https://iwoe.at/4730-2/Nachdem der Bundesminister für Inneres vor einigen Wochen die Ausarbeitung eines Gesetzesvorschlags für ein generelles Waffenverbot und insbesondere von Messern im öffentlichen Raum angekündigt hat, liegt nun ein entsprechender Entwurf mit der Bezeichnung „Messertrage-Verbotsgesetz“ vor.
Bis auf Ausnahmen ist das Tragen aller Arten von Messern im Ortsgebiet, in bebauten Gebieten, in Park- und Sportanlagen, in Freizeitparks, bei Veranstaltungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Verwaltungsübertretung dar, die mit einer Geldstrafe von bis zu € 3.600,00 oder mit Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen sanktioniert ist.
Nicht verboten ist der Transport eines Messers von einem Ort zum anderen, sofern das Messer nicht griffbereit ist. Inhaber einer Waffenbesitzkarte sowie Personen, die Schußwaffen führen dürfen (Waffenpaß oder Jagdkarte) sind von der neuen Regelung ausgenommen.
Nicht relevant für das Verbot ist die Klingenlänge oder der Mechanismus. Damit dürfen beispielsweise auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden. Gleiches gilt beispielsweise auch für das „Stanley-Messer“. Selbst Messer zum Zerkleinern von Speisen dürften unter das Verbot fallen.Womit einmal mehr gezeigt, wird das auch potenzielle Arschgeigen weiterhin ihr Schweizermesser mit sich rumtragen dürfen, nur halt nicht in der Hosentasche.
Ich frage mich was solche Gesetze faktisch bewirken sollen bei Menschen die es drauf anlegen?
Die lachen sich doch checkig, wenn der Polizist, dass Messer aus dem Rucksack holt und du ihm die dazugehörigen Brotzeit zeigst.
Schwupp sowohl transportiert, da nicht griffbereit (erlaubt auch in Ösi) als auch berechtigtes Interesse (Brotzeit)
Da kann der Richter halt nix machen.
Oder habe ich das Falsch verstanden, vielleicht gibt es hier ja wissende, die das fundiert widerlegen können.
Und der brave Bürger der das Messer in der Hosentasche mit sich rumträgt, lernt schneller sich am Staat zu erfreuen, wenn er die 3600€ Strafe bezahlen darf.
Oder wird da dann plötzlich ein Unterschied gemacht, weil der eine 25 und der andere 50 ist?
Also auch dort nichts anderes, als eine Beruhigungspille für den Bürger, der nicht merkt, dass er verarscht wird.
und klar zu Anfang, wird man einige Idioten das Messer abnehmen können und sie belehren, nur wie lange hält das an und wie viele Attacken sind damit verhinderbar? Und wie viele unbescholtene Bürger werden kriminalisiert. (also alle Taschenmesserträger in Ösiland) oder habe ich da was am Gesetz falsch verstanden.
kann man mich da mal aufklären?
Für den Brotmesser in der Hand tragendem Parkbesucher hat das eine wie das andere Land keine Änderung notwendig, da es schon vorher nicht erlaubt war.
Oder etwa nicht?