Milieus, die mittlerweile oft und gerne Messer tragen. Und da passiert dann leider ab und etwas. Das kann man einschränken...